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Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-06-20

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-20

Wortprotokoll

Ich bin Mitglied des Initiativkomitees, und ich werde selbstverständlich diese Gold-Initiative zur Annahme empfehlen. Entsprechend habe ich auch einen Antrag gestellt.

Der Kampf für oder wider dieses Volksbegehren wird aber nicht sosehr in den eidgenössischen Räten zu führen sein - hier sind die Würfel längstens gefallen; mehr als maximal drei bis vier Jastimmen erwarte ich in unserem Rat nicht -; vielmehr wird der Hauptkampf wie schon vor zehn Tagen bei den Militärvorlagen vor der Volksabstimmung geführt werden.

Es geht hier um nichts anderes als um Volksvermögen; denn Währungsreserven, die unsere Nationalbank für ihre Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt, sind Volksvermögen. Darüber sollen niemand anders als das Volk selber und die Stände befinden können.

Ich persönlich habe mich von allem Anfang an aktiv hinter diese Initiative gestellt, und zwar weil ich niemals Hand dazu bieten konnte, dass unsere Goldreserven oder auch nur Teile davon für ein Instrument hingegeben werden, das vom Bundesrat unter erpresserischen Einwirkungen von aussen ausgeklügelt und verkündet worden ist.

Man kann mir heute sagen, was man will; man kann der Stiftung, die mittels Gegenvorschlag geschaffen werden soll, einen anderen noch so schön klingenden Namen geben und sie für noch so nette Zwecke verwenden: An der Tatsache, dass dieser Übung eine schamlose Erpressung gegen unser Land vorausgegangen ist, kommt man nicht vorbei. Wer dies bezweifelt, möge doch nachschlagen, was Bundespräsident Arnold Koller vor vier Jahren an der Wiege dieser Stiftung vor versammelter Bundesversammlung ausgeführt hat.

Nun wartet eine halbe Welt darauf, dass die Schweiz das Füllhorn dieser Stiftung auszugiessen beginnt, um sich damit von angeblicher Schuld und Sühne aus dem Zweiten Weltkrieg freizukaufen. Ein Ablasshandel, der unseres Landes unwürdig ist und den ich nicht mitzutragen gewillt bin!

Man mag mir mit dem Einwand kommen, wir müssten als reiches Land doch ohnehin mehr zur Erfüllung humanitärer Aufgaben im In- und Ausland tun. Dagegen habe ich nichts, gar nichts einzuwenden. Aber ich will das aus freien Stücken tun und nicht als Folge jener Erpressung, deren Drahtzieher drüben an der amerikanischen Ostküste sitzen und Namen wie D'Amato, Bronfman oder Eizenstat tragen.

Hätte der Bundesrat in den kritischen Jahren von 1995 bis 1997 doch nur besser auf die Berichte und Warnsignale unseres damaligen Botschafters in Washington, Carlo Jagmetti, gehört! Dann wäre die Schweiz nie in die Knie gegangen, nie angezählt worden und hätte sich auch nie eines solch verhängnisvollen Befreiungsschlages [PAGE 410] bedienen müssen, dessen Folgen wir heute nun auszubaden haben.

Aber 1997 hatte sich der Bundesrat anderen Prioritäten zugewendet. Der OSZE-Vorsitz ging über alles. Zum Dank für seine hohen Verdienste um das Wohl unseres Landes wurde unser Mann in den USA, der Rückgrat wie kein anderer bewiesen hatte, noch abberufen und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Den damaligen Kniefall des Bundesrates verstehe ich heute noch nicht. Dieser Kniefall vor den USA dauert im Übrigen weiter an. Denn wenn der Bundesrat einer aargauischen Gemeinde dringend davon abrät, in den USA nach den Vermögensverhältnissen des ehemaligen UBS-Wachmanns Christoph Meili nachzuforschen, der die familiäre Unterstützungspflicht seiner Mutter gegenüber sträflich vernachlässigt, muss ich mich allen Ernstes fragen, ob wir eigentlich zwei Arten von Rechtsordnungen haben: eine für Normalbürger und eine, die von diplomatischem Opportunismus geprägt ist.

