Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-20
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-20
Wortprotokoll
Die dringliche Interpellation Cornu reagiert auf den Aufruf zum zivilen Ungehorsam, der insbesondere in den Kantonen Freiburg und Waadt an die Öffentlichkeit erging.
An der rechtlichen Situation und den faktischen Voraussetzungen für die Zulassung von ausländischen Hilfskräften in der Landwirtschaft hat sich seit dem Frühling nichts geändert. Insbesondere ist die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Fattebert 00.3506, mit der kurzfristige Arbeitsverträge für Hilfskräfte aus Osteuropa gefordert wurden, nach wie vor gültig. In bäuerlichen Kreisen wird nun aber oft nicht verstanden, weshalb interessierte osteuropäische Hilfskräfte aus der Landwirtschaft nicht zugelassen werden, die oft einfacher - ohne Vermittlungsgebühr und quasi vor der Türe - für zwei bis drei Monate aufgeboten werden könnten. Dazu kann wirklich nicht deutlich genug auf die weit reichenden ausländer-, wirtschafts- und staatspolitischen Konsequenzen hingewiesen werden. Wenn eine scheinbar problemlose Lösung quasi vor der Türe liegt, darf diese nicht einfach nur auf die Landwirtschaft abstrahiert werden. Wenn man das Problem für sich allein betrachtet, mag man zu dieser Schlussfolgerung kommen.
Aber es geht um mehr als nur um diese eine Branche: Wir alle wissen, dass wenig qualifizierte Arbeitskräfte in einer Rezessionsphase schwer zu vermitteln sind; sie werden auch als erste arbeitslos. Wir alle haben die Neunzigerjahre noch nicht vergessen. Ich erwähne dies heute, auch wenn die generelle Entwicklung auf dem heutigen Arbeitsmarkt wirklich etwas anderes zeigt. Die Erfahrung lehrt uns aber auch, dass man in Phasen des Aufschwungs nicht anders [PAGE 440] handeln darf, als es sich eben für eine langfristige Politik gebietet.
Unzählige Erfahrungen zeigen auch, dass in der Migration "nichts so dauerhaft ist wie die kurzfristig zugelassenen Arbeitskräfte". Man weiss heute, dass die tatsächliche Verweildauer im Allgemeinen umso länger ist, je weniger qualifiziert die Kurzaufenthalter sind. Bäuerliche Kreise fordern Ausnahmen vom Zulassungskonzept für Kurzaufenthalter von zwei, drei Monaten. Ähnliche Forderungen sind aber auch aus dem Gastgewerbe, aus der Tourismusbranche und aus anderen Branchen eingetroffen. Dort dauert die Spitzensaison länger, d. h. also, die Forderung würde dann weiter reichen, also auf vier bis acht Monate lauten. Im Falle der Landwirtschaft stellt sich also auch die politische Grundfrage der Gleichbehandlung: Was würde es rechtfertigen, anderen Saisonbranchen wie eben dem Gastgewerbe, der Bauwirtschaft und der Forstwirtschaft das vorzuenthalten, was der Landwirtschaft erlaubt werden sollte? Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Bundesrat eben erst, auf fast einhelligen Wunsch der politischen Kreise, das Saisonnierstatut auf Inkrafttreten der bilateralen Abkommen abgeschafft hat.
Jetzt bleibt noch die Komponente der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Wir alle wissen, dass die Verlockung gross ist, Hilfskräfte aus Niedriglohnländern zu günstigeren Bedingungen zu beschäftigen, zumal diese dazu oftmals bereit sind - dies aber wollen weder die Sozialpartner noch das Parlament. Hier verweise ich auf die flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der Personenfreizügigkeit.
Selbst wenn diese Hilfskräfte zu fairen "westeuropäischen" Bedingungen arbeiten könnten, sprechen aber die übrigen Argumente zum heutigen Zeitpunkt klar gegen eine Abkehr von den ausländerpolitischen Zulassungsgrundsätzen.
Hier möchte ich noch einen Punkt erwähnen, der mir sehr wichtig ist: Die Interpellation bezieht sich auch auf die Schwarzarbeit; auch das hat Herr Cornu erwähnt. Meines Erachtens wäre es aber völlig verfehlt, die ganze Problematik der Schwarzarbeit am Thema Ausländer abzuwickeln.
