Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-23
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-23
Wortprotokoll
Es wurde bereits auf die Geschichte dieser Motion bzw. auch des Beschlusses des Bundesrates, der ja, wie Sie wissen, vor der Motion erfolgt ist, hingewiesen. Herr Ständerat Stähelin hat einen Vorstoss eingereicht, der am 5. Dezember 2005 vom Bundesrat insofern behandelt wurde, als damals ein Bericht verabschiedet wurde. Nach diesem Bericht ist dann nicht einfach nichts geschehen. Man hat darauf hingewiesen, dass verschiedene Folgeaufträge notwendig seien.
Ein Folgeauftrag war die Verordnung vom 31. Oktober 2007 über die Vergabe von Aufträgen des Bundes an private Sicherheitsfirmen. Diese Verordnung hat die Voraussetzungen für die Vergabe von Bundesaufträgen an solche Firmen geregelt. Das hat man dort also aufgegleist.
Dann kam die zweite Schiene: Das EDA hat zusammen mit dem IKRK im Jahr 2006 die Montreux-Initiative lanciert. 2008 wurde dann ein Montreux-Dokument verabschiedet, das 17 Staaten unterzeichnet haben. Sie haben sich verpflichtet, bei Geschäften mit privaten Sicherheitsfirmen völkerrechtliche Bestimmungen, humanitäres Völkerrecht einzuhalten. Das ist natürlich rechtlich nicht verbindlich, da haben Sie absolut Recht. Es ist eine Erklärung, sich an diese völkerrechtlichen Normen halten zu wollen.
Im Mai 2008 hat der Bundesrat dann wiederum in einem Bericht festgehalten, dass im Moment auf eine Registrierungs- und Kontrollpflicht verzichtet werden solle. Die Begründung kennen Sie: Zum einen gab es damals tatsächlich keine Notwendigkeit, weil keine grossen Fälle bekannt waren, zum andern hat man gesagt, dass der Kontrollaufwand enorm sein könnte, wenn man auch im Ausland kontrollieren müsse. Man hat sich damals überlegt, wie das angesichts der geringen Tragweite möglich wäre. Man hat ausserdem festgestellt, dass auf internationaler Ebene noch keine solchen Rechtsnormen bestanden, dass die Rechtslage in anderen Staaten also nicht geklärt war. Wir haben damals aber auch gesagt, das sei eine vorläufige Beurteilung, ein vorläufiger Regelungsverzicht.
Frau Ständerätin Fetz, Sie sagen, es brauche immer ein negatives Ereignis, damit man tätig werde. Man kann das schon so sehen. Wenn man umgekehrt aber tätig wird, bevor man Grund dafür hat, kann man sich auch den Vorwurf einhandeln, man mache Gesetzgebung "auf Halde", also Gesetzgebung auf Vorrat, bevor es wirklich notwendig sei.
Ich denke, mit der damaligen Feststellung, wir würden tätig, sobald es sich als nötig erweise, hat man das gemacht, was pragmatisch richtig ist. Es geschah ja dann auch so: Als die Frage jetzt im Sommer mit dieser Aegis Group Holdings AG sehr akut wurde, als zum ersten Mal eine grosse Sicherheitsfirma in dieser Weise in der Schweiz in Erscheinung trat, hat der Bundesrat sehr schnell reagiert. Wir haben am 25. August beschlossen, Regelungen und Kontrollmöglichkeiten zu überprüfen und Bericht zu erstatten. Insofern kam Ihre Motion uns nicht ungelegen. Wir hatten ja bereits beschlossen, das zu machen; wir hatten diesen Bundesratsbeschluss verabschiedet, bevor die Motion einging. Insofern könnte man jetzt die Motion formell sogar ablehnen bzw. sagen, sie habe keine Dringlichkeit und müsse nicht in dieser Session behandelt werden, aber wir sind selbstverständlich einverstanden mit der Stossrichtung. Wir wollen das machen.
Herr Ständerat Frick hat bereits darauf hingewiesen: Wir schauen diese Voraussetzungen nicht als kumulative Erfordernisse an, sondern sie werden je einzeln geprüft. Wir werden Ihnen dann einen Vorschlag dazu machen, wie wir die Kontrolle ausüben können, wie wir die Regelung auf Gesetzesstufe sehen. Die Schweiz ist hier autonom; wir können Ihnen eine Regelung vorschlagen und werden das auch tun. [PAGE 866]
Wir werden das zusammen mit den Kantonen machen. Im Bereich "innere Aufträge", also bei Sicherheitsfirmen, die im Innern tätig sind, sind die Kantone zuständig; soweit es Sicherheitsfirmen betrifft, die nach aussen, also im Ausland, tätig sind, ist der Bund zuständig. Für den inneren Bereich hat die KKJPD bereits eine Regelung entworfen. Sie wird sie im November an ihrer Plenarversammlung verabschieden. Die Sicherheitsfirmen, die im Inland tätig sind, werden dann also geregelt sein, diejenigen, die Auslandbezug haben, werden wir auf Bundesebene regeln. Wir werden dies aber zusammen mit den Kantonen tun, wir haben die entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt und werden bis Ende Jahr dann auch Ihre Motion in dem Sinn umsetzen können.