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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-03-02

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-03-02

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion des Ständerates wird beantragt, die heutige Pflichtteilsregelung zu überdenken, ja, es geht um die grundsätzliche Frage, ob unsere gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht noch zeitgemäss sind.

Unser Erbrecht ist fast hundertjährig. Zwar hat es im Laufe der Jahre Anpassungen gegeben, aber es ist offensichtlich, dass die bei seinem Inkrafttreten geltenden Regelungen den geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten nicht mehr entsprechen, in einigen Bereichen mehr, in anderen weniger. Es macht deshalb nach Auffassung der BDP-Fraktion durchaus Sinn, das heute geltende Pflichtteilsrecht neu zu überdenken. Es gibt viele neue Lebenssituationen und Konstellationen im Vergleich zur Zeit, als das Gesetz geschaffen wurde.

Nun stützt sich insbesondere das Erbrecht einerseits auf gesellschaftliche Überzeugung, andererseits auf politische Beurteilung und Wertung ab. In der Kommission fand denn auch bereits eine eingehende Diskussion statt, wie weit eine Überprüfung überhaupt zu erfolgen habe. Dabei teilte eine Mehrheit die Auffassung, dass der Kerngehalt der Familie bewahrt werden solle. Wir stimmen dem zu. Der Erblasser soll auch frei bleiben, Angehörige im bisherigen Ausmass zu begünstigen. Eine Überprüfung drängt sich hingegen bezüglich einer Abschaffung des Pflichtteils der Eltern und einer Reduktion des Pflichtteils der Nachkommen auf.

Die Geister scheiden sich dann beim Thema Gleichstellung Konkubinatspartner/Ehepartner. Hier hat unsere Kommission für Rechtsfragen den Text der Motion angepasst. Die BDP hätte es eigentlich für zweckmässig erachtet, auch die Situation der Konkubinatspaare in die Überprüfung einzubeziehen, ohne dass wir uns dabei hier und jetzt für eine völlige Gleichstellung ausgesprochen hätten. Der Gesetzgeber sollte eigentlich nicht vor den gesellschaftlichen Realitäten einfach die Augen verschliessen. Auf der anderen Seite ist klar, dass jede Änderung der heutigen Regelung auch eine grosse rechtspolitische Tragweite hat, weshalb Änderungen sorgfältig zu prüfen sind. Dabei muss auch die Frage nach allfälligen weiteren Folgen gestellt werden. Erbrecht betrifft schliesslich Grundzüge des Privatrechts und hat natürlich einen Bezug zu anderen Rechtsgebieten.

Deshalb ist klar, dass diesbezügliche Auswirkungen in eine umfassende Prüfung einbezogen werden müssen, so zum Beispiel der Konnex zwischen Pflichtteilsberechtigung und rechtlichen Unterstützungspflichten innerhalb der Familie, dann aber auch das Güterrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht usw. Eine solche gründliche Prüfung hat aufzuzeigen, was getan werden soll, was nötig ist, was möglich ist. Was dann konkret für Anpassungen vorgenommen werden sollen, das ist letztlich politisch auszuhandeln und zu entscheiden, aber sinnvollerweise eben gestützt auf eine breite Auslegeordnung.

Ich komme zum Schluss und möchte noch einmal festhalten: Die Überprüfung der geltenden Pflichtteilsregelung im Sinne der Motion ist eine anspruchsvolle Aufgabe von grosser Tragweite. Aber sie ist angesichts der heutigen Lebensrealitäten wie der gestiegenen Lebenserwartung, der geänderten sozialpolitischen Rahmenbedingungen, des heute im Vergleich zu früher bestehenden sozialen Auffangnetzes, des gesellschaftlichen Wertewandels - kurz, der Änderung der Lebensverhältnisse und Lebensformen - angezeigt.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der BDP-Fraktion, der Motion gemäss dem Antrag unserer Kommission zuzustimmen.