Am 25. April 2001 hat der Bundesrat dem Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag erteilt, eine Botschaft zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auszuarbeiten. Diese Botschaft sollte vom Bundesrat noch bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden können. Was mir jetzt wesentlich erscheint: Die Schwarzarbeit ist nicht in erster Linie ein Problem der Ausländer, sondern in erster Linie ein Problem der Schweizer, und zwar sowohl in der Rolle von Arbeitnehmern wie auch von Arbeitgebern. Ich fürchte, dass wir - wenn man immer die Ausländer mit Schwarzarbeit in Zusammenhang bringt - etwas Weiteres haben werden, das dann wieder als negatives Element gegen die Ausländer verwendet werden kann. Der grössere Teil der Schwarzarbeit, gemäss unseren Erkenntnissen schätzungsweise zwei Drittel, wird von Schweizern geleistet. Deshalb haben wir entschieden, dass die Bestimmungen zur Schwarzarbeit - die im Ausländergesetz verankert werden sollen, die so auch in der Vernehmlassung waren - im Rahmen des gesamten Massnahmenpakets zur Schwarzarbeit behandelt werden und dass nicht separate Diskussionen zur Schwarzarbeit von Ausländern geführt werden. Es wird dann vielmehr eine generelle Diskussion über die Schwarzarbeit geben.
Nun stellt sich die Frage: Welche Möglichkeiten bestehen zum heutigen, sehr späten Zeitpunkt, nachdem sich eine Minderheit bäuerlicher Kreise anscheinend nicht rechtzeitig um die von den zuständigen Bundesstellen aufgezeigten Möglichkeiten bemüht hat? Unter anderem sehe ich folgende Möglichkeiten: zum einen, dass diese Betriebe sich nun unverzüglich auf die verbleibenden Arbeitswilligen und Rekrutierten konzentrieren und auch mit den entsprechenden Vermittlungsstellen, z. B. Agroimpuls, in Verbindung treten. Ferner sind besonders für kurzfristige Einsätze sämtliche Möglichkeiten konzertiert auszuschöpfen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Einsatz von Schülern, Studenten oder auch Hausfrauen nicht eine Neuerfindung in diesem Jahr, sondern vielmehr etwas ist, was insbesondere in Deutschschweizer Betrieben schon in den vergangenen Jahren, grundsätzlich in der Vergangenheit, praktiziert wurde.
Eine weitere Möglichkeit ist auch, dass die kantonalen Arbeitsmarktbehörden vermehrt bei anerkannten Flüchtlingen oder bei vorläufig aufgenommenen und bei Asyl suchenden Personen, welche nicht gerade vor der Heimreise stehen, vorübergehend eine Erwerbstätigkeit bewilligen. Wir wissen, dass das Arbeitsverbot für Asylsuchende drei Monate gilt und dass es auf sechs Monate verlängert werden kann. Nachher besteht aber die Möglichkeit - wir wissen es auch aus einzelnen Kantonen -, für vorübergehende Einsätze auf solche Personen zurückzugreifen.
Dem Bundesrat ist es bewusst, dass es schwieriger ist, Arbeitskräfte für eine ganz kurze Zeit zu bekommen als für mehrere Monate. Deshalb könnte zum Beispiel auch - das aber eher im Hinblick auf kommende Jahre - die Zusammenarbeit verschiedener Produktionszweige so organisiert werden, dass man eine Art "Wanderequipen" organisieren würde, die nicht nur für eine einzelne Branche für eine ganz kurze Zeit engagiert werden. Hier sollte man - innovativ - daran denken, welche Möglichkeiten man ergreifen könnte, und das nicht erst dann, wenn die Ernte schon bevorsteht. Der Bundesrat ist auch bereit, bei den "Ostpraktikanten" mit einer Aufenthaltsdauer von 3 bis 18 Monaten - unter den korrekten Voraussetzungen, insbesondere bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen - dafür zu sorgen, dass diese Zahlen weiter erhöht werden können.
Bevor ich noch etwas allgemeiner werde, möchte ich sagen, dass das Votum von Herrn Studer zu den Cabarettänzerinnen in der Tat eine berechtigte Kritik enthält. Unter ausländerpolitischen und ausländergesetzlichen Gesichtspunkten müsste man diesen Frauen in der Tat die Aufenthaltsbewilligung und die Arbeitsbewilligung versagen. Da gebe ich Ihnen vollständig Recht. Diese Massnahme ist aber nicht eine arbeitsmarktpolitische oder eine ausländerpolitische, sondern es ist eine Massnahme - ich glaube, da sind wir uns alle einig -, die letztlich dem Schutz dieser Frauen dient. Es ist in der Tat ein gewisser Widerspruch, dass wir diese Bewilligungen erteilen - wenn wir an unsere gesamte Ausländerpolitik denken. Der Bundesrat ist sich noch nicht abschliessend im Klaren darüber, wie er diese Situation in der Zukunft regeln will.
