Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-03-02
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Nach all dem Gesagten möchte ich nur noch auf die bisher vorgebrachten Bedenken eingehen, zuerst auf diejenigen der Minderheit, vorgetragen von Herrn Schwander. Herr Schwander sagt, es gebe keinen dringenden Handlungsbedarf. Dringender Handlungsbedarf ist nicht vorausgesetzt für die Erheblicherklärung einer Motion. Handlungsbedarf besteht aber; ich glaube, das ist unbestritten.
Nehmen Sie nur den Fall, den der Motionär im Ständerat erwähnt hat. Es ist doch so, dass früher ein überlebender Ehegatte, vor allem wenn es die Witwe war, rein aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen praktisch gezwungen war, sich wieder zu verheiraten. Heute ist das vielfach nicht mehr nötig - aus materiellen Gründen. Deshalb wird eine losere Partnerschaft vorgezogen, eine Haushaltgemeinschaft - was auch immer -, ohne dass deswegen gleich ein Konkubinat, eine eheähnliche Gemeinschaft, gegründet wird. Daraus fliessen nicht nur emotionale Zuwendungen, sondern unter Umständen auch finanzielle Unterstützungen. Beim Hinschied des überlebenden Ehegatten, der nun in einer Partnerschaft gelebt hat, kommt natürlich das Erbrecht zum Tragen, möglicherweise zugunsten einer Nachkommenschaft, die sich nicht um ihren Vater oder um ihre Mutter gekümmert hat - im Gegensatz zu einer Drittperson. Diese Drittperson kommt eindeutig zu kurz. Das kann man auch nicht mit testatorischen Verfügungen genügend korrigieren. Zumindest dieser Umstand müsste uns dazu führen, das Erbrecht einer Überprüfung zu unterziehen.
Die anderen von Herrn Schwander angeführten Bedenken sind unseres Erachtens nicht erheblich. Die Revision des Aktienrechts, die Swissness-Vorlage, die Revision des Strafrechts - das alles wird nicht tangiert. Das Bundesamt für Justiz hat mehrere Abteilungen; nicht alle in diesem Amt der Bundesverwaltung werden sich jetzt auf das Erbrecht stürzen.
Die BDP wiederum hat vorgebracht, man hätte geradeso gut - oder besser - beim ursprünglichen Motionstext verbleiben können. Da muss man aber zu bedenken geben, dass bereits im Ständerat Bedenken hinsichtlich der Konkubinatsfrage vorgebracht wurden. Wir wissen auch, dass einer [PAGE 111] parlamentarischen Initiative Hofmann Urs 07.458, die sich einzig auf die Frage der Gleichstellung des Konkubinats mit der Ehe bezogen hatte, im März 2009 keine Folge gegeben wurde. Deswegen ist es klug, wenn man den Motionstext im genannten Sinn abändert. Es ist nicht zuletzt auch deswegen klug, weil zwischen Motionstext und Begründung ein Widerspruch besteht; die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben darauf hingewiesen. Es ist klar, dass man bei der Auflösung dieses Widerspruchs in Richtung Motionstext und nicht in Richtung Begründungstext geht.
Unter diesen Umständen sind wir ganz klar der Auffassung, dass man der Motion mit dem abgeänderten Text zustimmen soll. Wir freuen uns mit dem Bundesrat auf die nun in Gang zu setzende vertiefte Reflexion über das Institut der Ehe.