Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-03-11
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-11
Wortprotokoll
Bei Artikel 48b des Markenschutzgesetzes geht es im doppelten Sinne um die Wurst. Es geht erstens einmal um Lebensmittel, und es geht zweitens um einen der beiden Hauptstreitpunkte dieser Vorlage. Die Frage, die wir beantworten müssen, ist: Wann kann ein Lebensmittel als Swiss, als schweizerisch bezeichnet werden? Zur Diskussion stehen zwei Konzepte: Dasjenige des Ständerates und dasjenige, das der Nationalrat im ersten Durchgang befürwortet hat respektive an dem die Minderheit I (von Graffenried) festhalten möchte.
Diese Minderheit der Kommission für Rechtsfragen und der Nationalrat unterscheiden zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln und wollen bei Ersteren nur 60 Prozent der Rohstoffe berücksichtigen, aber die Herstellungskosten mit einbeziehen. Die ständerätliche Version macht diese Unterscheidung nicht, betrachtet also alle Lebensmittel gleich und verlangt einen Rohstoffanteil von 80 Prozent.
Die Frage, die wir beantworten müssen, ist: Was wollen wir mit dieser Vorlage, mit diesem Gesetz, erreichen? Wir wollen dem Konsumenten ein Zeichen geben, und wir wollen ihm sagen: Wo Swiss draufsteht, soll Swiss drin sein. Bei [PAGE 174] Lebensmitteln ist - im Unterschied zu den Industrieprodukten - der Rohstoff das Entscheidende. Mit dem Gesetz will die SP die Hürde so setzen, dass das Zeichen für den Konsumenten klar ist. Deshalb unterstützen wir das Konzept des Ständerates, das auch von der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen getragen wird.
Das Konzept des Nationalrates wäre eine massive Abschwächung, vor allem weil eben auch zahlreiche Ausnahmebestimmungen gelten. Das Konzept der Minderheit I der Kommission für Rechtsfragen würde zwangsläufig dazu führen, dass bei Lebensmitteln ein Rohstoffanteil von zum Teil weit unter 50 Prozent genügen würde, um ein Lebensmittel als schweizerisch bezeichnen zu können.
Das Konzept des Ständerates und der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen sieht zwar auch Ausnahmen vor, aber immerhin liegt der Anteil mit 80 Prozent höher, das heisst, wir können damit rechnen, dass - ich sage jetzt einmal: im schlimmsten Fall - mindestens die Hälfte der verwendeten Rohstoffe schweizerisch ist, wenn ein Produkt als schweizerisch bezeichnet wird. Wir sind der Ansicht, dass es auch für die Wirtschaft wichtig ist, dass eine hohe Hürde besteht. Das Swiss-Label soll beim Konsumenten einen Mehrwert im Umfang von etwa 20 Prozent erzielen. Wenn die Qualität nicht erhalten bleibt, sinkt das ab. Denn die Konsumenten sind nicht dumm und werden bald herausfinden, dass ein Produkt als schweizerisch bezeichnet wird, obwohl nur eine Minderheit der Rohstoffe aus der Schweiz stammt. Wenn wir zu diesem Zustand Ja sagen, schwächen wir die Marke Schweiz und schwächen damit ihren Mehrwert.
Entsprechend ist es für uns wichtig, dass bei einem schweizerischen Lebensmittel das, was Sie essen, trinken, konsumieren, mehrheitlich schweizerisch ist. Das erreichen wir nur, indem wir Ja sagen zur Mehrheit, indem wir Ja sagen zu einer Grenze von 80 Prozent und indem wir verzichten auf die Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, was im Übrigen in der Praxis unglaublich viel formalen Aufwand mit sich bringen wird, Unsicherheit mit sich bringen wird und schwierig umzusetzen sein wird.
Deshalb wird die SP-Fraktion klar das Konzept des Ständerates und der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen unterstützen.