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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-23

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-23

Wortprotokoll

Da ja nicht ganz unberechtigterweise der Vorwurf gemacht wurde, die Antwort des Bundesrates sei etwas kurz ausgefallen - dieser Vorwurf geht an meine Adresse -, erlaube ich mir, hier ein paar Ausführungen zu machen. Das ist wahrscheinlich auch in Ihrem Sinn.

Zur Ausgangslage: Es wurde erwähnt, dass das heutige schweizerische Erbrecht aus dem 19. Jahrhundert stammt und sich entsprechend am Familienbild des 19. Jahrhunderts orientiert. Das heisst nicht, dass heute ein anderes Familienbild gilt, aber das war die Ausgangslage. Das Erbrecht war damals aufgrund des Pflichtteilsrechts relativ strikt ausgestaltet. Das Pflichtteilsrecht sollte dazu dienen, dass die Hinterbliebenen einer Erblasserin bzw. eines Erblassers auch nach dessen bzw. deren Ableben versorgt waren. Das war damals der Hintergrund der Regelung.

Seit 1988 haben wir ein neues Ehe- und teilweise ein neues Erbrecht. Überlebende Ehefrauen sind seither, wenn man es rein vom Güterstand her anschaut, nicht mehr so zwingend darauf angewiesen, gleich hohe Erbanteile zu erhalten, wie das vorher der Fall war. Unter dem ordentlichen Stand der Güterverbindung war es einer Frau unter dem ehemaligen Eherecht ja nicht möglich, gegen den Willen des Ehemannes eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Formell war es nicht möglich, gegen den Willen des Ehemannes eine berufliche Tätigkeit auszuüben und sich etwas Selbstständigkeit zu verschaffen - materiell haben sich die Frauen auch vorher schon etwas anders verhalten. Es war aber einfach schwieriger, sich überhaupt beruflich zu betätigen.

Man hat früher auch eher jünger geerbt; "Kinder" wie Herr Ständerat Schweiger waren damals etwas seltener. Man hat früher geerbt und damit eben auch das Vermögen früher an die nächste Generation weiterverschieben können. Heute ist die Realität etwas anders. Wir haben sehr viele atypische Familienverhältnisse - Patchworkfamilien, geschiedene [PAGE 876] Ehegatten mit Kindern, ohne Kinder in neuen Beziehungen -, und da stellt sich schon die Frage, welches nun die nächsten Personen sind. Ist es richtig, das einfach rein rechtlich nach dem Parentelsystem zu bestimmen, oder ist es richtig, es auch soziologisch oder gesellschaftspolitisch anzuschauen? Das sind ja die Fragen, die sich stellen. Heute sind Erbinnen und Erben älter, sie sind in der Regel - das sehen Sie gerade, wenn Sie das Beispiel von Herrn Ständerat Schweiger nehmen - nicht mehr darauf angewiesen, mit einer Erbschaft eine Existenz aufzubauen; diese Begründung fällt also weg. Wir haben heute natürlich auch ausgebaute Sozialversicherungen, die beiden Ehepartnern eine bessere Stellung geben.

Trotzdem haben wir in der verkürzten Antwort darauf hingewiesen, dass auch verschiedene andere Bereiche zur Diskussion stehen, wenn man diese Fragen jetzt angeht. Es stellen sich, Sie haben darauf hingewiesen, auch rechtspolitische Fragen. Man wird, wenn man diese Fragen aufwirft, über das Institut der Ehe im Allgemeinen diskutieren. Es stellen sich nicht nur erbrechtliche, sondern auch familienrechtliche Fragen. Auch sozialversicherungsrechtliche Fragen sind entscheidend. Heute ist eine Ehefrau bei der AHV gegenüber Konkubinatspartnerinnen ja benachteiligt, das muss man auch sehen; also wird man sich auch dort Überlegungen machen müssen. Dann stellen sich auch Fragen mit Blick auf die Unterstützungspflicht. Es sind hier also viele Fragen abzuklären.

Ich nehme es als Kritik entgegen, dass die Motion offen ist, aber ich habe manchmal etwas Schwierigkeiten, Ihre Stossrichtung zu verstehen. Sie haben uns auch schon den Vorwurf gemacht, wir seien zu wenig offen und würden Ihre Motionen zu schnell ablehnen. Hier ist es so, dass der Bereich, in welchem eine Prüfung vorgenommen werden soll - Stichwort Pflichtteilsrechte -, mit der Motion eigentlich abgesteckt ist. Wie die Lösung dann aussehen soll, ist offen. Da werden wir Ihnen Vorschläge machen.

Ich habe gesagt, was wir noch alles zu prüfen haben. Es wird kein einfacher Weg sein, es spielen hier sehr viele Fragen hinein. Es wird nicht nur ein halbes Jahr vergehen, bis wir Ihnen einen Vorschlag machen können. Wenn Sie sich die Leidensgeschichte des neuen Eherechts vor Augen halten, dann ist Ihnen klar, dass wir uns auf einiges gefasst machen müssen, bis wir eine gute Lösung haben. Trotzdem muss man die gesellschaftliche Entwicklung auch im Erbrecht berücksichtigen.

Ich möchte Sie bitten, die Motion anzunehmen und uns die Möglichkeit zu geben, Ihnen Vorschläge zu machen.