Wicki Franz · Ständerat · 2001-06-20
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Heute haben wir eine besondere Vorlage auf dem Tisch. Wann kommt es nämlich vor, dass ein Parlament über die Verwendung eines Vermögens befinden kann, mit dem es nicht gerechnet hat? Viel öfter befassen wir uns damit, wie man eine nötige oder wünschbare Ausgabe finanzieren könnte.
Wir haben den nicht leichten Auftrag, Volk und Ständen eine mehrheitsfähige Lösung zur Verwendung von 1300 Tonnen Gold vorzuschlagen.
Es stellt sich also die Frage, wie das nicht mehr für die Währungsreserve verwendete Gold zweckmässig verwendet werden soll. Ziel ist es, das Sondervermögen, das uns durch die Goldaufwertung gewissermassen geschenkt wurde, nutzbringend einem neuen öffentlichen Zweck dienstbar zu machen.
An guten Vorschlägen, wie diese Goldreserven verwendet werden könnten, fehlte es nicht. Von den verschiedensten Seiten meldeten sich die Begehrlichkeiten. Als Kommissionspräsident kam ich mir zum Teil vor wie in meinem Beruf als Anwalt und Notar, wenn ich bei einer Erbteilung als Willensvollstrecker den Willen des Erblassers vollziehen soll und sich Erben melden, die zu Lebzeiten des guten, aber etwas schrulligen Erbonkels mit ihm gar nicht so nahe verwandt sein wollten. Wir werden noch darauf zurückkommen.
Von allem Anfang an stand aber eine Idee im Zentrum der Diskussion: die Schaffung eines neuen Solidarwerkes; eine Stiftung, welche die humanitäre Tradition unseres Landes in die Zukunft hinein fortsetzen will; eine Stiftung, die ein Zeichen für künftige Generationen setzt; eine Stiftung, die Ausdruck unserer Dankbarkeit für eine Zeit sein will, die es mit unserem Land während Jahren und Jahrzehnten gut gemeint hat.
Deshalb beraten wir heute einerseits über die grundsätzliche Frage, wie die nicht mehr benötigten Währungsreserven verwendet werden sollen, und anderseits über den Entwurf zu einem Stiftungsgesetz. Da Sie zwei verschiedene Fahnen vor sich haben, ist es wohl zweckdienlich, sich im Rahmen des Eintretens zunächst eine Übersicht über die verschiedenen Vorlagen zu verschaffen.
Vor gut einem Jahr, am 17. Mai 2000, hat der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft mit der Geschäftsnummer 00.042 zugeleitet. Mit dieser Botschaft wurde dem Parlament als Beschlussvorlage 1 eine Verfassungsänderung unterbreitet, welche es dem Gesetzgeber erlauben soll, die Verwendung der überschüssigen, von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Führung der Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigten Goldreserven besonders zu regeln. Als Teil 2 der Vorlage wurde dem Parlament mit dieser Botschaft der Entwurf zu einem Stiftungsgesetz unterbreitet.
Am 30. Oktober 2000, als Ihre Kommission die bundesrätliche Vorlage in Beratung hatte, reichte die SVP die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds" ein. Am 28. Februar 2001 unterbreitete der Bundesrat dann dem Parlament eine Botschaft zu dieser Initiative und empfahl sie zur Ablehnung. Diese Botschaft trägt die Geschäftsnummer 01.020.
Der enge Zusammenhang dieser Vorlagen liess es angezeigt erscheinen, sie zusammenzuführen. Unsere Kommission beantragt deshalb, der Gold-Initiative einen direkten, formellen Gegenvorschlag entgegenzustellen. Gesetzestechnisch bedeutet dies, dass wir auf die Verfassungsänderung, die der Bundesrat als Teil 1 mit der Botschaft 00.042 unterbreitet hat, nicht eintreten möchten.
