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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-04-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-04-13

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Walter abzulehnen; das wäre ja der Status quo oder noch ein verstärkter Status quo. Darauf möchte ich Sie auch hinweisen: Wenn Sie das so aufnehmen würden, hätten Sie einen Widerspruch zu verschiedensten Abkommen, die Sie bereits genehmigt haben. So sieht beispielsweise das Abkommen mit Frankreich auf der Seite des Informationsinhabers keine Namen und Adressen vor, sondern das muss in irgendeiner Form identifiziert werden. Sie haben verschiedene andere Abkommen wie das mit den USA, das wiederum auf der Seite der Steuerpflichtigen sehr offen ist, wo im Grundsatz ein Name verlangt wird - "typically the name" -, was aber nicht unbedingt der Name sein muss. Wir haben eine Vielzahl von unterschiedlichen Abkommen, die entweder auf der Seite des Informationsinhabers oder auf der Seite des Steuerpflichtigen völlig offen sind. Wenn Sie wieder zum Zustand vor dem 13. März 2009 zurückgingen, würden Sie dem Werkplatz Schweiz einen grossen Schaden zufügen.

Im Übrigen ist es ja so, dass diese Auslegung nicht ganz neu ist. Es ist OECD-Musterabkommen-Standard, angereichert mit TIEA-Standard seit dem Jahre 2005; das wurde in der Kommissionssitzung von den Experten auch so bestätigt. Es ist also etwas, was in der Entwicklung ganz klar war und worüber wir uns auch immer wieder unterhalten haben, nicht zuletzt - ich sage es noch einmal - beim Abkommen mit Frankreich, beim Abkommen mit den USA, wo diese Fragen ja auch immer auf der einen Seite zur Diskussion standen.

Wenn Sie also etwas zum Nachteil des Werkplatzes Schweiz tun möchten, dann müssen Sie dem Minderheitsantrag Walter zustimmen. Wenn Sie etwas für den Werkplatz Schweiz machen wollen, dann stimmen Sie bitte dagegen.