Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-20
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-20
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst vorausschicken, dass ich etwas erstaunt bin, dass man die Diskussion zu den Vorstössen 01.3118 und 01.3283 trennen will. Denn Ausländerpolitik ist nicht einmal da etwas und einmal dort etwas; Ausländerpolitik ist etwas, was man gesamthaft angehen muss. Deshalb hätte ich es begrüsst, wenn man die Diskussion zu beiden Vorstössen gemeinsam hätte führen können. Es wäre meines Erachtens auch sinnvoll gewesen, denn es sind Forderungen aus verschiedenen Bereichen, die beim Bundesrat auf dem Tisch liegen. Deshalb möchte ich bei der Skizzierung der Ausgangslage trotzdem die dringliche Interpellation 01.3283 kurz mit einbeziehen.
Die Motion Cornu und die dringliche Interpellation Cornu stehen in einem Spannungsverhältnis oder gar Gegensatz zueinander: Einerseits wird eine Kontingentserhöhung für gut qualifizierte und topqualifizierte ausländische Daueraufenthalter für den Hochtechnologiebereich verlangt; anderseits wird in der Interpellation eine Abweichung vom bisherigen Grundsatz der Rekrutierung von schwachen und nicht qualifizierten Hilfskräften aus Drittländern verlangt. Wenn nun der Bundesrat beiden Anliegen gerecht werden wollte, würde dies heissen, dass wir noch vor Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit mit der EU die Zahl der qualifizierten Daueraufenthalter aus der EU und aus Drittstaaten massiv hinaufsetzen müssten. Das ist aber nicht alles. Die Interpellation verlangt dann vom Bundesrat eine Ausdehnung des Rekrutierungsprinzips auf Nicht- oder Schwachqualifizierte, auf Nicht-EU-Länder und auch auf Bereiche und Lohnsegmente, in denen die Konkurrenzfähigkeit und die Wertschöpfung unterdurchschnittlich sind. Das ist die Ausgangslage; auch wenn wir jetzt konkret zuerst nur auf die Motion eintreten, ist doch die gesamte Ausgangslage mit zu berücksichtigen.
Die Motion will nun ausschliesslich für den Hochtechnologiebereich ein zusätzliches Sonderkontingent von 10 000 Jahresbewilligungen. Der Bundesrat hat, das hat Herr Cornu bereits angeführt, am 23. Mai 2001, also zwei Monate nach der Einreichung der Motion, die Kontingente für das laufende Kontingentsjahr bereits um 5000 - also eigentlich um die Hälfte der von ihm geforderten Bewilligungen - auf 22 000 Bewilligungen erhöht. Wenn man jetzt nur für den Hochtechnologiebereich das Kontingent noch einmal um 10 000 Bewilligungen erhöhen würde, wären wir bei 32 000, also beim Doppelten von dem, was der Bundesrat ursprünglich für dieses Jahr vorgesehen hatte. In diesem Zusammenhang ist auch noch anzumerken: Es würde dann nicht nur um die Arbeitskräfte gehen, sondern es ginge auch um den Familiennachzug, den wir ja sicherstellen wollen.
Diese zusätzlichen 5000 Bewilligungen, die der Bundesrat genehmigt hat, werden vom Bund verwaltet und kommen - und das ist jetzt entgegen dem Anliegen der Motion Cornu - eben allen Branchen und nicht nur dem Hochtechnologiebereich zugute. Insofern, das muss ich zugeben, ist die schriftliche Antwort des Bundesrates vielleicht etwas missverständlich, indem man den Eindruck bekommt, der Bundesrat hätte eigentlich nur die IT-Branche gesehen. Dem ist nicht so. Insofern haben wir schon den ganzen Hochtechnologiebereich gesehen.
Aber die Motion will hier eben nur für einen bestimmten Bereich Kontingente schaffen. Der Bundesrat will diese Einengung nicht. Die Kontingente, die der Bundesrat gesprochen hat, sind auch für Zwecke einsetzbar, wie sie von der Motion Cornu gefordert werden - aber nicht nur, sondern generell und breiter.
Der Bundesrat will mit der Erhöhung dieser Kontingente der Entwicklung der Branchen mit hoher wirtschaftlicher Wertschöpfung besonders Rechnung tragen, aber eine weiter gehende Aufstockung ist für uns zum heutigen Zeitpunkt aus staatspolitischen Gründen nicht zu verantworten.
Ich habe bereits einleitend angetönt, dass es das Ziel der Ausländerpolitik des Bundesrates ist, eine Zuwanderung von [PAGE 437] Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten nur so weit zuzulassen, als sie wirtschaftlich notwendig und sozial- und gesellschaftspolitisch verträglich ist. Vor allem muss sie nachhaltig für einen ausgewogenen Arbeitsmarkt sorgen.
Wir stehen vor dem Inkrafttreten des freien Personenverkehrs mit der EU. Die genauen Auswirkungen sind noch nicht bekannt. Der Bundesrat hat der schweizerischen Bevölkerung bei den Abstimmungen über die bilateralen Abkommen und über die 18-Prozent-Initiative klar dargelegt, dass er eine zurückhaltende und konsequente Zulassungspolitik gegenüber den Nicht-EU-Staaten, also gegenüber den Drittstaaten, verfolgen wird.
Die Erfahrung zeigt uns auch, dass bei angespannter Kontingentslage die Kantone selbst, entgegen den Aussagen von Herrn Cornu in der Begründung seiner Motion, die ansässigen Unternehmen in aller Regel nicht auf Kosten von Neuansiedlungen bevorzugen, sondern eher umgekehrt. Die Kantone haben ihre Wirtschaftsförderung in jüngerer Zeit deutlich verstärkt und dadurch Neuansiedlungen in grossem Masse begünstigt. Der Bund musste mit seinen Kontingenten, also mit jenen, die wir selber verwalten, wiederholt in Kantonen einspringen, die alteingesessene Unternehmungen eher benachteiligten.
Die Motion fordert nun eine zwingende Branchenbevorteilung in der Zuständigkeit des Bundes. Über die "Köpfe" der Kantone hinweg sollten in den einzelnen betroffenen Kantonen Arbeitsbewilligungen an Unternehmen erteilt werden. Solche Entscheide sind aber wirtschaftspolitisch ausserordentlich wichtige Entscheide und sollten nicht ohne Einbezug der Kantone vorgenommen werden. Das ist auch eine staatspolitische und nicht nur eine wirtschaftspolitische Frage, denn die kantonalen Arbeitsmarktbehörden sind es, die dem Wirtschaftsgeschehen in ihren Kantonen näher stehen und auch die entsprechende Verantwortung tragen. Die Kantone bestimmen zum Beispiel über Wohn- und Geschäftsraum, und es sind auch die Kantone, die über Steuervergünstigungen entscheiden. Insofern ist für den Bundesrat die Haltung der Kantone sehr wichtig, und es sind nicht nur Umfragen bei betroffenen Unternehmungen wichtig. Es liegen weder im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement noch im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement entsprechende Forderungen, zum Beispiel der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, vor.
Noch eine allgemeinere Bemerkung: Die Schweiz kann nicht eine Einwanderungspolitik wie die USA betreiben. Die Schweiz ist nicht ein Land mit unbegrenzten Möglichkeiten, auch flächenmässig nicht. Sie hat auch eine andere Tradition in dieser Frage. Bei uns steht vor allem die Personenfreizügigkeit im Vordergrund.
Aus all diesen Gründen und aufgrund der Tatsache, dass wir mit der Ausländerverordnung ein sehr flexibles Instrument in der Hand haben, beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion nicht zu überweisen.