Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-11
Wortprotokoll
Ich erinnere Sie gerne noch einmal daran, warum Sie dieses Gesetz eigentlich gewollt haben. Es ist nämlich eine Gesetzesrevision, die in Ihrem Rat gefordert wurde, mit Postulaten vonseiten der SVP-Fraktion und der SP-Fraktion. Warum wurde diese Gesetzesrevision gefordert? Sie wurde gefordert, weil man erstens den Missbrauch der Marke Schweiz eindämmen wollte, weil man zweitens die Marke Schweiz stärken wollte und weil man drittens Trittbrettfahrer möglichst ausschalten [PAGE 182] möchte. Das waren die Gründe, weshalb diese Revision gefordert wurde und weshalb der Bundesrat Ihnen diese Revision unterbreitet hat.
Wir kommen nun nach den Lebensmitteln zum zweiten Kernstück dieser Vorlage. Es geht darum, wie hoch die Herstellungskosten sein müssen, die in der Schweiz anfallen, damit man ein industrielles Produkt als Schweizer Produkt labeln darf, auszeichnen darf. Sowohl der Bundesrat als auch der Nationalrat - Sie haben schon einmal entschieden - haben sich für einen Herstellungskostenanteil von 60 Prozent ausgesprochen. Diese 60 Prozent sind ja kein isolierter Wert, sondern bilden zusammen mit mehreren griffigen Ausnahmen ein Gesamtpaket für eine realitätsnahe und für die Industrie umsetzbare Lösung. Auch die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich noch einmal für einen Herstellungskostenanteil von 60 Prozent bei den Industrieprodukten ausgesprochen.
Eine Minderheit Ihrer Kommission sowie der Ständerat möchten einen Anteil von 50 Prozent. Im Ständerat und auch heute von der Kommissionsminderheit wurde das mehrmals damit begründet, dass man bereits eine Praxis habe, die sogenannte St. Galler Gerichtspraxis; die habe sich bewährt, man wolle sich darauf abstützen und diese weiterführen. Dass sich diese Praxis bewährt hat, ist auch die Meinung des Bundesrates. Was Sie jetzt einfach wissen müssen - und ich hoffe, dass Sie das zur Kenntnis nehmen -: Mit dieser Gesetzesvorlage haben Sie die Berechnungsbasis in Bezug auf die Frage, welche Kosten für die industriellen Produkte anrechenbar sind, massiv ausgeweitet. Es ist klar, dass Sie den Kostenanteil von 50 oder 60 Prozent schneller erreichen, wenn Sie zusätzliche Kosten einrechnen können. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat und auch Sie in der letzten Abstimmung für 60 Prozent waren; Sie haben gesagt: Wenn wir die Berechnungsbasis ausweiten, müssen wir dafür einen leicht höheren Herstellungskostenanteil verlangen.
Ich sage Ihnen einmal, was Sie jetzt neu in die Berechnungsbasis mit einbeziehen. Sie wollen, dass man neu auch die Kosten für Forschung und Entwicklung mit einberechnen kann. Sie wollen, dass man neu die Qualitätssicherungs- und Zertifizierungskosten mit einberechnen kann. Sie wollen, dass man auch bei Nichterreichung der Swissness-Kriterien die Möglichkeit hat, einen Verweis auf Swiss Design oder andere spezifische in der Schweiz erfolgte Tätigkeiten anzuführen. Sie wollen, dass man Ausnahmen für Rohstoffe vorsieht, die in der Schweiz nicht in genügender Menge vorhanden sind. Wenn Sie diese Ausnahmen machen, diese zusätzlichen Kosten anrechnen lassen und dann sagen, Sie bleiben bei der bisherigen 50-Prozent-Regelung, ist das Resultat klar: Dann ist es nicht eine Stärkung, sondern eine Verwässerung der Marke Schweiz - es war doch nie Ihre Absicht, mit dieser Vorlage eine Verwässerung der Marke Schweiz vorzunehmen!
Ich sage gerne noch etwas zu den kleinen und mittleren Unternehmen: Ich bin etwas überrascht über die Aussagen in Bezug auf die KMU. Es gibt ja immerhin eine Umfrage des Schweizerischen Gewerbeverbandes vom September 2012: Der Gewerbeverband hat die KMU gefragt, welches die Auswirkungen der Swissness-Regelungen sind, und zwar jener Swissness-Regelungen, die der Bundesrat vorschlägt. 72 Prozent der KMU haben geantwortet, dass diese Regelungen für sie positive Auswirkungen haben oder nichts ändern. Das ist die Situation für die KMU! Ich nenne Ihnen noch eine zweite Zahl: Es gab eine Umfrage, ebenfalls bei den KMU, in Bezug auf die Forschungs- und Entwicklungskosten. 93 Prozent der KMU haben gesagt, dass für sie Innovation essenziell sei. Sagen Sie bitte nicht, dass Forschung und Entwicklung für unsere KMU keine Rolle spielen. Da haben Sie doch ein etwas merkwürdiges Bild von der KMU-Landschaft in unserem Land.
Ich nenne Ihnen noch eine Zahl: Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungskosten bei den KMU - und nur bei den KMU - ist um 54 Prozent gestiegen. Es sind bei den KMU nicht 10, sondern durchschnittlich 11 Prozent pro Jahr. Es ist also nicht so, dass die Forschungs- und Entwicklungskosten bei den KMU keine Rolle spielen. Sie fallen sicher nicht bei allen KMU gleich stark an, aber Forschung und Entwicklung sind nicht nur für die grossen, nicht nur für die Pharmaunternehmen wichtig, sondern auch für die KMU. Gott sei Dank sind sie das: Es ist die Garantie dafür, dass sich auch unsere KMU weiterentwickeln und dass sie am Markt innovativ bleiben.
Ich möchte Sie noch einmal inständig bitten, bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung zu bleiben. Ich sage es noch einmal: Wenn Sie sich heute für 50 Prozent entscheiden und gleichzeitig die Berechnungsbasis derart ausweiten, haben Sie mit dieser Vorlage eine Verwässerung der Marke Schweiz herbeigeführt. Eine starke Wirtschaft braucht aber eine starke Marke; eine schwache Marke Schweiz wird unsere Wirtschaft schwächen. Niemand will das.
Deshalb bitte ich Sie, bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung, bei den 60 Prozent für die industriellen Produkte, zu bleiben und damit der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Der Bundesrat kann eine Unterscheidung zwischen der Uhrenindustrie und den übrigen Branchen, wie das Herr Ribaux mit seinem Einzelantrag möchte, nicht unterstützen - das wurde auch von Ihnen mehrfach gesagt. Alle wollen einfache Regeln. Mit zusätzlichen, komplizierten Unterscheidungen können wir nichts für die Wirtschaft tun.
Ich bitte Sie im Namen einer starken Wirtschaft und im Namen einer starken Marke Schweiz, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben und der Kommissionsmehrheit zu folgen.