Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-11
Wortprotokoll
Darf ich Ihnen noch einmal den Wortlaut der Initiative, über die wir diskutieren, in Erinnerung rufen? Danach werde ich noch etwas zu diesem Wortlaut sagen. Es heisst: "Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln." Wir sprechen hier immer nur von Take-away-Leistungen und gastgewerblichen Leistungen, obschon die Initiative darauf abzielt, gastgewerbliche Leistungen gleich zu besteuern wie die Lieferung von Nahrungsmitteln.
Wir haben darüber diskutiert, dass es zum einen nicht gerecht sei, Take-away-Leistungen und gastgewerbliche Leistungen unterschiedlich zu behandeln; das wird als ungerecht empfunden. Man muss sich dann fragen, was gleich ist. Wenn ich etwas von einem Stand mitnehme und es irgendwo esse, ist das wirklich das Gleiche, wie wenn ich im Restaurant sitze und etwas esse und trinke und einen Platz beanspruche? Bei der Mittagsverpflegung, bei der es wirklich in erster Linie um die Verpflegung geht, kann man vielleicht noch davon sprechen, dass der Unterschied gering sei; da ist die Forderung, beide Leistungen seien gleich zu behandeln, eher nachvollziehbar. Immerhin kann man da aber auch sagen, dass die Mittagsverpflegung im Restaurant als auswärtige Verpflegung steuerlich abzugsfähig ist, wenn es notwendig ist, dass man sich auswärtig verpflegt. Es wurde gesagt, dass auch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gefordert seien, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit am Arbeitsplatz gewisse Nahrungsmittel eingenommen werden können.
Anders ist es jedoch mit der Abendverpflegung. Die Abendverpflegung in einem Gastrobetrieb ist doch nicht einfach nur Nahrungsmittelaufnahme; es ist viel mehr. Es ist die Leistung eines Betriebs, die man als Gesamtpaket will. Wenn man hier davon spricht, dass gleiche Produkte gleich behandelt werden sollen, dann ist eben zu beachten, dass das Gesamtprodukt der gastgewerblichen Leistung nicht nur das Essen und Trinken, sondern die gesamte angebotene Leistung beinhaltet. Auf der anderen Seite hat man die Take-away-Leistung, bei der jemand etwas kauft und irgendwo isst.
Herr Nationalrat Amstutz hat ein gutes Beispiel genannt: Er hat erwähnt, dass eine gastgewerbliche Leistung auch viel Soziales an sich habe. Frau Nationalrätin Flückiger hat das auch gesagt. Ja, das stimmt. An einem Nachmittag in einem Restaurant, in einer Beiz zu sitzen, einen Kaffee zu trinken und drei Stunden zu jassen, hat viel mit Sozialem zu tun. Das ist doch etwas anderes, als mit einem Take-away-Pappbecher am Trottoirrand zu sitzen. Würden Sie etwa unter diesen Umständen drei Stunden jassen?
Es ist doch klar, dass die ganze Leistung des Gastgewerbes etwas anderes ist. Bei einer Take-away-Leistung haben Sie eben das Soziale nicht. Sie haben gesagt, dass das Soziale auch etwas wert sein muss. Ja, das muss den Konsumenten und Konsumentinnen auch etwas wert sein. Ich teile diese Auffassung.
Dann heisst es noch, dass die gastgewerblichen Leistungen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln unterliegen. Ist es wirklich richtig, dass man Brötchen, die man in der Bäckerei kauft, um sie zu Hause seinen Kindern zum Morgenessen zu geben, gleich behandelt wie Brötchen, die man im Restaurant isst und zu denen man einen Kaffee trinkt? Ich meine nein. Man kann doch nicht sagen, dass ein Familienhaushalt, der Lebensmittel kauft, um sie zu Hause zu essen, gleich behandelt werden soll wie Leute, die es sich leisten können, schon das Morgenessen im Restaurant einzunehmen.
Welche Möglichkeiten gibt es in Bezug auf die Umsetzung? Hier sehen Sie die Schwierigkeiten. Um das Anliegen der Gleichbehandlung umzusetzen, kann man Take-away-Leistungen zum Normalsatz besteuern, also mit 8 Prozent; dann haben Sie zwar das Anliegen der Initianten erfüllt, es entspricht aber nicht dem von der Initiative geforderten Verfassungstext. Im Verfassungstext heisst es nämlich, dass die Behandlung gleich wie bei den Nahrungsmitteln sein soll; das haben Sie in diesem Fall nicht. Hinzu kommt noch, dass sich dann die Frage der Abgrenzung zwischen Take-away-Leistungen und reinen Nahrungsmittellieferungen stellt. Diese Abgrenzung können Sie nicht ohne Weiteres machen. Sie kaufen in der Bäckerei ein Weggli - ist das eine Take-away-Leistung oder ein Nahrungsmittel? Wie besteuern Sie das nachher?
