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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-11

Wortprotokoll

Es ist so, dass jedes Land sein Steuerrecht auf seinem Gebiet anwendet, und das gilt dann unbesehen davon, welcher Nationalität die entsprechenden Einwohnerinnen und Einwohner sind; oder anders gesagt: Franzosen, die in der Schweiz leben, werden nach schweizerischem Steuerrecht besteuert, und Schweizer, die in Frankreich sind, nach französischem, und Deutsche, die in Frankreich sind - und darum bringe ich dieses Beispiel -, auch nach französischem. Das heisst also: Erben, die deutscher Abstammung sind und in Frankreich wohnen, werden nach dem entsprechenden Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich besteuert, und zwar unabhängig davon, seit wann sie an diesem Wohnsitz sind. Also das ist noch viel härter oder viel enger als in unserem Fall, wo wir darüber sprechen, dass Erben, die acht Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers dort Wohnsitz hatten, eben nach französischem Recht besteuert werden. Dass Erben im Lande besteuert werden, in dem sie Wohnsitz haben, ist nichts Aussergewöhnliches. Es war anders mit der Konvention, die wir hatten und die die Franzosen kündigen wollten. Es wird nicht anders sein können, wenn wir eine neue Konvention abschliessen. [PAGE 158]

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