Flach Beat · Nationalrat · 2013-03-11
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-03-11
Wortprotokoll
Die Grünliberalen treten im Bereich des Markenschutzgesetzes und der industriellen Produkte ganz klar dafür ein, dass wir nicht die Spielregeln für das laufende Spiel ändern. Wenn Sie in einem laufenden Spiel - sagen wir: in einem Fussballspiel - plötzlich einen Marder mitspielen lassen, dann haben Sie keine grosse Freude daran; das schafft Konfusion, und man wird womöglich noch gebissen, wie das gestern beim Spiel zwischen dem FC Thun und dem FC Zürich der Fall war. Wenn ein Spiel läuft, dann ist es wichtig, dass das Spiel mit den gleichen Spielern und mit den richtigen Regeln so zu Ende geführt wird, wie es angefangen hat.
Wir haben in der Schweiz eine grosse Exportindustrie, die zum überwiegenden Teil aus KMU besteht, aus kleinen und mittleren Unternehmungen. Diese sind interessiert daran, dass sie ihre Produkte mit der Marke Schweiz auch weiterhin vertreiben können. Wenn Sie nun hingehen und sagen: "Wir wollen einen höheren Level für die Swissness haben", bringen Sie sehr viele dieser KMU in Bedrängnis - KMU, die auch Lehrlinge ausbilden, die einen sehr wichtigen Teil unserer Wirtschaft ausmachen, die uns Steuern einbringen, die Arbeitsplätze schaffen. Das Konzept mit den 60 Prozent, das heisst 10 Prozent mehr, als eigentlich üblich ist, sieht dann im Gegenzug vor, dass man Forschung und Entwicklung anrechnen könnte. Nun, Forschung und Entwicklung, das ist in einem so innovationsstarken Land wie der Schweiz natürlich etwas sehr Interessantes. Es ist gut, wenn das anrechenbar ist. Nur, bei den KMU wird es nie und nimmer der Fall sein, dass sie tatsächlich einen Anteil von 10 Prozent mit Forschung und Entwicklung generieren können. Darum brauchen wir in diesem Bereich auch nicht päpstlicher zu sein als der Papst. Es reicht, wenn verlangt wird, dass 50 Prozent der Leistungen tatsächlich in der Schweiz erbracht werden müssen.
Sie müssen sich auch überlegen, dass 50 Prozent ja nicht reichen; denn im Gegensatz zu anderen Ländern ist es ja wahrscheinlich so, dass die Gesetze in der Schweiz viel strikter ausgelegt und die Nachprüfungen genauer sein werden. Das bedeutet, dass ein KMU, das die 50 Prozent erreichen will, aufgrund von Wechselkursschwankungen, Änderungen bei der Materialverfügbarkeit usw. gewisse Margen einrechnen muss. Mir hat jemand gesagt, er müsse eine Marge von 10 Prozent einrechnen, damit er die 50 Prozent immer erreiche. Es bringe ihm nichts ein, unter dem Swiss-Label eine Charge herstellen und verkaufen zu können und dann bei der zweiten Charge ein halbes Jahr später zu sagen: Da kann ich jetzt leider "Swiss made" nicht mehr draufschreiben.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, bei den mindestens 50 Prozent des Ständerates zu bleiben.
Wir lehnen auch Einzellösungen für bestimmte Branchen ab. Es macht keinen Sinn, wenn wir hier eine einzelne Branche mit höheren Hürden versorgen; der Weg der Branchenlösungen steht durch Artikel 50 des Markenschutzgesetzes ja offen. Sonst müssen wir dann vielleicht tatsächlich noch darüber sprechen, ob wir für die Rhabarberjoghurts doch noch eine Sonderregel einführen müssen. Bleiben wir bei den 50 Prozent des Ständerates und lehnen wir den Einzelantrag Ribaux ab.