Es geht aber nicht nur darum, sondern es geht auch um den Schutz dieser Frauen, die durch Frauenhandel, Menschenhandel und organisierte Kriminalität in unser Land kommen. Es stellt sich hier die Frage: Wie können wir für solche Frauen einen Schutz gewährleisten, was ist der bessere Schutz für diese Frauen, und welche Inkonvenienzen und Inkompatibilitäten nehmen wir deshalb in Kauf? Hier haben wir aber noch keine abschliessende Lösung gefunden. Wir werden das in Zusammenhang mit dem Ausländergesetz und vor allem mit der dazugehörenden Verordnung noch intensiv diskutieren müssen.
Noch einmal ganz allgemein zu den Kurzaufenthaltern: Zu glauben, dass arbeitswillige Personen aus Niedriglohnländern mit hoher Arbeitslosigkeit die Schweiz nach zwei, drei Monaten ohne weiteres wieder verlassen, ist eine Illusion. Ich habe das bereits angetönt. Der beste Beweis dafür, Herr Cornu, sind die heutigen "sans papiers"-Leute, die nicht mehr in ihr Land zurückkehren wollen. Die Vergangenheit lehrt uns, dass solche Kurzaufenthalte letztlich eben oftmals in rechtswidrige Daueraufenthalte "sans papiers" münden.
Gerade die Motion, über die vorher diskutiert worden ist - die allerdings nicht überwiesen worden ist -, und die vorliegende Interpellation zeigen, wie schwierig die Situation auch für den Bundesrat ist. Wir verschliessen unsere Augen nicht vor den Problemen. Wir sehen die Probleme, die sich stellen, und wir haben auch Verständnis für die Landwirtschaft. Wir haben Verständnis für die schwierige Lage, in der sich bäuerliche Betriebe befinden, vor allem, wenn sie ihre Aufgaben korrekt und in Eigenverantwortung wahrnehmen. Aber wir wollen gegenüber den Erfahrungen und Realitäten der Vergangenheit die Augen nicht verschliessen, nur weil jetzt politischer Druck aufgebaut wird. Die Erfahrungen der Vergangenheit sind ebenfalls Realitäten.[PAGE 441]
Die Situation ist auch für mich persönlich aufreibend. Der Bundesrat kommt nicht darum herum, den langfristig aussichtsreicheren Weg dem kurzfristig einfacheren Weg vorzuziehen. Diese Verantwortung will der Bundesrat wahrnehmen.
Das heisst wirklich nicht, dass ich nicht das Verhalten all jener nachvollziehen könnte, die sich jetzt um kurzfristige Lösungen bemühen. Das kann ich auch verstehen. Aber man sollte die politische Lage - die hier etwas aufgebauscht wurde - nicht dramatisieren. Das Massnahmenpaket des Bundesrates gegen die illegale Beschäftigung bzw. die Schwarzarbeit beispielsweise ist keine Erfindung des Jahres 2001. Es war schon länger bekannt, dass die Schwarzarbeit - unter anderem gerade auch in der Landwirtschaft - ein Problem darstellt.
Zu den Rekrutierungsschwierigkeiten: Es wird immer wieder erwähnt, es sei nicht möglich, innerhalb der EU noch solche entsprechenden Arbeitskräfte zu finden. Tatsache ist aber, dass gemäss den vorliegenden Informationen dieses Jahr insgesamt mehr Portugiesen in unserem Land arbeiten als letztes Jahr. Tatsache ist auch, dass in Portugal Arbeitskräfte rekrutiert werden konnten, dass aber viele Landwirte kein Interesse an ihnen hatten und dass diese rekrutierten Personen deshalb mittlerweile Stellen in anderen Ländern - sei es in Spanien, in Frankreich oder in Grossbritannien - angenommen haben.
Dem Bundesrat ist auch nicht klar, warum in diesem Jahr plötzlich ein solches Problem besteht. Es ist ihm nicht klar, warum in diesem Jahr der Bedarf plötzlich so gross ist, nachdem er in den vergangenen Jahren eigentlich kaum als Problem dargestellt wurde. Die Verbände sind jetzt daran, den Bedarf nachzufragen, nachdem vor Monaten, also Ende des letzten Jahres, von rund drei- bis viertausend Personen gesprochen wurde. Es spricht doch Bände, dass man jetzt nachzufragen beginnt, welches eigentlich der Bedarf ist.