Vielmehr machen wir die Botschaft 01.020 zur Arbeitsvorlage und setzen der Volksinitiative - sie ist dort in Artikel 1 aufgeführt - einen Gegenvorschlag in Artikel 2 gegenüber; Sie sehen dies auf den Fahnen. Wegen des engen Sachzusammenhangs werden wir gleichzeitig auch das Bundesgesetz über die Stiftung solidarische Schweiz, d. h. über Teil 2 der ersten Vorlage, beraten.
Im Folgenden werde ich zunächst auf die Verfassungsbestimmung, wie sie der Bundesrat mit der Botschaft vom 17. Mai 2000 unterbreitet hat, eingehen. Ich werde Ihnen die Arbeit der Kommission schildern und erläutern, aus welchen Gründen die Kommission die Gold-Initiative ablehnt. Schliesslich werde ich den Gegenvorschlag der Kommission darstellen und das Ergebnis kurz würdigen. Die Details des Stiftungsgesetzes wird dann Frau Spoerry beim formellen Eintreten zum Stiftungsgesetz, also zu Teil 2 der ersten Vorlage, darlegen.
Nun zur Verfassungsnorm gemäss Entwurf vom 17. Mai 2000. Mit der Botschaft dazu unterbreitet der Bundesrat in Teil 1 dem Parlament den Antrag, die Verfassung zu ändern, und zwar durch eine Übergangsbestimmung zu Artikel 99, Geld- und Währungspolitik. Diese Bestimmung würde dem Gesetzgeber die Kompetenz geben, die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf von 1300 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank zu regeln. Ausgangspunkt dieses Antrages war die Aufhebung der formellen Goldbindung des Schweizer Frankens, welche am 1. Mai 2000 rechtswirksam wurde. Damit wurde der SNB eine marktnahe Bewertung ihrer Goldreserven ermöglicht. Gestützt auf die Untersuchungen sowie im Einvernehmen mit der SNB kam der Bundesrat nämlich zum Schluss, dass die SNB nebst ihren Devisenreserven zwar zusätzliche Goldreserven halten soll, dass der Bestand der Währungsreserven jedoch [PAGE 407] bedeutend höher ist, als dies zur Erfüllung der geldpolitischen Aufträge notwendig ist. Daher der Entscheid, die Hälfte der Goldreserven von total 2600 Tonnen, das heisst 1300 Tonnen, zu verkaufen.
Der Bundesrat schlägt dem Parlament also eine Kompetenznorm vor. Das heisst, die Verfassung soll die Regelungskompetenz dem Gesetzgeber zuweisen. Mit der Übergangsbestimmung kann daher die Verwendung der überschüssigen Goldreserven nach anderen Kriterien geregelt werden, als sie bei der üblichen Gewinnverteilung nach Artikel 99 der Bundesverfassung zur Anwendung kommen. Nach Ansicht des Bundesrates in seiner Botschaft 00.042 wären von den 1300 Tonnen 500 Tonnen für die Stiftung solidarische Schweiz zu reservieren. Über die Verwendung der restlichen 800 Tonnen wäre erst zu einem späteren Zeitpunkt zu bestimmen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 28. Juni 2000 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet und verschiedene Vorschläge in Konsultation gegeben. Ich werde darauf zurückkommen müssen.
Es stellte sich in unserer Kommission eine erste Frage. Brauchen wir hinsichtlich der Verwendung der nichtbenötigten Goldreserven überhaupt eine neue Verfassungsbestimmung? Das Parlament hat vor zwei Jahren im Rahmen der Beratung der separaten Reform der Währungsverfassung diese Frage diskutiert und ist zum Schluss gekommen, eine spezielle Verfassungsgrundlage für die Verwendung der nichtbenötigten Goldreserven sei zu schaffen. Mit dem Bundesrat ist unsere Kommisison der Auffassung, dass eine gesonderte Verfassungsbestimmung erforderlich ist, um die Verwendung der überschüssigen Goldreserven zu regeln. Der Antrag der Minderheit Brändli vertritt die Position, dass die ordentliche Regel über die Gewinnverteilung genügen würde. Der Streichungsantrag richtet sich gegen die Schaffung einer besonderen Verfassungsnorm.
