Graf Maya · Nationalrat · 2013-03-11
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2013-03-11
Wortprotokoll
1. Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben
1. Loi fédérale sur la protection des marques et des indications de provenance
[VS]
Art. 47 Abs. 3ter; 48 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Art. 47 al. 3ter; 48 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 48a
Antrag der Kommission
Bst. d
Festhalten
Bst. f
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Art. 48a
Proposition de la commission
Let. d
Maintenir
Let. f
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 48b
Antrag der Mehrheit
Abs. 1a, 1bis, 2, 3, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1
... herkommen. Bei Milch und Milchprodukten sind 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch erforderlich.
[VS]
Antrag der Minderheit I
(von Graffenried, Amherd, Caroni, Flach, Lehmann, Pieren, Schwander, Stamm, Vischer Daniel, Vogler)
Abs. 1a, 1, 1bis, 2, 3, 5
Festhalten
[VS]
Antrag der Minderheit II
(Huber, Caroni, Guhl, Kiener Nellen, Lehmann, Markwalder, Vischer Daniel)
Abs. 1
... herkommen. (Rest streichen)
[VS] [PAGE 172]
Antrag Lehmann
Abs. 3
Bei der Berechnung des Rohstoffgewichts oder der Herstellungskosten müssen alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 50 Prozent beträgt.
Schriftliche Begründung
Die Beschränkung der Berechnungsvorgaben auf Rohstoffe, bei denen die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweist, stellt sicher, dass die Nahrungsmittelhersteller eine faire Chance haben, sich mit den zu berücksichtigenden Rohstoffen schweizerischer Herkunft überhaupt einzudecken. Ein gutes Beispiel, um zu zeigen, worum es geht, ist der Honig. Die Schweiz hat einen Selbstversorgungsgrad von 32,7 Prozent. Die Inlandproduktion wird vielfach von den Imkern direkt vermarktet. In guten Honigjahren wird ein kleiner Teil der Produktion bei einem Honigweiterverarbeiter in Kleinstgebinde für den Detailhandel abgefüllt. Kurzum: Honig gibt es zwar, er ist aber für die Nahrungsmittelindustrie aufgrund dieser Vermarktungssituation gar nicht erhältlich. Dieses und ähnliche Probleme wären mit der vorgeschlagenen Berechnungsvorgabe vom Tisch. Die vorgeschlagene Regelung trägt auch den wirtschaftlichen Anliegen der Schweizer Landwirtschaft angemessen Rechnung, indem über die Revision des Markenschutzgesetzes der Absatz der bedeutendsten Rohstoffe in deren Portfolio wie Milch, Fleisch (Kalbfleisch, Rindfleisch, Schweinefleisch, Ziegenfleisch, Poulets), Getreide (Dinkel, Roggen, Weichweizen), Kartoffeln und Obst (Äpfel, Birnen, Kirschen) gefördert wird. Wer damit hergestellte Produkte mit der Herkunft Schweiz bzw. dem Schweizerkreuz ausloben will, muss diese einsetzen, d. h. sie für das swissnessrelevante Gewicht (80 Prozent für schwachverarbeitete Produkte bzw. 60 Prozent für starkverarbeitete Produkte) in die Berechnungen einbeziehen. Die Beschränkung der Anrechenbarkeit der Schweizer Agrarrohstoffe auf solche mit einem Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent ermöglicht aus dem Wortlaut der Norm hervorgehende, vereinfachte Berechnungen. Einfache und gut umsetzbare Berechnungsregeln, die Rechtssicherheit schaffen, sind wichtig, müssen sie doch in aller Regel von KMU umgesetzt werden.
[VS]
Art. 48b
Proposition de la majorité
Al. 1a, 1bis, 2, 3, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1
... la composent. Pour le lait et les produits laitiers, cette proportion s'élève à 100 pour cent du poids du lait qui les compose.
[VS]
Proposition de la minorité I
(von Graffenried, Amherd, Caroni, Flach, Lehmann, Pieren, Schwander, Stamm, Vischer Daniel, Vogler)
Al. 1a, 1, 2, 3
Maintenir
Al. 1bis
Maintenir, mais:
b. ... de son coût de revient.
Al. 5
Le calcul du coût de revient ...
[VS]
Proposition de la minorité II
(Huber, Caroni, Guhl, Kiener Nellen, Lehmann, Markwalder, Vischer Daniel)
Al. 1
... la composent. (Biffer le reste)
[VS]
Proposition Lehmann
Al. 3
Sont obligatoirement prises en compte dans le calcul du poids des matières premières ou du coût de revient toutes les matières premières pour lesquelles le taux d'autoapprovisionnement en Suisse est d'au moins 50 pour cent.