Solange wir keine verlässlichen Anhaltspunkte seitens der Verbände und seitens der Kantone haben, ist es auch uns nicht möglich, langfristig zu beobachten und langfristig zu planen. Wir haben bereits im letzten Sommer Gespräche mit den betroffenen Verbänden geführt. Allerdings haben diese erst sehr spät begonnen, in der EU aktiv nach Arbeitskräften zu suchen. Dennoch war es mit Unterstützung des Verbindungsbüros in Lissabon und Madrid möglich, solche Leute zu rekrutieren.
Mir scheint, das zeitliche Element sei unterschätzt worden; und das zeitliche Element ist eben sehr entscheidend. Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) hat immer darauf hingewiesen, dass man nicht erst im April oder Mai damit beginnen kann, für die angelaufene Saison Arbeitskräfte zu rekrutieren. Das muss man im Herbst vorher machen. Hier, so scheint es uns, hat entweder der Wille gefehlt, solche Schritte zu unternehmen, oder die zuständigen Kreise und die Betroffenen haben schlicht die Lage unterschätzt.
Hier hoffe ich doch, Herr Cornu, dass Sie auch erkennen können, dass sich der Bundesrat nicht nur theoretisch und am grünen Tisch diese Gedanken macht, sondern dass er sehr praktisch und pragmatisch mit dieser Situation umgeht. Aber das heisst nicht, dass man jedem Druck nachgeben kann. Uns fehlen effektiv verlässliche Zahlen.
Noch zur Rolle der Kantone: Ich war im Januar bei einem Treffen der Volkswirtschaftsdirektoren. Da war die allgemeine Kontingentsvergabe ein Diskussionsthema. Seither, das weiss ich vom Präsidium der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, war das kein Thema mehr. Auch seitens der Konferenz der kantonalen Landwirtschafts- und Volkswirtschaftsdirektoren liegen keine allgemeinen Begehren vor - weder bei mir noch bei Herrn Bundesrat Couchepin -, was diese Situation der Landwirtschaft betrifft.
Ich möchte hier - es wurde verschiedentlich angesprochen - auch von meiner Seite noch einmal darauf hinweisen, dass Weiterbildungsprojekte - aber auch das weniger als Lösung für dieses Jahr, sondern für die Zukunft - eine Win-Win-Situation darstellen können, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Wir beobachten die Situation, können aber nicht alles kontrollieren; das BFA hat die Oberaufsicht. Gerade das Projekt, das im Kanton Bern als Pilotprojekt des Kiga lanciert worden ist und vom BFA begleitet und beaufsichtigt wird, könnte ein Modellfall werden, wenn es sich erweisen sollte, dass ein solches Projekt Modellcharakter hat. Abschliessend kann ich es Ihnen heute nicht sagen, aber es zeigt doch, dass innovative Ideen und Lösungen möglich und gefragt sind. Dies verbessert zwar die Situation in diesem Sommer nicht, aber ich bitte Sie, das für die kommenden Jahre mitzunehmen.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass der Bundesrat nicht verkennt, dass es bei der Personalrekrutierung nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in anderen Branchen der Wirtschaft Engpässe gibt. Wir können aber im Moment weiter gehenden Rekrutierungsbegehren nicht nachgeben, stammen sie nun von der Landwirtschaft oder von anderen Branchen der Wirtschaft, weil der Bundesrat eben nicht auf kurzfristige, momentane Bedürfnisse abstellen kann. Wir können bei der Ausländerzulassung nicht bei jeder Konjunkturschwankung einzelne Branchen bevorzugen. Wir wollen eine gesamtwirtschaftlich ausgewogene, langfristige Ausländerpolitik betreiben, die - unter Berücksichtigung verschiedener Interessen - auch glaubwürdig und nachvollziehbar ist.
In einem Punkt teile ich Ihre Auffassung, Herr Cornu: Mit der heutigen Diskussion sind weder alle Probleme gelöst, noch ist die Diskussion abgeschlossen. In diesem Sinne wird das EJPD die Situation in dieser Frage weiterverfolgen. Es wird sie nicht nur verfolgen, sondern auch unterstützend dazu beitragen, dass man vor allem für die Zukunft gute Lösungen finden kann.
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Schluss der Sitzung um 13.30 Uhr
La séance est levée à 13 h 30
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