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Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-12-11

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Stellen Sie sich vor, Sie kommen vom Zug und kaufen sich beim Bäcker im Bahnhof einen Kaffee im Pappbecher und ein Gipfeli. Den Kaffee trinken Sie auf dem Weg, das Gipfeli essen Sie im Büro. Niemand würde behaupten, das sei das Gleiche, wie wenn Sie sich ins neue Café beim Bahnhofplatz setzen, an der Wärme einen Kaffee und ein Gipfeli bestellen und etwas gelangweilt in der Zeitung blättern. Das eine ist Take-away, also Essen und Trinken zum Mitnehmen, das andere ist ein Restaurantbesuch. Die Dienstleistung und der Zeitbedarf machen den Unterschied aus.

Es gibt keine Mehrwertsteuerdiskriminierung im Gastgewerbe, wie von den Initianten behauptet, weil ein Restaurantbesuch und ein Take-away nun einmal nichts Gemeinsames haben. Schon das Verpflegungsangebot ist nicht vergleichbar: Beim Take-away gibt es meistens nur ein Menü, und zwar ein einfaches, und keine Speisekarte; im Restaurant haben Sie eine grosse Auswahl an verschiedenen Köstlichkeiten. Auch die Dienstleistungen sind nicht vergleichbar: Im Restaurant können Sie sich hinsetzen, Sie werden bedient, es ist geheizt, und Sie können - das wurde vorhin von Herrn Amstutz gesagt - auch das WC benützen. Beim Take-away haben Sie all diese Annehmlichkeiten nicht. Take-aways und Restaurants sind keine Konkurrenten, sie ergänzen sich vielmehr beim Verpflegungsangebot: Nicht immer ist Take-away angesagt, nicht immer ist ein Restaurantbesuch das Richtige.

Das Problem oder, besser gesagt, die Herausforderung für die Restaurantbetreiber sind nicht die Take-aways, es ist auch nicht der höhere Mehrwertsteuersatz; die Herausforderung besteht vielmehr darin, dass sich die Verpflegungsgewohnheiten der Bevölkerung in den letzten Jahren stark verändert haben. Für lange Mittagessen bleibt oft keine Zeit mehr. Man will sich nicht mehr hinsetzen, die Karte studieren und aufs Essen warten, sondern man will hingehen, auswählen, mitnehmen und essen, wann und wo man will. Das Take-away-Angebot entspricht dem heutigen Bedürfnis nach unkomplizierter, schneller und - zumindest meistens - guter Verpflegung. Dass dem so ist, verdeutlichen die zahlreichen Take-away-Angebote, die in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Es gibt aber auch immer mehr Restaurants, die am Mittag ein Take-away-Menü im Angebot haben. Sie haben damit auf die veränderten Bedürfnisse von uns Kunden und Konsumenten reagiert.

Das Gejammer um den unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz löst keines der Probleme der Gastrobranche. Anstatt gegen Take-away-Betriebe vorzugehen, sind von den [PAGE 2123] Restaurantbetreibern vor allem Bewegung und neue Angebote gefragt. Eine Mehrwertsteuer-"Subventionierung" in der Höhe von 700 bis 800 Millionen Franken allein für diese Branche macht keinen Sinn und ist abzulehnen.

In der Kommission lagen zwei Vorschläge auf dem Tisch, wie das Problem hätte gelöst werden können; beide wurden von der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Zum einen war es das Zweisatzmodell, dessen Erarbeitung die Kommission selbst beim Finanzdepartement in Auftrag gegeben hat. Die Idee war eine ganz einfache, nämlich ein reduzierter Satz auf Lebensmitteln, Hotellerie und Gastronomie. Dies wäre ein gangbarer Weg gewesen, der viele Abgrenzungsprobleme gelöst und gleichzeitig Bürokratie beseitigt hätte. Der Vorschlag wurde dann von der Kommission halt leider wieder abgelehnt.

Dann wäre da natürlich noch der Einheitssatz gewesen, den der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Dieser hätte auch das Problem der gefühlten Diskriminierung des Gastgewerbes gelöst. Wir haben heute bei der Mehrwertsteuer mit den drei Sätzen und den zahlreichen Ausnahmen ein schlechtes System, weil wir bei den Abgabengrenzen offensichtlich immer irgendwelche gefühlten Ungerechtigkeiten haben werden. Aber hier drin und auch im Saal nebenan will niemand dieses Problem lösen.

Mit einem steuerausfallneutralen Einheitssatz von 6 Prozent, mit der Steuerbefreiung von Bildung, Forschung und Innovation könnte für unsere Wirtschaft ein echter Wachstumsimpuls ausgelöst werden. Die Unternehmer würden jährlich Bürokratiekosten im dreistelligen Millionenbereich einsparen, alle Wirtschaftsleistungen der Branche würden gleich behandelt, und x Abgrenzungsprobleme wären von einem Tag auf den anderen verschwunden. Aber eben, es scheint so, dass hier drin mehr Parlamentarier sitzen, die auf Gejammer reagieren, als solche, die die Schweiz vorwärtsbringen wollen.

Der Einzelantrag von Graffenried ist auch so ein Jammerantrag. Dieser würde zu geradezu absurden Situationen führen: So würde der Chef für sein Roastbeef-Sandwich den tieferen Mehrwertsteuerbetrag und damit vermutlich auch weniger für sein Mittagessen bezahlen als der Lehrling für seinen Hotdog. So müsste sichergestellt werden, dass der vorhandene Mikrowellenherd wirklich nur dazu verwendet würde, die Suppe heiss zu machen, nicht aber dazu, das Chäschüechli oder das Schinkengipfeli zu wärmen: Es müsste also ein Aufseher neben dem Mikrowellenherd stehen, der das Erhitzen der einzelnen Speisen überwachen würde.

Das Kriterium der warmen oder kalten Speisen zur Festlegung des Mehrwertsteuersatzes ist nicht nur absurd, sondern vermutlich sogar verfassungswidrig: Lebensmittel werden nämlich aus sozialen Überlegungen mit einem tieferen Satz besteuert. Es ist allerdings völlig schleierhaft, warum ein Roastbeef-Sandwich oder ein Lachs-Canapé aus sozialen Gründen tiefer besteuert werden soll als ein Hotdog oder ein Hamburger.

Das Problem der gefühlten Ungerechtigkeit, zu dem sich Herr Amstutz geäussert hat, würde also einfach nur von den Restaurants in die Take-away-Shops verschoben; das wäre zudem vermutlich auch noch verfassungswidrig. Das Konzept, das mit diesem Einzelantrag noch einmal aufgenommen wird, ist in der Vernehmlassung hochkantig durchgefallen. Nicht einmal die Initianten selbst unterstützen es. Tun Sie diesen Einzelantrag bitte dorthin, wo er hingehört, meiner Ansicht nach in die Fasnachtszeitung, aber sicher nicht in unsere Bundesverfassung.

Das einzig Richtige im vorliegenden Fall wäre die Einführung eines Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die vorliegende Initiative entschieden ab, nicht nur - wie vorhin geschildert -, weil keine Diskriminierung vorliegt, sondern weil wir mit einer Verschiebung von Mehrwertsteuersätzen und Kategorien nicht für noch mehr Ausnahmen, Abgrenzungsprobleme, komplizierte Mechanismen und Bürokratie Hand bieten wollen.

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Volksinitiative des Gastgewerbes entschieden ab und bittet Sie, sie zur Ablehnung zu empfehlen.