Walter Hansjörg · Nationalrat · 2011-04-13
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist sich durchaus bewusst, dass wir im Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten und zu den Staaten in der Welt Doppelbesteuerungsabkommen brauchen, damit wir für unsere Wirtschaft, für unsere Unternehmungen, die international tätig sind, Rechtssicherheit haben. Auf der anderen Seite befürchten wir aber, dass der Bankenplatz Schweiz durch immer mehr Öffnung bezüglich der Amtshilfe gefährdet wird. Hier geht es um Abwägung, damit diese Abkommen ausgeglichen sind. Wir setzen ein Zeichen für den Bankenplatz Schweiz und werden deshalb mit diesen Vorlagen sehr kritisch umgehen und sie grösstenteils ablehnen.
Die SVP-Fraktion will mit den Minderheitsanträgen wirklich den Finanzplatz Schweiz vor gravierenden Veränderungen zu seinem Nachteil schützen. Es kann doch nicht sein, dass der Bundesrat im Frühjahr 2009 den OECD-Standard gemäss Artikel 26 des Musterabkommens übernimmt und nur knapp zwei Jahre später auf Druck der OECD in Paris erneut eine markante Lockerung dieser Regelung verlangt. Die SVP bekundete bereits mit den Doppelbesteuerungsabkommen in ihrer ursprünglichen Form Mühe, hätte diesen aber zugestimmt. Die Gründe für den Druck seitens der OECD sind klar. Aufgrund der finanziellen Verhältnisse in diversen OECD-Staaten wird ein Instrument geschaffen, um eben Druck auf die Schweiz oder andere Länder auszuüben und so Steuern einzutreiben.
Selbst wenn versichert wird, dass es zu keinen sogenannten "fishing expeditions", also Beweisausforschungen, kommen soll, ist man mit der neuen Interpretationsregel nicht weit davon entfernt. Wenn ein ersuchender Staat einfach irgendeine Kontonummer angeben kann und daraufhin Amtshilfe erhält, so entspricht dies in keiner Art und Weise unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Viel eher bewegen wir uns damit in Richtung eines automatischen Informationsaustauschs in Raten. Aus diesen Gründen vertreten wir die Meinung, dass die seitens der OECD in ihrem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unter Artikel 5 festgehaltene Bedingung, die verdächtigte Person zu identifizieren, nicht verwässert werden darf. Es soll also die Person identifiziert werden, nicht irgendein Bankkonto.
In diesem Sinne bitten wir Sie, die Minderheitsanträge aus der SVP-Fraktion zu unterstützen. Durch die Ablehnung der Doppelbesteuerungsabkommen würde der Bundesrat beauftragt, eine Lösung zu erarbeiten, welche der Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz Rechnung trägt. Unseren bewährten Werten und Errungenschaften wie Diskretion, Zurückhaltung und Achtung der Privatsphäre würde Rechnung getragen. Von daher sind wir der Meinung, dass wir diesem Druck nicht einfach vorschnell nachgeben sollten. Dies generell zu unseren Bedenken betreffend diese Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich begründe jetzt den Minderheitsantrag Kaufmann zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und auch den entsprechenden Rückweisungsantrag Kaufmann; Nationalrat Kaufmann ist ja bekanntlich infolge Krankheit nicht anwesend.
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Deutschland geht aus Sicht der SVP über den OECD-Standard gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens hinaus. Wörtlich steht denn auch in der Botschaft zu Artikel 4 des Änderungsprotokolls betreffend Artikel 27 des Abkommens, welcher den Informationsaustausch regelt, Folgendes: "Die paraphierte Bestimmung entspricht grösstenteils dem Wortlaut von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Abweichungen bestehen in der Möglichkeit zum Gebrauch der Informationen für andere Zwecke mit Einverständnis beider Staaten sowie in der ausdrücklichen Ermächtigung der Vertragsstaaten zu Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung von Informationsbegehren gegenüber Banken, anderen Finanzinstituten, Bevollmächtigten und Treuhändern sowie zur Ermittlung von Beteiligungsverhältnissen." Die SVP-Fraktion bekundet bereits grosse Mühe mit den Abkommen, welche den OECD-Standard gemäss Artikel 26 beinhalten. Abkommen, welche allerdings darüber hinausgehen, lehnt die SVP konsequenterweise ab.
Nun erlaube ich mir, gerade noch die Begründung des Antrages auf Rückweisung des Geschäftes zu liefern, und zwar mit dem konkreten Auftrag, dass dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sistiert werden soll, bis die Abgeltungssteuer ausgehandelt ist. Wir lassen uns von den sehr positiven Fortschritten mit Deutschland bezüglich der Abgeltungssteuer nicht blenden; es werden wieder Schwierigkeiten auftreten. Der Druck der Europäischen Union insbesondere auf Deutschland, das daran ist, mit der Schweiz eine Abgeltungssteuer zu vereinbaren, macht uns grosse Sorgen. Wir fürchten, dass Deutschland nicht die Kraft aufbringt, mit der Schweiz eine Lösung zu finden. Eine solche Lösung hätte doch den Vorteil, dass die Besteuerung der Erträge, aber auch die Besteuerung der Vermögen zugunsten des Staates Deutschland, wobei dieser keine Vermögenssteuer kennt, rechtmässig und für die Geldanleger in der Schweiz gerecht erfolgen könnte. Ich meine, wir werden keinen Erfolg damit haben, das durchzusetzen, wenn wir dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland jetzt vorschnell abschliessen.
Ich bitte Sie deshalb hier um Nichteintreten respektive um Sistierung, damit der Bundesrat dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit der Abgeltungssteuer machen kann [PAGE 709] und wir mit unserem Nachbarland einen Erfolg erzielen können.