Die Kommission ist indes klar der Meinung, dass die Verwendung des nicht mehr benötigten Goldes in einer neuen Verfassungsbestimmung festzulegen sei, wie dies 1999 auch das Parlament betont hat. Im Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf wollen wir die Verwendung des Goldes materiell auf Verfassungsstufe regeln, also nicht an den Gesetzgeber delegieren. Volk und Stände haben einen Anspruch darauf, zu bestimmen, was mit diesem Sondervermögen geschehen soll. Damit kommen wir vor allem auch einem Anliegen der Kantone nach, denn es ist nicht zu vergessen: Die Kantone sind Teilhaber der Nationalbank.
Es hat sich auch die Frage gestellt, ob der Anteil der Goldreserven, der einem neuen öffentlichen Zweck zugeführt werden soll, zu gross, zu klein oder richtig bemessen ist. Wir haben diese Frage in Hearings mit verschiedenen Fachleuten abgeklärt. Die Kommission konnte sich schliesslich mit der vom Bundesrat und von der Nationalbank vorgeschlagenen Anteil einverstanden erklären. Der Verkauf und die Freigabe von 1300 Tonnen Gold scheinen uns richtig und verantwortbar zu sein; dies angesichts der im Vergleich zu anderen Notenbanken immer noch sehr hohen Reservebestände der Schweizer Nationalbank, aber auch aufgrund des breiten Konsenses, den Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in dieser Frage entwickelt haben.
Zur Verfassungsnorm gemäss Botschaft vom 17. Mai 2000 ist zusammenfassend also zu sagen:
1. Die Kommission befürwortet die Schaffung einer Übergangsbestimmung in der Verfassung.
2. Sie ist einverstanden mit der Verwendung von 1300 Tonnen Gold für neue öffentliche Zwecke.
3. Sie möchte jedoch die Verwendung materiell auf Verfassungsstufe regeln.
So weit die Ausgangslage. Nun zur Arbeit der Kommission. Für unsere Kommissionsarbeit galt der Grundsatz: Panta rhei, alles ist im Fluss. Es rechtfertigt sich deshalb, kurz die weitere Entwicklung dieses aussergewöhnlichen Geschäftes zu schildern.
Bereits vor der Sommerpause letzten Jahres hat der Bundesrat die erwähnte Vernehmlassung zur Verwendung von 800 Tonnen Goldreserven, die nicht für die Stiftung vorgesehen waren, eröffnet. Er stellte darin zwei mögliche Verwendungszwecke zur Diskussion: Zunächst die befristete Verwendung der Goldreserven für Zwecke der Bildung mit anschliessender Verwendung der Mittel zur Finanzierung des flexiblen Rentenalters in der AHV. Alternativ wurde die Verwendung der Goldreserven zur Schuldentilgung zur Debatte gestellt. Die Vernehmlassung war Ende Oktober 2000 abgeschlossen und wenige Wochen später ausgewertet. Sie zeigte, dass sich kaum ein einzelner Verwendungszweck finden lässt, der mehrheitsfähig wäre.
Inzwischen wurde die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds" lanciert. Wie erwähnt wurde sie am 30. Oktober 2000 eingereicht und verlangt in einem neuen Absatz 3a von Artikel 99 Bundesverfassung, dass sämtliche Währungsreserven, die für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigt werden, in den Ausgleichsfonds der AHV zu übertragen seien.
Diese beiden Ereignisse, die Vernehmlassung und die Lancierung der Gold-Initiative, fielen in die Zeit der Beratungen in der WAK. Wir führten eine Reihe von Hearings durch. Angehört wurden neben den Sozialpartnern vor allem die Kantone, die von diesem Geschäft besonders betroffen sind. Anhörungen gab es später mit dem IKRK, der Deza und weiteren Stellen. Diese Hearings waren insgesamt sehr wertvoll, ergaben sie doch wichtige politische Hinweise und fachliche Anregungen für die weitere Behandlung des Geschäftes.