Die Goldreserven - darin ist man sich vermutlich weitgehend einig - gehören dem Volk. Mit der vorliegenden Volksinitiative weisen wir einen vernünftigen Weg, was mit jenem Teil dieser Goldreserven getan werden kann, den die Schweizerische Nationalbank nicht mehr braucht. Er soll in irgendeiner Form, die das Gesetz noch regeln wird, der AHV zugute kommen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass künftig gerade die Ergänzungsleistungen - oder höhere Ergänzungsleistungen, als wir sie heute haben - aus diesen Mitteln finanziert werden könnten. Dann würden wirklich diejenigen, die besonders auf der Schattenseite unserer Gesellschaft zu leben haben, von diesen Mitteln profitieren. Dann müsste man - das sage ich an die Adresse meines geschätzten Kollegen Fünfschilling - die Ergänzungsleistungsbezüger auch kaum mehr von der SRG-Gebührenpflicht ausnehmen.

Das alles wäre doch ein besonderes Zeichen von Solidarität im Innern unseres Landes. Nach dem 10. Juni 2001, an dem vom Volk knapp beschlossen worden ist, kostspielige Truppen einschliesslich Waffen ins Ausland zu entsenden, um im Zeichen der Solidarität für humanitäre Ziele zu kämpfen, wäre es nun an der Zeit, auch im eigenen Land die Solidarität etwas höher zu schrauben. Mit dieser Volksinitiative können wir dies tun - voll und ganz, und nicht geteilt mit irgendwelchen anderen Zwecken.

Schliesslich noch ein Wort zu den Kantonen, die mit dem Gegenvorschlag offensichtlich entdeckt worden sind und mit deren Hilfe man unsere Gold-Initiative nun torpedieren will: Wenn man schon die Kantone mit Hinweis auf Artikel 99 Absatz 4 Bundesverfassung ins Spiel bringt, dann müsste man konsequent sein und ihnen ganz im Sinne des Antrages Hess Hans zwei Drittel der nicht mehr benötigten Goldreserven zukommen lassen. Dass man ihnen nur halb so viel geben will, spricht doch schlicht und einfach für die Verlegenheit, die dem Gegenvorschlag, diesem "wunderbaren Kompromiss", innewohnt.

Da kommt unsere Gold-Initiative ja dem Erfordernis der Berücksichtigung der Kantone bezüglich der Gewinnausschüttung der Nationalbank mindestens so nahe wie der Gegenvorschlag. Man lese doch nur Artikel 112 Bundesverfassung, den AHV-Artikel, gründlich durch. Da ist in den Absätzen 3 und 4 doch klar die Finanzierung geregelt. Da ist die Rede davon, dass die AHV auch "durch Leistungen des Bundes und, wenn das Gesetz es vorsieht, der Kantone" zu finanzieren ist.

Die Leistungen von Bund und Kantonen - das besagt Absatz 4 - betragen zusammen höchstens die Hälfte der Ausgaben der AHV. Heute stehen wir bei 20 Prozent, also weit unter dieser Limite; 16,64 Prozent stammen vom Bund und 3,36 Prozent von den Kantonen. Mit der Gold-Initiative können wir in geradezu idealer Form diesen Finanzierungsraster aufbessern. Für die Einzelheiten müssen wir nur auf den Gesetzesweg verweisen, und diesen sieht unsere Initiative im letzten Satz ja ausdrücklich vor.

Sie sehen, mit dieser Gold-Initiative schlagen wir gleich mehrere Fliegen auf einen Streich: Wir tun etwas Handfestes für unser Volk, tragen wesentlich zur Stärkung der inneren Solidarität bei, verbessern die Finanzierungsbasis der AHV, können den Anteil von Bund und Kantonen daran erhöhen und brauchen nicht schon bald wieder die aus meiner Sicht recht unsolidarische Mehrwertsteuer zu erhöhen. Last but not least: Wir hätten auch dem unflätigen Erpressungsmanöver gegen die Schweiz einen Riegel vorgeschoben.

Diese Argumente werden in der kommenden Volksabstimmung ihre Wirkung zweifellos nicht verfehlen. Im Lichte dieser Tatsache nehme ich es heute mit aller Gelassenheit hin, zu den Verlierern im Plenum zu gehören. Trotzdem: Mein Antrag, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, ist gestellt. Einen Gegenvorschlag lehne ich persönlich ab. Da ein solcher aber beschlossen werden wird, setze ich im Plenum meine letzten Hoffnungen auf den Antrag Hess Hans, und dann aber vor allem auf die Volksabstimmung.