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Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-04-13

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-04-13

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen stimmt zehn der zwölf beantragten Doppelbesteuerungsabkommen zu und heisst auch die Vorlage 10.066 gut, mit der ebenfalls Doppelbesteuerungen vermieden werden sollen. Zur Rückweisung empfehlen wir die Abkommen mit Tadschikistan und Georgien.

Die OECD verlangt im grenzüberschreitenden Bankenverkehr gegenseitige erleichterte Amtshilfe. Weil sich die Schweiz dieser international abgestimmten Regel nicht unterzogen hatte, wurde sie von der OECD auf eine Liste gesetzt. Am 13. März 2009 übernahm die Schweiz den Standard dann doch und sicherte zu, innert einer gesetzten Frist mindestens zwölf solche Abkommen zu verhandeln. Das ist geschehen, und die Schweiz wurde von der Liste gestrichen. Andernfalls wäre mit grossen volkswirtschaftlichen Schäden zu rechnen gewesen.

Mit der neuen Lösung fiel die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung weg. Wir Grünen werten dies als Fortschritt. Seit Jahren setzen wir uns für einen Finanzplatz mit einem Bankgeheimnis ein, das einen Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Nachbarn verhindert, aber nicht Steuerhinterzieher schützt. Nun ist dieses Ziel erreicht, wenigstens im Rahmen der OECD. Für Länder ausserhalb der OECD gelten immer noch andere Massstäbe - auch für die Steuerbehörden im Inland. Beides wollen wir Grünen noch ändern.

Im letzten Sommer verabschiedete das Parlament ein erstes Paket von neuen Doppelbesteuerungsabkommen. Für die Frühjahrssession 2011 war ein zweites Paket traktandiert; der Bundesrat beantragte dann der vorberatenden Kommission Rückkommen. Auffällig ist, wie unterschiedlich der Informationsaustausch in den Abkommen geregelt ist. Hier ist der Name des Kunden Bedingung, dort nicht; da muss die Bank namentlich genannt sein, dort reicht die Iban-Nummer.

Aus der Warte der Grünen überraschte der Rückkommensantrag nicht gross; der Bundesrat hatte sich zwar vor zwei Jahren zu einer Öffnung bekannt, seine Haltung wurde aber von Monat zu Monat enger. Wer kann sich ernsthaft wundern, wenn das schiefgeht? Nun bestätigte der Bundesrat in der Kommission, man sei sich der Kriterien seit Langem bewusst gewesen, habe aber gemeint, man könne trotzdem restriktiver weiterverhandeln. Das erwies sich als Irrtum. Die Schweiz stand erneut vor der Drohung, auf eine Liste nichtkooperativer Länder gesetzt zu werden - mit unabsehbaren Folgen für die Volkswirtschaft.

Es ist klar, dass das wirtschaftliche Wohlergehen der Gesamtheit nicht den eigennützigen Interessen einiger Banken und Steuerhinterzieher geopfert werden darf. Wir Grünen waren deshalb für Rückkommen, begrüssen die Ergänzung der Abkommen und empfehlen Ihnen, die zehn nachbearbeiteten Erlasse gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit gutzuheissen. Sie verlangen, dass Kunden und Banken identifizierbar sind. Das reicht. Zu beachten bleibt ja immer, dass es in der Sache um Steuerhinterzieher geht; die Schweiz soll sie nicht schützen helfen. Zehn der Abkommen erfüllen die Vorgaben der OECD, bei der die Schweiz ja auch Mitglied ist, jene mit Tadschikistan und Georgien erfüllen den OECD-Minimalstandard nicht. Diese Länder sind nicht Mitglieder der OECD, es gibt keine rechtliche Verpflichtung, die Standards zu übernehmen. Wir Grünen halten jedoch dafür, dass es sich für die Zukunft des Schweizer Finanzplatzes auszahlt, wenn wir gegenüber allen Ländern gleiches Recht verlangen und anwenden. Zudem ist das eine Frage der Haltung. Wir weisen diese beiden Abkommen deshalb mit dem Auftrag zurück, sie ebenfalls OECD-konform auszugestalten.

Eine Minderheit aus SVP-Vertretern will das Rad zurückdrehen und stellt sich gegen die Ergänzungen in den Verträgen. Folgte man ihren Anträgen, käme die Schweiz wieder auf eine Liste. Das halten wir für fahrlässig und volkswirtschaftlich bedrohlich. Es ist einfach so: Die OECD bestimmt die Inhalte ihrer Minimalstandards, nicht die Schweiz allein und schon gar nicht die SVP, und weil die ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen den Standards nicht genügten, musste die Schweiz nachbessern. Das dürfte sich im Übrigen auch bei schon genehmigten Abkommen noch wiederholen. Die SVP-Fraktion kann sich ihr Verhalten leisten, weil sie weiss, dass andere Fraktionen die Vorlagen durchbringen. So war es ja auch schon beim UBS-Abkommen.

Noch ein Wort zum nächsten Traktandum, bei dem uns die Ratsregeln eine Äusserung nicht erlauben: Der Erlass ermöglicht den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen durch den Bundesrat. Konkret wird es um Taiwan gehen, denkbar wären aber zum Beispiel auch Palästina oder die Westsahara. Wir Grünen haben mit Anträgen dafür gekämpft, dass die zuständigen Kommissionen des Parlamentes zustimmen müssen. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir der Vorlage und der Kompetenzdelegation an den Bundesrat heute zu.