Frehner Sebastian · Nationalrat · 2013-12-11
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-11
Wortprotokoll
Ich muss zuerst meine Interessenbindungen offenlegen, danach können Sie entscheiden, ob ich in den Ausstand treten muss: Ich gehe sehr oft in Restaurants, mindestens wöchentlich. Ich liebe tolle Restaurants, tolles Essen, guten Wein, die Atmosphäre. Restaurants sind wirklich etwas ganz Wunderbares. - Sie sehen, ich bin absolut nicht frei in meiner Entscheidfindung und bitte Sie, dies schon im Voraus zu entschuldigen.
Spass beiseite, ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Amstutz zuzustimmen und dem Stimmvolk die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Wir haben es schon mehrmals gehört: Die heutige Regelung ist ungerecht. Take-away-Produkte werden nur mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer belastet, Restaurants mit 8 Prozent. Der ungleiche Mehrwertsteuersatz führt dazu, dass sich Personen ihre Mahlzeit eher in einem Take-away holen, anstatt ins Restaurant zu gehen. Das ist eine nicht zu akzeptierende und nichtbegründbare Wettbewerbsverzerrung zulasten der Restaurants. Das ist ungerecht, und das haben hier alle zumindest halbwegs begriffen, aber den Missstand beheben will trotzdem niemand. Das finde ich ein bisschen speziell, ein bisschen seltsam. Ich habe jetzt schon alle möglichen und unmöglichen Gründe gehört, warum man gegen die Initiative sein soll. Aber von einer Lösung höre ich von fast niemandem, und ich bin auch ein bisschen von unserer Kommission enttäuscht. Auch dort hiess es eigentlich immer: Das ist ein Problem, aber lösen können wir es nicht.
Dabei müssten wir doch gerade in der heutigen Zeit auf das Gastgewerbe besonders achtgeben. Es wird heute schon überdurchschnittlich durch behördliche Anordnungen belastet und ist in vielen Bereichen überreguliert, sei es mit der Lebensmittelgesetzgebung, dem Schutz der Arbeitnehmenden, dem Schutz der Nichtraucher und vielem mehr. Gerade Letzteres ist ein wesentlicher Grund, weshalb immer mehr Restaurants schliessen müssen. Wir in Basel-Stadt beispielsweise erleben momentan hautnah die Folgen des Rauchverbots für die Gastronomie, wegen dem viele Betriebe schliessen müssen.
Natürlich, dieses Rauchverbot wurde vom Volk so gewollt. Das ist zu akzeptieren. Nicht legitim ist es aber, dass diese Betriebe auch noch durch einen differenzierten Mehrwertsteuersatz bestraft werden. Zumeist handelt es sich bei den Gastgewerbebetrieben um KMU, in denen viele nicht hoch qualifizierte Arbeitnehmende arbeiten. Bei Betriebsschliessungen finden diese Personen dann oft auch keine Stelle mehr. Die Folge dieser Ungleichbehandlung ist also eine konkrete Gefährdung von Arbeitsplätzen.
Die Ungleichbehandlung ist zudem geradezu stossend, weil das Gastgewerbe viel arbeitsintensiver ist als ein Take-away-Betrieb. Oder anders gesagt: Der Mehrwert im Take-away-Bereich ist viel grösser. Also müsste, wenn schon, der Mehrwertsteuersatz in diesem Bereich höher und nicht tiefer als in den Restaurants sein. Aber das wollen die Wirte ja gar nicht. Sie wollen nur gleich behandelt werden, damit sie gleich lange Spiesse haben.
Eine Satzdifferenzierung ist somit aus vielerlei Gründen nicht nachvollziehbar.
Ich bitte Sie daher, heute im Sinne des Gastgewerbes für die Stärkung dieser Branche und den Erhalt von Tausenden von Arbeitsplätzen zu stimmen und die Initiative zur Annahme zu empfehlen.