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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-03-02

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat wird mit dieser Motion laut eingereichtem Text beauftragt, das über hundertjährige, nicht mehr zeitgemässe Erb- und Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Dabei soll das geltende Recht in seinem Kerngehalt bewahrt und die Familie als institutionelle Konstante auch weiterhin geschützt werden. Trotz Teilrevision soll es dem Erblassenden weiterhin freistehen, die Angehörigen im bisherigen Ausmass zu begünstigen.

Nun ist es natürlich nicht so, dass unser Erbrecht seit über hundert Jahren nicht mehr geändert worden wäre. So wurde beispielsweise das Pflichtteilsrecht der Geschwister abgeschafft, bei der Revision des Ehe- und Erbrechts die Stellung der Frau verbessert, und im Rahmen des Erlasses des Partnerschaftsgesetzes wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen.

Die Kommissionsmehrheit anerkennt jedoch, dass sich die Gesellschaft unaufhaltsam weiterentwickelt, man denke nur an die sprunghaft gestiegene Lebenserwartung, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen usw. Sie ist deshalb der Auffassung, dass insbesondere eine Überprüfung der Pflichtteilsregelung angebracht ist - dies umso mehr, als im geltenden Recht ein starker Konnex zwischen der Pflichtteilsberechtigung einerseits und den Unterstützungspflichten innerhalb der Familie andererseits besteht. Hält man sich etwa das Pflichtteilsrecht der Eltern vor Augen, so ist es nicht mehr so, dass es sich ausschliesslich durch den Fürsorgegedanken rechtfertigen lässt. Auch die Wirklichkeit der typischen Familie, wie sie dem ZGB zugrunde liegt, ist heute nicht mehr die allgegenwärtige Konstellation. Vielmehr sind eben auch Patchworkfamilien eine Lebensrealität. [PAGE 108]

Skepsis hingegen hegt die Kommissionsmehrheit gegenüber der Motionsbegründung. Es wird darin namentlich gefordert, "dass die bisher diskriminierten unverheirateten Lebenspartnerinnen und -partner in das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht mit einbezogen werden und dadurch eine im Vergleich zu den verheirateten sowie den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnern faire, d. h. gleichwertige Behandlung erfahren (allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich Gleichwertigkeit der Lebens- und Verantwortungsgemeinschaften)."

Diesen Auftrag will die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat klar nicht erteilen. Die zitierte Begründung divergiert denn auch ganz klar vom Motionstext. Auch wenn dieser und nicht die Begründung massgebend sind, will die Kommissionsmehrheit hier Klarheit schaffen. Sie beschloss deshalb mit 9 zu 8 Stimmen, den Motionstext zu ändern und damit zu präzisieren.

Hinter dem zweiten Satz des Motionstextes wird deshalb eine Klammer eingefügt mit dem Wortlaut: "keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren". Damit ist einerseits der Auftrag an den Bundesrat klar, und es soll verhindert werden, dass Bundesrat und Verwaltung umfangreiche Abklärungen treffen, die weder die Kommissionsmehrheit noch der Rat wollen.

Der Ständerat übrigens hat den Motionstext in der Herbstsession 2010 unverändert mit 32 zu 7 Stimmen angenommen. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat den Antrag, den Motionstext abzuändern, an der Sitzung vom 5. November 2010 mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt und dann die modifizierte Motion mit 9 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit ebenfalls, die Motion anzunehmen.