Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2011-04-13
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-04-13
Wortprotokoll
Die Vorgeschichte ist bekannt. Wir beraten heute zwölf Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Staaten, die bereits für die Frühjahrssession traktandiert waren. Der Bundesrat hat dann mit einem Ordnungsantrag der WAK beantragt, zehn der zwölf Doppelbesteuerungsabkommen nochmals auf die Traktandenliste der Kommission zu setzen. Das hatte seinen guten Grund: Wir erinnern uns, dass der Bundesrat am 13. März 2009 beschloss, für die Amtshilfe bei Doppelbesteuerungsabkommen den Standard gemäss Artikel 26 des OECD-Übereinkommens zu übernehmen. Das Global Forum hat diesen Standard in der Zwischenzeit weiterentwickelt. Die nun zur Diskussion stehenden Doppelbesteuerungsabkommen entsprachen in Bezug auf die Voraussetzungen für die Amtshilfe nicht ganz dem neuen OECD-Standard. Sie waren entweder auf der Seite, wo es um die steuerpflichtige Person geht, oder auf der Seite des Informationsinhabers nicht ganz vollständig. Das wird so von der OECD nicht mehr akzeptiert. Die entsprechenden Anpassungen werden auch von den anderen OECD-Staaten verlangt. Die Schweiz ist hier nicht als Einzelfall zu betrachten. Auch die Vertragspartner wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Kriterien für die Amtshilfe präzisieren müssen.
Um was für Präzisierungen geht es bei dieser Amtshilfe? Der Steuerpflichtige kann nicht nur über den Namen identifiziert werden, sondern auch über andere ausreichende Angaben über seine Person. Beim Informationsinhaber ist in der Regel der Name und die Adresse vom ersuchenden Staat anzugeben. Bei diesen Anpassungen geht es um technische Änderungen. Es geht um kleine Präzisierungen, die inhaltlich und juristisch von kleiner Relevanz sind. "Fishing expeditions" sind weiterhin ausgeschlossen. Es wird auch in Zukunft keinen automatischen Informationsaustausch geben. Am Grundsatz der Amtshilfe ändert sich nichts. Es gibt also keinen Paradigmenwechsel beim Amtshilfeverfahren. Bei den Präzisierungen, die vorgenommen werden sollen, gelten auch in Zukunft die Praktikabilität und die Proportionalität als Voraussetzung.
Die Frage ist nun, ob die Schweiz die Anpassungen vornehmen soll oder nicht. Wir von der BDP sind ganz klar der Meinung, dass diese Anpassungen richtig und sinnvoll sind. Alle interessierten Kreise sind sich einig, dass eine Verweigerung der Anpassung an die neuen OECD-Richtlinien für die Schweiz von grossem Nachteil wäre. Die Bankiervereinigung, die Vertreter des Werkplatzes Schweiz und auch neutrale Experten sagen ganz klar, dass die Schweiz diesen Schritt machen soll. Das Risiko, bei einer Ablehnung und Nichteinführung der Kriterien erneut auf eine graue Liste gesetzt zu werden, wäre viel zu gross. Daran kann in der Schweiz wirklich niemand ein Interesse haben. Solche Störmanöver kann der Werkplatz Schweiz jetzt wirklich nicht brauchen. Wir wollen eine florierende Wirtschaft ermöglichen, die einen ungehinderten Zugang zu den Exportmärkten hat. Es ist daher wichtig, die neuen Amtshilfekriterien zu akzeptieren, dies umso mehr, als von allen Experten festgehalten wird, dass die Auswirkungen dieser Anpassungen von marginaler Bedeutung seien. In diesem Sinne sind die Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Verständigungsvereinbarung mit den betroffenen Staaten zu ergänzen. Wir von der BDP sind absolut davon überzeugt, dass dies der richtige Weg zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist.
Unsere Fraktion wird aus all diesen Gründen die zur Debatte stehenden Doppelbesteuerungsabkommen annehmen und mit der Kommissionsmehrheit den entsprechenden Bundesbeschlüssen zustimmen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.