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Ingold Maja · Nationalrat · 2011-04-13

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-13

Wortprotokoll

Ordnungsbussen kennt der Bund heute nur für Strassenverkehrsdelikte. Mit der Motion sollen weitere Bereiche ins Ordnungsbussenverfahren aufgenommen werden. Ziel ist eine Vereinfachung und Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und Strafbehörden, und zwar administrativ und auch finanziell.

Hunderte von verschiedenen Verkehrsregelverletzungen sind in der Ordnungsbussenverordnung des Bundes aufgelistet, und die Abwicklung des Verfahrens verursacht wenig Umtriebe. Wenn hingegen das Bundesgesetz über die Schifffahrt verletzt wird - daher kommt die konstruktive Idee von Ständerat Frick -, müssen Personalien erhoben, Anzeige erstattet, ein Rapport geschrieben und die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Mit der neu in Kraft getretenen Strafprozessordnung ist ausserdem einigen Kantonen die Möglichkeit genommen, selber Ordnungsbussen zu erheben, zum Beispiel bei Verstössen gegen den gesetzlichen Nichtraucherschutz. Das Strafbefehlsverfahren bedeutet dann eben Mehraufwand mit entsprechender Kostenfolge.

Ausser den Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen und zur erwähnten Schifffahrt denkt man auch an Umwelt- und Abfallvorschriften, und im Zusammenhang mit Cannabiskonsum erarbeitet die SGK-NR auch speziell einen Entwurf zu einem Ordnungsbussenverfahren. In keinem Bereich geht es um eine Ausweitung des Deliktkataloges, sondern sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Behörden würden von einer Vereinfachung profitieren.

Der Bundesrat will die Motion entgegennehmen und hat einzig den Vorbehalt gemacht, dass der zeitliche Fahrplan zu ambitiös sein könnte. Die Verwaltung ist indes bemüht, den verlangten Entwurf bis Ende 2012 vorzulegen.

Der Ständerat hat als Erstrat die Motion ohne Gegenstimme angenommen. Ein kleiner Teil der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates befürchtet, dass die Kantone, die immer schon die Bussen fast wie ein zusätzliches Steuereinkommen entgegennahmen, die Erhöhung der Einnahmen aus Bussen ankurbeln und diese deshalb noch stärker als bisher als willkommene Erträge nutzen könnten. Ausserdem sieht die Kommissionsminderheit das Eintreiben von Bussengeldern nicht als primäre Aufgabe der Polizei.

Die Kommissionsmehrheit sieht grosse Vorteile in einem erweiterten Ordnungsbussensystem. Vor allem ist sie überzeugt, dass Bussen besser wirken, da die fehlbare Person die Strafe sofort spürt. Die abschreckende Wirkung von Bussen ist konkreter und dadurch grösser als bei einem langwierigen Strafverfahren.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.