Angesichts der verschiedenen und verschieden weit entwickelten Stränge des Geschäftes "Goldverwendung" entschloss sich die Kommission, eine Subkommission einzusetzen. Sie setzte sich aus den Kollegen Schmid Samuel, der dann durch Hofmann Hans abgelöst wurde, sowie Gian-Reto Plattner, dem Sprechenden, und Frau Vreni Spoerry zusammen, die den Vorsitz hatte. In zwei Schritten befasste sich die Subkommission im Auftrag der Kommission zunächst mit den verfassungsrechtlichen Fragen und anschliessend mit dem Stiftungsgesetz.
Parallel zu unseren Arbeiten hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Verwendung der 800-Tonnen-Goldreserve publiziert und die Botschaft zur Gold-Initiative verabschiedet, welche auf unsere Arbeiten Bezug nimmt. Am 24. Januar 2001 beriet der Bundesrat in einer Klausursitzung die von unserer Subkommission skizzierten und später dann von der Kommission bestätigten Ergebnisse und unterstützte ihre Stossrichtung.
Das Ergebnis unserer Kommissionsarbeit sehen wir heute auf den beiden Fahnen. Dazu gehört der Gegenvorschlag mit der Bezeichnung "Gold für AHV, Kantone und Stiftung", der also ein Goldpaket ist. Mit diesem wird gleichzeitig die Gold-Initiative ablehnt. Zudem unterbreitet Ihnen die Kommission ein Stiftungsgesetz. Dieses stützt sich zwar auf den Entwurf des Bundesrates ab, doch haben wir den Entwurf in wesentlichen Teilen überarbeitet.
Die Kommission beantragt Ihnen heute, im Einvernehmen mit dem Bundesrat und aus den bereits dargelegten Gründen, auf die vom Bundesrat am 17. Mai 2000 unterbreitete Verfassungsnorm nicht einzutreten. Dieses Geschäft soll zugunsten der zweiten Vorlage abgeschrieben werden.
Zur Ablehnung der Gold-Initiative: Warum wendet sich Ihre Kommission geschlossen gegen die Gold-Initiative der SVP? Die Gründe sind insbesondere folgende: Wie der Bundesrat ist auch Ihre Kommission der Meinung, dass diese Initiative die verschiedenen Interessen im Land sehr einseitig gewichtet. Zudem hat die Initiative Mängel, und ihre Folgen für die Geldpolitik von Bund und Kantonen sind kaum berechenbar. Verschiedene Schwächen der Initiative sind wohl darauf zurückzuführen, dass es sich bei ihr nicht eigentlich um eine Initiative für die AHV handelt, sondern um eine Initiative zur Verhinderung der Stiftung. Denn die Initianten haben sich von allem Anfang an nicht gegen ein humanitäres Werk an sich, sondern gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Stiftung gewandt, weil sie in ihr ein Schuldeingeständnis unseres Landes im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg sahen. Doch die heutige Stiftung, über die wir beraten, versteht sich als Werk der Zukunft. Die Stiftung [PAGE 408] hat sich, wie Frau Spoerry zeigen wird, aus dem ursprünglichen Entstehungszusammenhang herausgelöst.
Die Initianten wollen der AHV bei der Finanzierung helfen. Dies ist möglich, und diese Absicht ist grundsätzlich unbestritten. Die Initiative leistet der AHV aber keinen Dienst, wenn - wie die Initianten es tun - der Eindruck erweckt wird, die Initiative sichere langfristig die Finanzierung der Altersvorsorge. Ich kann auf die Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft hinweisen, denen sich die Kommission anschliesst. Zur Illustration kann ich auf folgende Tatsachen hinweisen:
Die gesamten Goldreserven würden gerade ausreichen, die Ausgaben der AHV während acht Monaten - acht Monaten - zu decken, und die gesamten Zinserträge würden nicht einmal für zehn Tage reichen. Die Initiative könnte also Illusionen wecken und die Bemühungen um die langfristige Finanzierung der AHV, die durchaus möglich ist, unnötig verzögern. Die Botschaft des Bundesrates weist schlüssig auf diese negativen Wirkungen der Gold-Initiative hin.
