Walter Hansjörg · Nationalrat · 2011-04-13
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13
Wortprotokoll
Zuerst muss ich noch eine Entgegnung zu Kollege Schelbert machen, der vor allem die SVP-Fraktion angegriffen und gesagt hat, wir würden sowieso Nein stimmen, weil wir wüssten, dass es durchkommt: Beim USA-Abkommen haben wir mehrheitlich zugestimmt. Es geht hier um die erste Phase im Erstrat, der Ständerat berät das auch noch, es kommt eine Schlussabstimmung, und wir werden dann vor der Schlussabstimmung entscheiden, wie wir abstimmen werden. Ich weise diesen Vorwurf also zurück. Es ist legitim, dass wir versuchen, unsere Anliegen einzubringen, im Wissen, dass wir etwas schärfere Bestimmungen wollen. Ich finde, das war etwas provokativ, und es war mir ein Anliegen, das richtigzustellen.
Bei der Präzisierung des Textes, die wir hier vornehmen, sind wir überzeugt, dass wir damit einfach eine bessere Version haben. Ob dann die Formulierung das Beste ist, sei dahingestellt, aber das kann ja der Zweitrat dann noch korrigieren, wenn es überhaupt so weit kommen sollte. Denn wir vertreten die Ansicht, dass die Identifikation der Steuerpflichtigen weiterhin durch Nennung von Namen und Adresse wie auch der Bankverbindung zu erfolgen hat. Die Identifikation gegebenenfalls auch durch die Angabe einer Kontonummer zu erlauben, ist für die SVP-Fraktion nicht haltbar, weil dies zu wenig präzis wäre.
Auch die Formulierung unter Litera b, wonach der um Amtshilfe ersuchende Staat den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers angibt, "soweit sie ihm bekannt sind", geht von uns aus gesehen viel zu weit. Aus diesem Grund beantragen wir mit der Minderheit, Absatz 3 entsprechend anzupassen: Die Kriterien betreffend Identifikation sollen nicht weiter aufgeweicht werden. Mit dem zu Buchstabe c formulierten Minderheitsantrag vertritt die SVP-Fraktion klar die Auffassung, dass eine präzisere Formulierung als jene der Mehrheit eingebracht werden muss, also zwingend mit Iban-Nummer und mit Swift-BIC-Nummer.
Noch zu Buchstabe d, bei dem unsere Minderheit verlangt, dass eben auch die Herkunft der relevanten Daten offengelegt wird: Das entspricht eigentlich dem Anliegen von Kollegin und Nationalrätin Fiala, die eben in der Fragestellung auf illegal erworbene Bankdaten hingewiesen hat.
Es liegt in der Verantwortung unseres Rates, unmissverständlich aufzuzeigen, nach welchen Angaben im Gesetz einem Gesuch um Amtshilfe zu entsprechen ist. Wir wollen also hier Transparenz, das finden wir wichtig. Wir wissen, dass der Ständerat dieses Geschäft noch berät, es kann ja dann noch eine andere Formulierung gewählt werden. Ich möchte hier ein Zeichen setzen, wir wollen eine präzise Gesetzgebung.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen. Diese Formulierung betrifft sämtliche Abkommen, und wir werden dann auch gemeinsam darüber abstimmen.