Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-03-11
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-11
Wortprotokoll
Wir haben uns in der Kommission nochmals intensiv mit den verbleibenden Differenzen zu dieser wichtigen Vorlage auseinandergesetzt - mit dem Willen, hier wirklich eine griffige, aber auch umsetzbare und wirtschaftsfreundliche Lösung zu finden.
Diese Revision des Markenschutzgesetzes ist eine Vorlage, die sowohl vom rechten als auch vom linken Lager angestossen wurde. Dass die Allianz so breit ist, ist ein gutes Vorzeichen, das Projekt auch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Diese breite Trägerschaft stammt aus quasi allen politischen Lagern. Das ist auch nicht verwunderlich, da das übrigens freiwillige Label Schweiz ein hohes Ansehen und Vertrauen bei der Konsumentenschaft geniesst, die deshalb auch bereit ist, mehr für Schweizer Produkte zu zahlen.
Die Marke Schweiz kann bis zu 20 Prozent höhere Verkaufserlöse generieren und ist somit ein wichtiges Werbeinstrument und eine lukrative Einnahmequelle der Wirtschaft. Diesen Wettbewerbsvorteil gilt es zu bewahren. Wir dürfen ihn nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Gerade die neuesten Schlagzeilen um den Lasagne-Skandal oder um falsch deklarierte Bio-Eier machen es einmal mehr offensichtlich: Nur griffige Regeln für das Label Schweiz können sicherstellen, dass eben ein grosser Anteil der Rohstoffe in diesen Produkten auch aus der Schweiz stammt und damit nach den strengeren Schweizer Vorschriften produziert wird. Wenn wir hier nicht konsequent bleiben, ist es eine Frage der Zeit, bis auch Schweizer Produkte unerwünschten Inhalt haben und Skandale hochkochen lassen; dies wären dann nicht mehr [PAGE 177] vertrauenswürdige Schweizer Produkte, die erst noch prominent das Schweizerkreuz tragen würden. Das alles wollen wir verhindern.
Wie viel Schweiz muss nun in Lebensmitteln und Industrieprodukten tatsächlich drin sein, damit "Schweiz" draufstehen darf? Für eine glaubwürdige und praxisnahe Lösung, die die Marke Schweiz auftragsgemäss auch tatsächlich stärkt, ist es wichtig, sich in diesen beiden Kernpunkten der Vorlage auf ein Konzept zu einigen, das in sich stimmig ist. Dass ein solcher Konzeptentscheid wichtig ist, das haben wir jetzt eben auch bei der Diskussion im Rat gehört und auch in der Kommission feststellen können.
Der Bundesrat hat griffige Regeln vorgeschlagen, aber gleichzeitig auch mehrere Ausnahmen vorgesehen, die das Ganze in der Anwendung realistisch machen. Je länger man sich mit der Materie auseinandersetzt, desto offensichtlicher wird es: Wir können diese Regeln und Ausnahmen nicht einfach beliebig kombinieren. Ansonsten gibt es ein unübersichtliches und kaum umsetzbares Flickwerk - ich sage das vor allem auch hinsichtlich des Einzelantrages Lehmann -, was Konsequenzen nach sich zieht, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, sich aber dann als sehr unliebsame Folgen entpuppen können.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt deshalb in beiden wesentlichen Punkten das Konzept des Bundesrates.
Nun zu Artikel 48b des Markenschutzgesetzes: Wir sind hier beim Kern der Debatte zum Lebensmittelbereich und bei der Frage, die die vorbereitenden Kommissionen und Unterkommissionen sowie beide Räte stark beschäftigt hat. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich nochmals vertieft mit den beiden unterschiedlichen Konzepten von Nationalrat und Ständerat befasst. Der Nationalrat hat ein Konzept erarbeitet, das zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln unterscheidet und dafür je unterschiedliche Kriterien definieren will und keine Ausnahme vorsieht für Rohstoffe, welche in der Schweiz in nicht genügender Menge verfügbar sind. Sie haben die Beispiele für stark- und schwachverarbeitete Lebensmittel jetzt eben von der Frau Bundesrätin gehört.
Das Konzept des Ständerates hingegen enthält keine Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, sondern verlangt einheitlich 80 Prozent des Rohstoffgewichts als massgebendes Kriterium. Im Gegenzug sind eine Ausnahme und eine Abstufung vorgesehen für Rohstoffe, welche in der Schweiz nicht in genügender Menge verfügbar sind.