Einen weiteren Aspekt, der vor allem auch die wirtschaftspolitischen Kreise aufgeschreckt hat, bildet die Verknüpfung der Geschicke unserer Notenbank mit denjenigen der Altersvorsorge. Bei der Altersvorsorge handelt es sich zwar um eine wichtige staatliche Aufgabe, doch ist die Verknüpfung einer einzelnen staatlichen Aufgabe mit den Geschicken der nationalen Notenbank auf Verfassungsstufe sehr problematisch. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Nationalbank könnte Schaden nehmen. Ein Aspekt, den im Übrigen der Präsident der Nationalbank, Herr Roth, gerade letzte Woche in einem Vortrag klar betont hat - in Anwesenheit von Exponenten der Initiative. Auch Ihrer Kommission ist es ein Anliegen, dass die Unabhängigkeit der Nationalbank als Währungshüterin gewährt bleibt.
Die Initiative gefährdet die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank. Im Gegensatz zu den Vorschlägen des Bundesrates hat sie nämlich sämtliche Überschüsse der Goldreserven im Auge. Das Objekt, über das gemäss der Initiative verfügt werden soll, ist nicht ein klar beschränktes Sondervermögen, sondern alle für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigten Reserven.
Mit der Gold-Initiative würden in Bezug auf die Bestimmung zu den Währungsreserven verschiedene Konfliktfelder geschaffen. Diese Konflikte wären der Stabilität der Schweizer Währung abträglich. Auch könnten die mit den übrigen Notenbanken vereinbarten Goldverkäufe nicht mehr im gleichen Masse eingehalten werden, was noch unklare Auswirkungen auch auf den Goldpreis hätte.
Schliesslich - das ist gerade für unseren Rat ein sehr wichtiges Argument - übergeht die Initiative die Kantone. Sie missachtet die rechtlichen und legitimen Ansprüche und verhindert so schliesslich auch den Schuldenabbau. Es muss im Interesse eines jeden Kantons liegen, gegen diese Initiative anzutreten.
All diese Gründe haben die Kommission veranlasst, die Initiative geschlossen und aus Überzeugung abzulehnen.
Zum Gesamtkonzept des Gegenvorschlages: Der Gold-Initiative stellt die Kommission eine Alternative entgegen. Der Gold-Initiative wird ein Gold-Paket entgegengestellt: Gold für AHV, Kantone und Stiftung. Die Kommission hat an dieser Lösung intensiv gearbeitet und gefeilt. Was beinhaltet nun dieses Gold-Paket im Einzelnen, welches sind seine Eckpfeiler?
Zunächst geht der Gegenvorschlag davon aus, den aus dem Verkauf der Goldreserven erzielten Erlös als Einheit zu behandeln. Es handelt sich um Sondervermögen, welches unter besonderen Umständen zustande gekommen ist; es soll nicht aufgeteilt werden. Das Vermögen soll auch im Bewusstsein des Volkes eine Gesamtheit darstellen, wer immer von diesem Vermögen auch profitieren wird. Im Weiteren wollen wir dieses Vermögen in seiner Gesamtheit bewahren. Frühere Generationen haben uns dieses als Reserve angespart. Wir haben die Chance, dieses Vermögen nun zu nutzen. Das Familiensilber soll aber nicht veräussert und versetzt werden. Wir möchten dieses Vermögen der Schweiz vielmehr in der Substanz erhalten. Wir möchten daher als Drittes die Nutzung dieses Sondervermögens befristen. Nicht für alle Zeiten soll die Zweckbestimmung heute festgelegt werden. Vielmehr will die Kommission die Übergangsbestimmung, die in der Verfassung die Nutzung regelt, auf 30 Jahre beschränken.
