Bigger Elmar · Nationalrat · 2011-03-02
Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02
Wortprotokoll
Die Motion will die Rechte der Baufrauen und Bauherren bei der Behebung von Baumängeln stärken. Deshalb soll der Bundesrat die bestehende gesetzliche Regelung vertieft prüfen, dem Parlament Lösungen vorschlagen und allfällige Probleme unterbreiten. Dies tönt nicht schlecht. Ich beantrage trotzdem, diese Motion abzulehnen - aus welchen Gründen?
Es ist tatsächlich so, dass über tatsächliche oder vermeintliche Baumängel viel diskutiert oder sogar gestritten wird. Dies ist beim Realisieren von jährlich grösseren Bauvolumen aber auch nicht verwunderlich. Das Problem liegt dabei jedoch nicht bei fehlenden oder unklaren gesetzlichen Vorgaben. Das Problem besteht meistens darin, dass bei Baumängeln die Ursache und damit die Verantwortlichkeit nicht immer eindeutig feststellbar sind. Die Verfahren zur Feststellung und zur Behandlung von Baumängeln sind jedoch in einer einschlägigen SIA-Norm detailliert geregelt. Diese Norm ist auch Bestandteil aller Werk- und Planverträge im Bauwesen. Werkverträge sind vorhanden. Wenn jemand keinen Gebrauch davon macht, ist er selbst schuld, dann kann auch die Motion Fässler nicht helfen.
Sodann schliessen die Planer und Handwerker für ihre Leistungen entsprechende Haftpflichtversicherungen ab. Die Haftpflichtversicherungen dienen auch dem Schutz der Bauherren. Wäre es nicht so, dass die Schutzmöglichkeit vorhanden ist, würden die Unternehmen keine teuren Haftpflichtversicherungen abschliessen. Die Schaffung eines besonderen Bau- und Architekturvertrages und die Unterstellung der Architekturleistungen unter die Kausalhaftung sind deshalb unnötig und würden lediglich zu anderen Problemen und Ungerechtigkeiten führen.
Neue Gesetze sind auch deshalb abzulehnen, weil heute über die Verfahren bei der Behebung von Baumängeln grosse Rechtssicherheit besteht. Gesetzesänderungen führen hingegen immer zu langjährigen Unsicherheiten, bis sich wieder eine Praxis gefestigt hat. Selbstverständlich müssen die Bauherren aber ebenfalls die Sorgfaltspflicht wahrnehmen und für ihre Bauaufträge seriöse Unternehmer auswählen. Dies ist leider nicht immer der Fall. Der Billigste ist in der Regel auch nicht der Beste.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Nützen Sie die Gesetze, die vorhanden sind.