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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-03-02

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-02

Wortprotokoll

Beim Minderheitsantrag Sommaruga Carlo geht es um das Thema der strafrechtlichen Unternehmenshaftung. Bei der strafrechtlichen Unternehmenshaftung haben wir zwei Konzepte: Das eine ist, in Absatz 1, die subsidiäre und das andere, in Absatz 2, die originäre Unternehmenshaftung. Die subsidiäre Unternehmenshaftung kommt nur dann zum Tragen, wenn kein Individuum für ein bestimmtes Delikt verantwortlich gemacht werden kann. Die originäre Unternehmenshaftung hingegen ist die eigentliche Unternehmenshaftung, die unabhängig davon, ob ein Individuum zur Verantwortung gezogen werden kann, zum Tragen kommt.

Warum haben wir diese beiden Konzepte? Es handelt sich hier um eine gesetzgeberische Schlaumeierei. Absatz 1 ist nichts anderes als eine Placebo-Bestimmung, die überhaupt keine Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber, also wir, hat diese Bestimmung damals erlassen, weil man international den Eindruck erwecken wollte, man kämpfe gegen Fälle der Unternehmensstrafbarkeit. In Tat und Wahrheit hat man das aber nur in ganz wenigen Fällen gemacht, nämlich gemäss Absatz 2. Das können wir heute - leider - nicht ändern. Wir müssen uns damit abfinden, dass wir uns selbst an der Nase herumgeführt haben.

Allerdings geht es nun um die Frage, welche Ausnahmebestimmung oder welche Strafnormen nach Absatz 2 der originären Unternehmenshaftung unterliegen sollen, damit eben wirklich auch die Unternehmensstrafbarkeit erfasst wird. Hier gibt es verschiedene Delikte, die bereits in Absatz 2 erwähnt sind. Es sind ganz wenige: Korruption, Terrorismusfinanzierung, Geldwäscherei und noch ein paar wenige mehr.

Es stellt sich nun die Frage, ob wir die Delikte, die zur Cyberkriminalität gehören, hier auch miterfassen sollen. Der Minderheitsantrag schlägt Ihnen vor, dass diese Delikte zur Cyberkriminalität auch unter Absatz 2 miterfasst werden. Das hätte zur Folge, dass die Unternehmen, die mitbeteiligt sind, die aufgrund ihrer organisatorischen Mängel verantwortlich sind, dass solche Delikte verübt werden können - das ist die ganze Industrie, die da mitbeteiligt ist, die die entsprechenden Plätze im Internet zur Verfügung stellt, Provider usw. -, auch strafrechtlich miterfasst werden können. Das hat zur Folge, dass wir diese Normen überhaupt erst griffig machen, und das hat auch zur Folge, dass wir der Konvention überhaupt zu einer gewissen Schlagkraft verhelfen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, dass Sie den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo unterstützen.