Wenn Sie den Normalsatz nur für Nahrungsmittel nehmen, die Sie warm verkaufen - mit diesem Punkt haben wir uns in der Kommission lange befasst -, dann haben Sie das Problem, dass Sie die kalten Take-away-Leistungen wieder ungleich besteuern. Es entsteht also eine neue Ungerechtigkeit.
Dann haben Sie die Möglichkeit, den Normalsatz auf alle Nahrungsmittel anzuwenden; das würde der Initiative gerecht. Können wir aber tatsächlich hingehen und lebensnotwendige Güter gleich belasten wie Güter, die Sie im Restaurant vor Ort beziehen? Kann man das wirklich machen? Ist es sozial, lebensnotwendige Güter, die eine Familie braucht, gleich zu behandeln wie das, was Sie im Restaurant konsumieren?
Hier kommt noch etwas ganz Interessantes dazu: Im Initiativtext heisst es nämlich, Nahrungsmittel dürften nicht gleich behandelt werden wie Alkohol und Tabak. Sie hätten dann also den Normalsatz auf gastgewerblichen Leistungen und Nahrungsmitteln und den reduzierten Satz auf Tabak und Alkohol. Das kann ja wohl nicht sein - das kann nicht im Sinne der Urheber sein.
Mit der Initiative ist es also nur möglich, für alles - für die Nahrungsmittel und für die gastgewerblichen Leistungen - den reduzierten Satz anzuwenden. Damit kommen wir - ob Sie das nun gerne hören oder nicht - zur Frage, wie man das finanziert. Ohne Kompensation bedeutet das Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken. Umgerechnet sind es Mindereinnahmen von etwas mehr als 27 000 Franken pro Betrieb - es sind ungefähr 27 000 Betriebe, die davon profitieren würden. Sie können das Steuerabzug, Subvention, Unterstützung oder wie auch immer nennen: Fakt ist, dass diesen Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken 27 000 Gastrobetriebe - und nur Gastrobetriebe! - gegenüberstehen, die profitieren würden. Man kann das als gerecht empfinden oder nicht, aber irgendjemand muss diese Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken dann jedenfalls wieder ausgleichen.
Wenn Sie einen Vergleichsmassstab wollen: Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent, den wir aktuell haben, führt zu Mindereinnahmen von 180 Millionen Franken. So, wie die Initiative konzipiert ist, hätte sie im [PAGE 2137] Gastrobereich aber Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken zur Folge - nur damit Sie das Verhältnis sehen. Also müsste man eine Kompensation suchen. Eine Kompensation könnte sein, dass man den reduzierten Satz von 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent anhebt. Dann muss man den Sondersatz für die Beherbergungsleistungen etwas anheben, weil er zwischen dem reduzierten und dem normalen Satz liegen muss; er wäre dann bei 3,9 Prozent. Das wäre im Rahmen der Bundesverfassung möglich, es bräuchte diesbezüglich also nicht auch noch eine Verfassungsabstimmung.
Das würde heissen, dass im AHV-Fonds 70 Millionen Franken und im IV-Fonds 40 Millionen Franken fehlen würden. Es würde auch heissen, dass Sie die privaten Haushalte unterschiedlich behandeln wollen: Sie wollen dann diejenigen Haushalte, die es sich leisten können, regelmässig im Restaurant zu essen, gegenüber denjenigen Haushalten bevorzugen, die sich das nicht leisten können, also gegenüber Familien mit Kindern, wirtschaftlich schwächeren Haushalten und den von Ihnen immer wieder für andere Argumentationen genannten Alleinerziehenden mit Kindern. Das sind nicht diejenigen, die die meisten Mahlzeiten in den Restaurants einnehmen. Also diese Gruppe benachteiligen, um die wirtschaftlich Starken, die das Restaurant besuchen können, zu bevorzugen, scheint mir kein glücklicher Weg zu sein.
Wir haben verschiedene Modelle durchgerechnet. Sie führen alle immer zu sozial nicht akzeptierbaren Folgen.
Ich möchte Sie darum bitten, diese Initiative nicht zur Annahme zu empfehlen: nicht, weil ich das Anliegen nicht verstehe, sondern weil diese Initiative so falsch formuliert ist, dass man sie nicht richtig umsetzen kann.