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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-11

Wortprotokoll

Die Finanzierung der Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr erfolgt über zweckgebundene Abgaben auf Treibstoffen - Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag - und über die Nationalstrassenabgabe gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung. Bei den Steuertarifen pro Liter Treibstoff ist der Mineralölsteuerzuschlag seit 1974 bzw. die Mineralölsteuer seit 1993 unverändert. Die Steuertarife sind weder an den Benzin- oder Dieselpreis gekoppelt, noch wurden sie an die auf der Ausgabenseite aufgelaufene Teuerung angepasst. Die Erhöhung der Benzin- und Dieselpreise hat deshalb auch nicht zu Mehreinnahmen bei der Mineralölsteuer geführt. In der Tendenz führt die Erhöhung der Benzin- und Dieselpreise sogar dazu, dass die Einnahmen sinken, weil damit der gewünschte und geförderte Wechsel zu verbrauchsärmeren Fahrzeugen beschleunigt wird.

Die Zahlen zeigen diese Entwicklung deutlich: Zwischen 2000 und 2010 sind die Einnahmen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr nur um 4 Prozent gestiegen, obwohl in dieser Dekade die Bevölkerung um 9 Prozent und der Motorfahrzeugbestand um 17 Prozent gewachsen sind. Seit 2008 sind die Mineralölsteuereinnahmen rückläufig. Im aktuellen Finanzplan 2014-2016 geht der Bund denn auch von einem jährlichen Rückgang von durchschnittlich 0,8 Prozent aus. [PAGE 157]

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