Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2011-04-13
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-13
Wortprotokoll
Die Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen an die OECD-Standards hatte initial zur Folge, dass wir die Kriterien von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen mussten. Nun müssen wir nachträglich im Bereich des Informationsaustausches weitere Standards übernehmen, weil die OECD eine sogenannte erweiterte Interpretation vorgenommen hat.
Wir hatten einige der vorliegenden Abkommen, nämlich deren acht, bereits ratifiziert; sie werden uns nun nochmals vorgelegt, weil sie einer Revision unterzogen werden mussten, um die neuen Amtshilfebestimmungen nach OECD-Standards einzuführen. Mit Blick auf die Rechtssicherheit stellt sich schon die Frage, inwieweit die OECD oder die G-20 legitimiert sind, die Standards einfach weiterzuinterpretieren und danach Vertragsparteien zu Anpassungen zu zwingen, obschon sich diese, beruhend auf den im Vorfeld festgelegten Standards, geeinigt hatten. Dieses Vorgehen ist mehr als nur ärgerlich, denn wir haben in guten Treuen bereits Abkommen ratifiziert. Es handelt sich dabei um Abkommen, die von zwei souveränen Staaten gutgeheissen wurden und notabene eine Amtshilfeklausel beinhalten.
Wir haben uns zur Einführung des Standards gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens bekannt; die Auslegung dieses Artikels war beiden Parteien klar. Dass wir nun nachbessern müssen, um zu verhindern, dass wir erneut auf eine graue oder schwarze Liste der OECD oder der G-20 kommen, ist eigentlich inakzeptabel. Es ist, wie wenn der Schiedsrichter während des Spiels die Spielregeln ändern würde. Daran ändert auch die Aussage nichts, es gehe nicht um eine Uminterpretation, sondern lediglich um eine erweiterte Interpretation des OECD-Standards.
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Im Wissen, dass wir absolut kein Interesse daran haben, auf einer Liste - welcher Farbe auch immer - zu figurieren, sind wir jedoch bereit, diese Nachbesserungen vorzunehmen, um einen Reputationsschaden unseres Finanzplatzes abzuwenden. Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist also bereit, die in Kraft gesetzten Abkommen anzupassen und weitere, die die neuen Amtshilfebestimmungen und die sogenannte Antifrustrationsklausel enthalten, zu genehmigen. Bevor wir diesen neuen Bestimmungen in der WAK zustimmen konnten, hatten wir jedoch verlangt, dass uns die Auswirkungen dieser neuen Antifrustrationsklausel klar dargelegt werden. Denn als uns Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf mitteilte, man könne diese Klausel so interpretieren, dass für die Gewährung von Amtshilfe der Name oder eine hinreichende, sichere Identifikation vorgelegt werden müsse, war längst nicht klar, was unter einer hinreichenden, sicheren Identifikation zu verstehen ist.
Für unsere Fraktion war von Beginn an klar, dass es Präzisierungen braucht. Denn es kann nicht angehen, dass z. B. die Nummer eines Bankkontos als hinreichende Identifikation bezeichnet und diese Nummer genügen würde, um den Amtshilfebedingungen zu entsprechen. Auch wollten wir uns nicht einfach dem zeitlichen Druck beugen, um eine erste Phase des Peer-Reviews durchzustehen und zu verhindern, dass uns seitens der OECD oder der G-20 erneut mit einer schwarzen oder einer grauen Liste gedroht wird. Anlässlich der durchgeführten Anhörungen konnten wir uns denn auch vergewissern, dass diese neue Antifrustrationsklausel nicht über Umwege zu "fishing expeditions" führt; diese bleiben klar verboten.
Auch wenn wir den Wortlaut dieser Klausel kannten, wollten wir weiter verhindern, dass alleine eine Bankkontonummer als Identifikationsmerkmal verwendet werden könnte. Denn eine solche erlaubt noch keinen Rückschluss auf eine bestimmte Person oder eine bestimmte Bank. Die WAK hat auf Antrag unseres Fraktionskollegen Bischof den neuen Antrag des Bundesrates entsprechend abgeändert, denn wir wollten sicherstellen, dass es mehr und präzisere Identifikationsmerkmale braucht, damit einem Amtshilfegesuch entsprochen wird. Auf unseren Antrag hin hat die WAK auch die Grundsätze der Praktikabilität und der Verhältnismässigkeit aufgenommen, auch wenn diese als allgemeingültige Rechtsgrundsätze gelten. Unsere Fraktion stimmt auch diesen Präzisierungen zu.
Wir wissen, dass eine Verweigerung dieser erforderlichen Anpassungen erhebliche Auswirkungen nicht nur für den Finanzplatz, sondern auch für den Werkplatz Schweiz hätte. Deshalb wird unsere Fraktion allen Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen.
Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, einzutreten und die Minderheitsanträge abzulehnen.