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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-06-20

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Unser Rat hat als Erstrat in Lugano die beiden Vorlagen betreffend die Schuldenbremse beraten. Der Nationalrat hat nun am vergangenen Montag ein Gleiches getan. Er hat sich im Wesentlichen den Beschlussfassungen unseres Rates angeschlossen. Bei der Vorlage 1, das ist die Regelung der Schuldenbremse auf Verfassungsebene, gibt es keine Differenzen mehr. Bei der Vorlage 2, sie betrifft die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes, also die Regelung der Schuldenbremse auf Gesetzesstufe, bestehen noch zwei kleinere Differenzen. Unsere Kommission beantragt Ihnen, sich in beiden Punkten dem Nationalrat anzuschliessen.

Wir haben eine erste Differenz bei Artikel 24d Absatz 2. Ich darf Sie bitten, die Fahne zu konsultieren. Hier handelt es sich eigentlich um eine redaktionelle Verbesserung. Ich darf pro memoria darauf hinweisen, dass gemäss Artikel 24d Absatz 1 ein Fehlbetrag im Ausgleichskonto im Verlauf mehrerer Jahre durch entsprechende Kürzungen auszugleichen ist. Wenn nun der Fehlbetrag 6 Prozent der im vergangenen Rechnungsjahr getätigten Gesamtausgaben überschreitet, dann muss diese Überschreitung, und eben nur diese Überschreitung - oder, anders ausgedrückt, was über die 6 Prozent hinausgeht -, innerhalb der drei folgenden Rechnungsjahre ausgeglichen werden. 6 Prozent wären, bezogen auf die Rechnung, etwa 2,8 Milliarden Franken.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Seite 4715 der Botschaft hinweisen, wo bezüglich Artikel 24d Absatz 2 wörtlich festgehalten wird, "dass Fehlbeträge, welche 6 Prozent der im vergangenen Rechnungsjahr getätigten Gesamtausgaben überschreiten, zwingend in den folgenden drei Rechnungsjahren im Umfang der Überschreitung auszugleichen sind". Diese Formulierung ist eine Verbesserung redaktioneller Art gegenüber der ursprünglichen Fassung.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.