Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2011-03-02
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Vorneweg möchte ich festhalten, dass ich bei diesem Geschäft auch als Präsident der Parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen spreche und dass diese Motion, die von 65 Ratsmitgliedern mitunterzeichnet wurde, auch von wichtigen Exponenten des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter unterstützt wird.
Meine Motion strebt ein gesamtschweizerisch gleichwertiges Zulassungs- und Kontrollsystem für private Sicherheitsdienste an. Mit der Motion wird also der Bundesrat beauftragt, in Absprache mit den Kantonen selbstverständlich, Massnahmen vorzuschlagen, wie für private Anbieter von Dienstleistungen im Sicherheitsbereich ein gesamtschweizerisch einheitliches und gleichwertiges Zulassungs- und Kontrollsystem eingeführt werden könnte. Eine solche Zulassung soll unter anderem an den Nachweis der Anbieter anknüpfen, über ein wirksames System der Selbstkontrolle und der Qualitätssicherung zu verfügen. Die Motion strebt zusammenfassend also einen hohen und einheitlichen Qualitätsstandard bei den Anbietern privater Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz an, und sie hält vor allem auch fest, dass hoheitliche Polizeiaufgaben nicht an Private übertragen werden dürfen.
Im Bereich der privaten Sicherheitsdienste besteht gesamtschweizerisch wirklich Koordinationsbedarf. Dabei geht es vor allem um die Frage von Handlungsspielräumen, auch um die Abgrenzung von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten. Aber es geht eben auch um die Qualitätssicherung, um die Verhinderung einer Verluderung in der Branche. Zwar bestehen heute schon gewisse Regulative auf verschiedenen Ebenen, z. B. in Gemeindereglementen, in kantonalen Polizeigesetzen und in zwei verschiedenen Konkordaten, das eine in der Westschweiz, das andere in der Deutschschweiz. Keines dieser Regulative hat jedoch gesamtschweizerischen, einheitlichen Charakter. Es gibt auch nach wie vor Gemeinden, die in diesem Bereich noch gar kein Regulativ kennen oder gar privaten Sicherheitsdiensten eigentlich polizeiliche Aufgaben übertragen.
Das ist keine gute Situation. Landesweit beschäftigen heute private Sicherheitsdienste bereits rund 11 000 Mitarbeiter, mehr als doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Dabei kam es zu einer schleichenden Ausdehnung der Tätigkeitsgebiete. Diese Ausdehnung auf die Tätigkeitsgebiete der Polizei ist eine staatspolitisch besorgniserregende Entwicklung. Sie steht nämlich im Widerspruch zum Grundsatz, dass hoheitliche Aufgaben ganz klar in den Kompetenzbereich staatlicher Sicherheitskräfte gehören, während sich private Sicherheitsdienste nicht über den Rahmen der sogenannten Jedermannsrechte hinausbewegen sollten. Allfällige Grauzonen in diesem für die Bürgerinnen und Bürger doch sehr sensiblen Bereich sollten deshalb ausgeräumt werden.
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort zur Motion auf Regulative der Kantone und auf entsprechende Konkordatsregelungen. Die Erfahrungen zeigen aber eben, dass die bisherigen Regulative auf Kantons- und Konkordatsebene noch lückenhaft und oft auch ungenügend sind. Gerade auch die jüngste Diskussion, die wir zu einem anderen Vorstoss heute in diesem Rat auch schon geführt haben - es ging um ein Regulativ für private Sicherheitsdienste, die Auslandaktivitäten haben, die sogar in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind -, zeigt eben, dass in diesem Umfeld Handlungsbedarf besteht. Dies trifft eben auch deshalb zu, weil es viele gemischt tätige Firmen gibt, die also Sicherheitsdienstleistungen im In- und Ausland anbieten.
Ich bitte um Annahme der Motion.