Lexipedia

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2013-12-11

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

"Isch es zum do Ässe oder Trinke oder zum Mitnäh?" Diese Frage, ob beim Kauf eines Kaffees oder eines Hotdogs im Bistro am Bahnhof, entscheidet über die Höhe des Mehrwertsteuersatzes. Wer die Konsumation mitnimmt, bezahlt 2,5 Prozent Mehrwertsteuer, denn es handelt sich um eine Lieferung von Nahrungsmitteln. Verzehrt oder getrunken wird der Hotdog oder der Kaffee dann auf dem Bahnsteig, im Zug oder irgendwo unterwegs. Wer Tisch, Stuhl und Serviceleistungen beansprucht, bezahlt 8 Prozent Mehrwertsteuer, denn die Abgabe von Nahrungsmitteln im Rahmen von gastgewerblichen Dienstleistungen ist eine Dienstleistung und wird mit dem Normalsatz besteuert.

Die unterschiedliche Besteuerung ist dadurch begründbar, dass der Kauf einer schnellen Verpflegung auf der Strasse viel mehr einem Lebensmitteleinkauf und somit einem steuerlich entlasteten Grundbedürfnis entspricht, als dies bei einem Restaurantbesuch der Fall ist. Dass die geltende Trennlinie zwischen Gastronomie und Take-away nicht vollends zu befriedigen vermag und es zu Verzerrungen kommen kann, wird nicht in Abrede gestellt. Probleme stellen sich vor allem bei der Mittagsverpflegung, weniger beim Abendessen im Restaurant.

Die nun vorliegende Initiative von Gastrosuisse ist die Reaktion auf diese Entwicklungen. Die Volksinitiative will durch eine entsprechende Verfassungsbestimmung eine Gleichstellung der gastgewerblichen Leistungen, also derjenigen, die mit 8 Prozent besteuert werden, mit den Take-away-Leistungen, welche mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert werden. Zu diesem Zweck sollen die gastgewerblichen Leistungen dem gleichen Steuersatz unterstellt werden wie die Lieferung von Nahrungsmitteln - Ausnahme Alkohol und Raucherwaren.

Die Initiative lässt sich gemäss Text nur durch die Unterstellung der gastgewerblichen Leistungen unter den reduzierten Steuersatz umsetzen, was Mindereinnahmen von jährlich 700 bis 750 Millionen Franken zur Folge hätte; wir haben es schon gehört. Diese Mindereinnahmen beim Bund, die auch zulasten des AHV- und des IV-Fonds gehen würden, sind nicht akzeptabel und müssten mit Sparpaketen kompensiert werden. Ausserdem ist zu bezweifeln, ob mit einem tieferen Mehrwertsteuersatz in Restaurants die Nachfrage stimuliert werden könnte, denn oft werden solche Satzsenkungen für eine Margenerhöhung benutzt und nicht an die Kundschaft weitergegeben. Und wichtig ist auch, es ist so: Wer sich in Take-aways verpflegt, will schnell eine Verpflegung, der Zeitfaktor ist der entscheidende. Beim Restaurantbesuch will man die Dienstleistung und setzt entsprechend Zeit ein.

Wollte man die Initiative ertragsneutral umsetzen, müsste der reduzierte Mehrwertsteuersatz von heute 2,5 auf 3,8 Prozent erhöht werden. Diese Kompensationsvariante würde aber zu einer Mehrbelastung der Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen führen, während Haushalte in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen [PAGE 2124] entlastet würden. Kurz, es würden die wirtschaftlich schwächsten Haushalte belastet, damit das Gastgewerbe als Branche sowie die oberen Einkommensklassen profitieren könnten. Für eine Besteuerung der gastgewerblichen Leistung zum reduzierten Satz gibt es keine sozial- oder verteilungspolitische Begründung. Der ganze Grundgedanke des reduzierten Mehrwertsteuersatzes würde für eine Branchenlösung missbraucht. Die Reduktion des Steuersatzes ist nämlich dafür da, dass Grundbedürfnisse, also lebensnotwendige Güter wie Nahrungsmittel und Medikamente, im Gegensatz zu Konsumbedürfnissen steuerlich weniger stark belastet werden. Es gibt keinen Anlass, im Interesse einer Branche die tieferen Einkommen mit einem überdurchschnittlichen Verbrauch von Gütern mit einem reduzierten Satz stärker zu belasten. Die SP lehnt diese Umverteilung dezidiert ab.

In der WAK haben wir nach Lösungsvorschlägen für das Anliegen der Gastronomie gesucht, die nicht zu Steuerausfällen führen, Lebensmittel und andere notwendige Güter nicht verteuern und die auch nicht zu mehr Bürokratie führen. Als indirekter Gegenentwurf wurde nach Abklärungen mit der Verwaltung die Idee formuliert, die Getränke und Speisen des Take-aways künftig nach den Kriterien "warm" und "kalt" zu unterscheiden, wodurch ein Grossteil der Leistungen der Take-away-Branche zum Normalsatz besteuert würde. Im Vernehmlassungsverfahren und dann auch in der WAK fiel dieses Konzept aber klar durch. Weshalb? Die Unterscheidung warm/kalt ist willkürlich. Weshalb soll ein Lachsbrötli tiefer besteuert werden als eine Bratwurst? Wieso soll Ersteres, weil kalt, einem Grundbedürfnis entsprechen und Zweiteres, die warme Bratwurst, nicht? Kalte Nahrungsmittel wie Sandwiches oder Cola würden mit einem tieferen Mehrwertsteuersatz privilegiert, Hotdogs oder Tee wären höher besteuert. Das Bundesamt für Justiz hat sich denn auch klar dazu geäussert: Mit dieser Regelung würde in unzulässiger Weise gegen die Rechtsgleichheit verstossen.

Der Gegenvorschlag führt aber auch zu mehr Bürokratie. Betroffen wären nämlich auch Bäckereien, Metzgereien und Marktstände, da sie neu mit zwei Sätzen abrechnen müssten. Am nächsten Schützenfest könnten sie dann die Bratwurst zu 8 Prozent abrechnen, den Süssmost zu 2,5 Prozent. Wer einen Kaffee will, bezahlt auch 8 Prozent; der Lebkuchen ist mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer zu haben. Zu guter Letzt müssten neu auch warme Getränke aus dem Verpflegungsautomaten zu 8 Prozent besteuert werden.

Der Einzelantrag von Graffenried nimmt nun genau den in der WAK diskutierten indirekten Gegenvorschlag auf und stellt ihn als direkten Gegenvorschlag zur Diskussion. Damit würde die Bundesverfassung um eine Bestimmung ergänzt, die detailliert regelt, dass die Festsetzung des Mehrwertsteuersatzes von der Temperatur der Mahlzeit abhängig ist. Mit Verlaub, aber das ist nun definitiv eine Kalberei! Wer das Gastgewerbe entlasten will, hat auch noch andere Möglichkeiten. Die kommende Kartellgesetzrevision bietet eine Gelegenheit dazu, denn auch das Gastgewerbe leidet unter dem Preiszuschlag Schweiz für Importprodukte.

Aus all den genannten Argumenten lehnt die SP-Fraktion die Volksinitiative von Gastrosuisse ohne Gegenvorschlag ab. Sie ist finanzpolitisch nicht zu verantworten und würde zu neuen Problemen oder zu negativen Verteilungswirkungen führen.

Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen und die Motion Hess Hans abzulehnen.