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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-11

Wortprotokoll

Artikel 48b hat ja eine grosse Kontroverse ausgelöst, weil eigentlich zwei unterschiedliche Konzepte dahinterstehen: Auf der einen Seite steht das Konzept des Ständerates, das im Wesentlichen mit dem Entwurf des Bundesrates übereinstimmt und verlangt, dass bei Lebensmitteln 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit man das Produkt als Schweizer Lebensmittel mit dem Schweizerkreuz auszeichnen darf. Auf der anderen Seite steht das ursprüngliche Konzept des Nationalrates, das eine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln machen will.

Nun, die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich jetzt dem Konzept des Ständerates bzw. des Bundesrates angeschlossen. Der Bundesrat begrüsst diesen Entscheid selbstverständlich.

Ich habe in den Beratungen immer wieder gehört, dass man eine einfache Lösung suchen solle - nichts Bürokratisches, etwas, das einleuchte; etwas auch, das vor allem den Konsumentinnen und Konsumenten einleuchte, etwas, das Rechtssicherheit bringe, das einfach, klar und vertrauensbildend sei. Wenn Sie dann aber die beiden Konzepte anhand dieser verschiedenen Kriterien prüfen, dann merken Sie, das muss ich Ihnen sagen, dass beim Konzept der Minderheit I allein schon für die Unterscheidung zwischen schwach- und starkverarbeiteten Lebensmitteln drei Kriterien notwendig sind, plus dann noch eine Spezialregelung für Milch.

Diese Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln macht auf den ersten Blick tatsächlich Sinn. Es ist so, dass zwischen einem Liter Milch, den sie einkaufen, und einem feinen Luxemburgerli, wie es mir Herr von Graffenried heute vorbeigebracht hat - ich nehme an, dass es ein Schweizer Luxemburgerli war und nicht eines aus Luxemburg -, in der Wahrnehmung der Konsumentinnen und Konsumenten natürlich doch ein sehr grosser Unterschied besteht. Allerdings hat Ihre Kommission für Rechtsfragen ja extra eine Subkommission eingesetzt, zum Zweck, hier eine möglichst einfache, unbürokratische Lösung zu finden, wie man eine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln vornehmen kann. Wir haben aber heute zusammen festgestellt, dass auch Ihre Subkommission keine Lösung gefunden hat.

Ich verschone heute Herrn von Graffenried mit dem Rhabarber- und dem Erdbeerjoghurt. Ich nenne Ihnen aber gerne zwei andere Beispiele. Erklären Sie einmal einem Konsumenten, warum Käse ein schwachverarbeitetes Lebensmittel ist und Brot ein starkverarbeitetes Lebensmittel; das isst man ja meistens zusammen. Erklären Sie einem Konsumenten, warum Essiggurken oder Mineralwasser starkverarbeitete Lebensmittel sein sollen. Das können Sie einfach nicht mehr erklären. Ich sage Ihnen, die Kommission hat dann in ihrem unermesslichen Vertrauen in den Bundesrat gesagt: Wir wissen zwar im Moment keine Lösung, aber der Bundesrat macht das dann sicher gut. Ich danke für das Vertrauen, aber es gibt solche einfachen Kriterien nicht. Sie merken dann, dass mit diesem Lösungsvorschlag alles nur noch viel komplizierter wird, nicht nur für die Konsumenten, sondern vor allem auch für die Unternehmen, die ja dann im Voraus wissen müssen, ob 80 oder 60 Prozent der Rohstoffe in einem Produkt aus dem Inland kommen. Das ist mit ein Grund, warum der Ständerat nach einer weiteren eingehenden Diskussion mit beträchtlichem Mehr auf die Lösung des Bundesrates eingeschwenkt ist.

Ich muss Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass in der Version der Minderheit I Absatz 3 doch zu einer beträchtlichen Verschärfung führt. Er verlangt nämlich, dass bei der Berechnung der Swissness auch all diejenigen Produkte berücksichtigt werden, die in der Schweiz gar nicht in [PAGE 176] genügender Menge vorhanden sind. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wir haben bei Kiwis einen Selbstversorgungsanteil von 2 Prozent. Mit der Minderheit I würde das bedeuten, dass man sagt: Das ist uns eigentlich egal; überall, wo Kiwis drin sind, müssen dann eben die Kiwis voll und ganz mit angerechnet werden; das ist natürlich eine massive Verschärfung.

Dem steht das Konzept des Ständerates und der Mehrheit gegenüber, ein Konzept, das einfach und auch für den Konsumenten verständlich ist: 80 Prozent der Rohstoffe im Lebensmittel müssen aus der Schweiz sein, wenn man das Produkt als Schweizer Produkt ausloben will.

