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Lehmann Markus · Nationalrat · 2013-03-11

Lehmann Markus · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-11

Wortprotokoll

Der gute Ruf, den Schweizer Produkte im In- und Ausland geniessen, ist nicht primär von der Herkunft und Menge der eingesetzten Rohstoffe, sondern vom Savoir-faire der Hersteller abhängig. Hauptelemente sind einmalige Rezepturen, der Verzicht auf deren Optimierung aus Spargründen, sorgfältig determinierte und überwachte Produktionsprozesse, das Bekenntnis zu kompromissloser Qualität und die Liebe zum Metier. Mit diesen Tugenden und den vielen motivierten und gutausgebildeten Mitarbeitenden, die an der Herstellung beteiligt sind, erlangt die rohstoffarme Schweiz die grosse Reputation, die sie mit ihren Produkten in der Welt geniesst - das Basler Läckerli lässt grüssen. Die Differenzierung der Swissness-Anforderungen bei Lebensmitteln zwischen schwach- und starkverarbeiteten Produkten trägt den unterschiedlichen Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung, welche diese an schwach- und starkverarbeitete Produkte haben.

Bei schwachverarbeiteten Produkten wie einem Käse oder einem geräucherten Schinken haben Konsumentinnen und Konsumenten in der Regel eine klare Erwartung an die Herkunft der dafür verarbeiteten Milch bzw. des dafür verwendeten Fleisches. Die Verarbeitung - das Verkäsen der Milch, das Räuchern des Fleisches - spielt bei diesen Produkten eine weniger wichtige Rolle als die Herkunft der Rohstoffe. Umgekehrt verhält es sich bei Produkten, die stark verarbeitet sind und die in der Regel aus zahlreichen Rohstoffen und Zutaten bestehen. Beispiele dafür sind eine aus 26 Komponenten hergestellte Beutelsuppe, ein gefülltes Biskuit mit Schokoladenüberzug oder ein auf Malz basiertes Frühstücksgetränk in Pulverform. Konsumentinnen und Konsumenten haben diesbezüglich eine signifikant reduzierte Erwartung an die Herkunft der Rohstoffe. Wichtiger sind das Savoir-faire und die internationale Spitzenqualität.

Nur die Differenzierung der Rohstoffvorgaben für schwach- und starkverarbeitete Produkte ermöglicht es, auch starkverarbeitete Produkte auf einer Rohstoffgewichtsvorgabe zu basieren. Ohne diese Differenzierung blieben verschiedene Schweizer Traditionsprodukte auf der Strecke, das heisst, sie könnten, obschon in der Schweiz erdacht, erfunden und seit Jahren hergestellt, nicht mehr mit der Herkunft Schweiz ausgelobt werden. Wollen Sie das? Wohl kaum.

Zu meinem Einzelantrag zu Artikel 48b Absatz 3 noch ein Wort. Die 50-Prozent-Regel garantiert den Herstellern einen fairen Zugang zu den Rohstoffen. Die Beschränkung der Berechnungsvorgaben auf Rohstoffe, bei denen die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweist, stellt sicher, dass die Nahrungsmittelhersteller eine faire Chance haben, sich mit den zu berücksichtigenden Rohstoffen schweizerischer Herkunft überhaupt einzudecken. Ein gutes Beispiel - es wird immer wieder genannt, um zu zeigen, worum es geht - ist der Honig. Die Schweiz hat einen Selbstversorgungsgrad von 32,7 Prozent. Die Inlandproduktion wird vielfach von den Imkern direkt vermarktet. In guten Honigjahren wird ein kleiner Teil der Produktion bei einem Honigverarbeiter im Kleinstgebinde und für den Detailhandel abgefüllt. Kurzum: Honig gibt es zwar, er ist aber für die Nahrungsmittelindustrie aufgrund dieser Vermarktungssituation gar nicht erhältlich. Diese und ähnliche Probleme wären mit der vorgeschlagenen Berechnungsvorgabe vom Tisch. Die Beschränkung der Anrechenbarkeit der [PAGE 175] Schweizer Rohstoffe auf solche, bei welchen ein Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent erreicht wird, ermöglicht aus dem Wortlaut der Norm hervorgehende vereinfachte Berechnungen. Im Unterschied zum Beschluss des Ständerates müssen Agrarrohstoffe, bei denen die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad hat, der zwischen 20 und 49,9 Prozent liegt, nicht berücksichtigt werden. Diese hätten nach dem Willen des Ständerates zur Hälfte angerechnet werden müssen und damit die Berechnungen verkompliziert.

Einfache und gut umsetzbare Berechnungsregeln sind wichtig, müssen sie doch in aller Regel von den KMU umgesetzt werden. Wer also Bürokratie bekämpft - insbesondere die hierfür bekannten Parteien -, stimmt diesem Einzelantrag zu.

Kurzum - ich glaube, die Zeit ist, leider, abgelaufen, ich hätte noch zwei, drei Worte: Die CVP/EVP-Fraktion wird dem Antrag der Minderheit I (von Graffenried) zustimmen und selbstverständlich meinen Einzelantrag unterstützen.