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preparatory:AB 13860

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-06-20

Wortprotokoll

Herr Plattner hat anlässlich der letzten Diskussion drei Fragen aufgeworfen, bei denen wir uns an sich inhaltlich einig waren. Er hat darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht die Formulierungen möglicherweise nicht ganz das wiedergeben, was gemeint wäre. Ich habe zugesagt, dass wir das in der Verwaltung im Rahmen der Behandlung im Zweitrat noch einmal anschauen. Wir haben das getan, und ich möchte zu diesen drei Punkten eine kurze Bemerkung machen, damit das auch zuhanden des Protokolls wirklich geklärt ist.

Es geht auch hier um das "Expansionsgefäss", um den Ausgleichsfonds, der Abweichungen gegenüber den Schätzungen ausgleichen soll, damit die ganze Mechanik dann auf konkreten Fakten und nicht nur auf Vorausschätzungen beruht. Es geht um die Frage der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Sie wissen, dass wir ausserordentliche Einnahmen, die einmalig sind, für die Schuldenreduktion verwenden wollen. Hier war die Frage, ob das nachher dem Ausgleichsfonds gutgeschrieben wird. Es ist klar, dass das nicht der Fall ist, und wir möchten auch dabei bleiben. Das geht aus den Formulierungen hervor, sonst würde man aufgrund einmaliger Einnahmen möglicherweise langfristige wiederkehrende Ausgaben beschliessen, und das wäre eine schlechte Finanzpolitik.

Beim anderen Fall ist es umgekehrt: Im Falle einer Krise, einer schweren Rezession, kann das Parlament mit qualifiziertem Mehr - also mit dem absoluten Mehr der Sitze - ausserordentliche Ausgaben beschliessen. Hier stellten sich aus der Sicht von Herrn Plattner zwei Fragen:

Die eine Frage war: Werden diese ausserordentlichen Ausgaben dem Fonds belastet? Das ist nicht der Fall, weil man das ja sonst nachher wieder abstottern müsste. Die Nichtbelastung kann man auch als eine Art Gegengewicht zur Nichtgutschrift der ausserordentlichen Einnahmen sehen, wenn man so will.[PAGE 406]

Die zweite Frage war die interessantere. Es geht um den Mechanismus, den der Kommissionspräsident geschildert hat, um die Notbremse für den Fall, dass die 6 Prozent im Ausgleichsfonds erreicht sind. Gleichzeitig zum Mechanismus der Rückführung unter die 6 Prozent kann man eine ausserordentliche Ausgabe tätigen. Das ist klar der Fall. Es ist denkbar, dass man diese Kürzungen vom normalen Geschäft her vornehmen muss, aber gleichzeitig ein Sonderprogramm für die Konjunktur oder für Ereignisse wie Lothar usw. beschliesst. Das beisst sich in diesem Sinne nicht. Damit sind diese Fragen geklärt.

In Bezug auf die Differenz ist auch der Bundesrat der Meinung, dass das dringliche Verfahren für die normale Rückführung, wofür wir einige Jahre Zeit haben, nicht nötig ist, sodass wir das wiederum auf die Notbremse beschränken können. Das ist eine gute Veränderung.

Deshalb können wir der Bereinigung, wie sie Ihre Kommission beantragt, zustimmen.