Die RK-NR hat eine intensive Debatte geführt und auch in zwei Phasen darüber abgestimmt. Sie entschied sich schliesslich mit 13 zu 12 Stimmen für das Konzept des Ständerates. Die Minderheit führte die eben gehörten Argumente nochmals ins Feld: Bei einer Tafel Milchschokolade sei nicht massgebend, woher die Milch komme, sondern das traditionelle Schweizer Rezept und die Tatsache, dass Schweizer Arbeitsplätze auf dem Spiel stünden. Zudem sei die Bundesratslösung administrativ zu aufwendig für die Industrie. Ich kann Ihnen hier jedoch die Gründe angeben, weshalb unsere Kommission für Rechtsfragen nach diesem harten Ringen auf die Linie von Bundesrat und Ständerat eingeschwenkt ist:
1. Angesichts der verschiedenen Flexibilitäten und Ausnahmen, die mit der Bundesratsvariante gegeben sind, besteht gar keine Notwendigkeit, für sogenannt starkverarbeitete Lebensmittel tiefere Anforderungen festzulegen.
2. Für die Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln existiert kein plausibler und nachvollziehbarer Lösungsansatz. Überprüft hat man verschiedentlich den ins Feld geführten Lösungsansatz einer Unterscheidung aufgrund des Zolltarifs, doch erkennt man sofort, dass dies keine sinnvollen, ja sogar widersinnige Ergebnisse zeitigt.
3. Die Verwaltung konnte auch aufzeigen, dass die Bundesratslösung grundsätzlich umsetzbar ist, selbst für sogenannte Schweizer Traditionsprodukte wie zum Beispiel Toblerone, Biskuits, Ovomaltine usw., und daher keine Probleme schafft.
4. Den berechtigten Anliegen der Industrie, wonach nicht nur die Rohstoffe, sondern auch Rezept, Know-how und Schweizer Arbeit bei der Verarbeitung zum Verständnis der Schweizer Qualität gehören, wird auch in der Bundesrats- bzw. Ständeratsversion entsprochen, nämlich mit der Bestimmung in Absatz 4. Die Herkunftsangabe muss auch dem Ort entsprechen, wo das Produkt mit der Verarbeitung seine wesentlichen Eigenschaften erhält. Schweizer Biskuits gibt es folglich nur, wenn Mehl und Butter in der Schweiz zu Biskuits gewandelt werden.
Hier kann ich vielleicht noch eine kleine Replik auf das Votum unseres Kollegen von Graffenried geben. Herr von Graffenried, Ihr Beispiel mit den Luxemburgerli ist das falsche Beispiel, weil die Herkunft der Luxemburgerli mit "Luxemburg" angegeben wird, beziehungsweise es steht auf dem Paket, dass dieses Rezept von einem Luxemburger Zuckerbäcker in die Schweiz, zur Confiserie Sprüngli in Zürich, gebracht worden ist. Luxemburgerli haben, wie der Name schon offenbart, mit Swissness nichts zu tun.
Unser Rat wählte in der Herbstsession mehrheitlich eine dreistufige Variante: 60 Prozent Schweizer Rohstoffe bei schwachverarbeiteten Lebensmitteln, 80 Prozent bei starkverarbeiteten Produkten und 100 Prozent bei Milchprodukten. Der Ständerat schlägt eine einheitliche Regelung mit überall 80 Prozent vor. Die Diskussion in unserer Kommission im Januar wurde zuerst mit Blick auf die Eventualität geführt, dass man doch für das Nationalratskonzept stimmen würde. Am Schluss wurde jedoch die Lex specialis des Nationalrates für die Milch auch dem Ständeratskonzept aufgepfropft, was nun dem Mehrheitsantrag entspricht.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Einzelantrag Lehmann: Dieser wurde bereits in der Kommission gestellt, jedoch, nach erfolgter Debatte und Argumentation - wie wir sie eben auch von der Frau Bundesrätin gehört haben -, wieder zurückgezogen. Es macht auch aus Kommissionssicht deshalb insofern Sinn, dass Sie darüber befinden, als der Antrag eigentlich einem Änderungsantrag in Bezug auf die nationalrätliche Lösung entspricht und nicht bezüglich der ständerätlichen Lösung, die Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt.
Erlauben Sie mir noch eine allgemeine Schlussbemerkung zu Artikel 48b: Der Lasagne- und Pferdefleischskandal war im Januar, als unsere Kommission diese Vorlage nochmals beriet, noch nicht aktuell. Diese Geschichte bestätigt uns jedoch darin, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Anspruch auf eine transparente und verlässliche Information haben, dies unabhängig davon, in welche Zollkategorie die Lebensmittel eingereiht sind. Sie wollen wissen, ob Rind- oder Pferdefleisch enthalten ist, auch beim starkverarbeiteten Convenience-Produkt, zum Beispiel in der tiefgekühlten Pizza oder in der tiefgekühlten Lasagne. Das Gleiche gilt auch für die Herkunft der Rohstoffe. Ob in der Lasagne Schweizer Rindfleisch oder undefiniertes rumänisches Pferdefleisch drin ist, interessiert uns alle.
Deshalb empfehle ich Ihnen, wie die Mehrheit unserer Kommission, dem ständerätlichen Konzept ohne künstliche Abgrenzung zwischen schwach- und starkverarbeiteten Lebensmitteln zu folgen.