Der Ständerat, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, hat dann aber gesagt: Wenn der Selbstversorgungsgrad tiefer ist, muss man dem auch Rechnung tragen. Wir können ja nicht so tun, als ob plötzlich alle Kiwis in der Schweiz verfügbar wären. Deshalb hat der Ständerat jetzt noch einen Absatz ins Gesetz hineingenommen, der den Selbstversorgungsgrad präzisiert und sagt: Wenn der Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 50 Prozent liegt, müssen die Rohstoffe nur noch zur Hälfte mit berücksichtigt werden, und wenn der Selbstversorgungsgrad unter 20 Prozent liegt, müssen sie nicht mehr berücksichtigt werden.

Herr Nationalrat Schwander hat jetzt der bundesrätlichen und ständerätlichen Fassung vorgeworfen, sie sei zu industriefreundlich. Das ist jetzt doch ein neues Argument, das ich hier höre: Bis jetzt bekam ich immer zu hören, was der Bundesrat vorgeschlagen habe, sei zu konsumentenfreundlich - für Herrn Schwander ist unser Vorschlag jetzt plötzlich zu industriefreundlich. Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Das Ziel dieser Vorlage muss sein, dass wir eine glaubwürdige Swissness haben, dass die Konsumentinnen und Konsumenten den Swissness-Produkten langfristig vertrauen, die Unternehmen Rechtssicherheit haben und möglichst wenig Bürokratie geschaffen wird. Das ist genau das Ziel der bundesrätlichen Vorlage, die auch vom Ständerat und der Kommissionsmehrheit unterstützt wird.

Ich sage noch etwas zum Einzelantrag Lehmann: Herr Lehmann möchte, dass alle Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad unter 50 Prozent liegt, gar nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Das führte zum berühmten Beispiel, das Frau Nationalrätin Huber erwähnt hat: Sie hat von Himbeerkonfitüre gesprochen - es könnte auch Erdbeerkonfitüre sein. Das hat nichts mit dem Ausland zu tun. Ein Schweizer Anbieter verkauft Ihnen Schweizer Erdbeerkonfitüre, macht das Schweizerkreuz drauf, und die Konfitüre enthält kein einziges Gramm Schweizer Erdbeeren. So machen Sie die Marke Schweiz auf die einfachste Art und Weise kaputt! Das machen Sie einmal, und dann glaubt Ihnen niemand mehr. Dasselbe gilt für das Schaffleisch, bei dem eben der Selbstversorgungsgrad auch unter 50 Prozent liegt. Wenn Sie einmal eine Schaffleischwurst mit dem Schweizerkreuz drauf kaufen, und Sie erfahren im Nachhinein, dass sie kein Gramm Schweizer Schaffleisch enthielt, kaufen Sie nie mehr etwas mit dem Schweizerkreuz - weil Sie einfach den Glauben daran verloren haben.

Ich bitte Sie, solche staatlich verordnete Mogelpackungen nicht zu verabschieden; das wäre das Ende der Marke Schweiz und der Glaubwürdigkeit. Ich bitte Sie, den Einzelantrag Lehmann abzulehnen. Ein gleichlautender Antrag wurde übrigens in Ihrem Rat schon einmal gestellt; damals sprach man von einem Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent. Ihr Rat lehnte diesen Antrag mit 170 zu 16 Stimmen ab.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 48b der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit I abzulehnen.

Ich komme jetzt zur Minderheit II (Huber). Ihr Rat und die Mehrheit der Kommission haben gesagt, sie möchten für die Milch eine Ausnahme machen; bei der Milch soll der Selbstversorgungsgrad 100 Prozent betragen. Ehrlich gesagt: Bei aller Liebe für die Milch - es ist nicht einsichtig, warum wir gerade bei einem Rohstoff, bei dem wir tatsächlich einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad haben, eine Sonderregelung haben sollen. Das ist systemfremd.

Wir haben auch andere Produkte, andere Rohstoffe mit einem sehr hohen Selbstversorgungsgrad. Ich denke hier an die Zuckerrüben, ich denke hier an den Raps oder an die Äpfel. Jetzt beantragen Sie einfach bei der Milch eine Sonderregelung. Das macht keinen Sinn; ich glaube, die Produzenten werden auch ohne Ihre Sonderregelung Schweizer Milch verwenden, wenn sie in der Schweiz verfügbar ist. Wir hoffen natürlich, dass die Schweizer Milch auch weiterhin verfügbar sein wird. Es braucht diese Sonderregelung nicht, weshalb ich Sie bitte, hier der Minderheit II, ansonsten der Kommissionsmehrheit zu folgen, den Einzelantrag Lehmann und ebenfalls die Minderheit I abzulehnen.