Schliesslich wollen wir die Erträge aus dem Sondervermögen für 30 Jahre wie folgt regeln:
1. Je ein Drittel der Erträge soll der AHV, den Kantonen und der Stiftung zugute kommen. Entsprechend einfach ist die vorgeschlagene Lösung. Die Erträge aus den Goldverkäufen - man darf mit einem Sondervermögen von 18 bis 20 Milliarden Franken rechnen - werden einem öffentlich-rechtlichen Fonds übertragen, welcher vom Bundesrat errichtet wird. Dieser Fonds hat dann die Aufgabe, das Vermögen nach bewährten Anlagerichtlinien anzulegen bzw. anlegen zu lassen. Die Fondsleitung wird vom Bundesrat gewählt.
2. Die Substanz des Sondervermögens bleibt in seinem realen Wert erhalten. Es können nur Erträge ausgeschüttet werden, sofern die Erhaltung der Substanz gesichert bleibt. Wir kennen ja die Zukunft nicht. Wir kennen die Herausforderungen künftiger Generationen nicht, aber wir können ihnen dieses Sondervermögen bewahren, damit sie später eigene Entscheide treffen können.
Der Fonds wird auf 30 Jahre beschränkt; danach ist auf Verfassungsstufe über die Weiterverwendung des Sondervermögens zu entscheiden. 30 Jahre entsprechen heute etwa einer Generation. Die Befristung auf 30 Jahre spiegelt die Idee wider, das Sondervermögen jener Generation, welche jeweils in der politischen Verantwortung steht, treuhänderisch zu übergeben.
Als heutige Nutzungsregelung für das Sondervermögen schlagen wir schliesslich vor, dass die Erträge der AHV, den Kantonen und einer Stiftung mit humanitärer Zielsetzung zu gleichen Teilen zugute kommen soll. Warum diese drei Verwendungszwecke? Eingangs habe ich gesagt, dass es nicht an guten Vorschlägen fehlte, wie diese Goldreserven verwendet werden könnten. Das Vernehmlassungsverfahren, das hierzu durchgeführt wurde, hat darüber Aufschluss gegeben. Kantone, politische Parteien, Verbände und Interessengruppen haben sich Gedanken dazu gemacht und zum Teil auch unkonventionelle Ideen vorgebracht. Auch unserer Kommission erschienen viele dieser Vorschläge zweckmässig und legitim: Die Kantone beharrten auf ihrem bisherigen verfassungsrechtlichen Anspruch. Die Rückerstattung aufgelaufener öffentlicher Schulden erschien vielen ein wünschenswertes Ziel zu sein, andere forderten Investitionen in die Bildung. Selbstverständlich fand auch das Anliegen, für die AHV Goldreserven zu verwenden, eine Zustimmung, und es wurden familienpolitische Forderungen erhoben. Zu betonen aber ist: Die meisten Vernehmlasser bekannten sich zur Stiftung als ein gemeinsam zu schaffendes Solidarwerk der Schweiz.
Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassungen und politischer Erwägungen kamen wir in der Kommission zum Schluss, dass für die nächsten 30 Jahre die drei Interessen AHV, Kantone, Stiftung berücksichtigt werden sollen.
1. Zur Berücksichtigung der AHV: Dies verlangt nicht nur die Gold-Initiative, sondern das verlangen auch weite Kreise der Bevölkerung, denen die Erhaltung unseres wichtigsten Sozialwerkes ein grosses Anliegen ist. Dass damit die zur langfristigen Finanzierung anstehenden Entscheide nicht überflüssig werden, selbst wenn die gesamten Goldreserven zur Finanzierung der AHV verwendet würden, habe ich bereits erwähnt; dies muss ich auch hier noch einmal mit aller Deutlichkeit festhalten. Jeder, auch ein verhältnismässig bescheidener Beitrag an die AHV, ist gleichwohl willkommen.
2. Die Ansprüche der Kantone: Die Kantone sollen ebenfalls einen Drittel erhalten; sie erhalten ihn zur freien Verfügung. Wir haben zwar diskutiert, ob den Kantonen Auflagen gemacht werden könnten, z. B. die zwingende Verwendung für den Schuldenabbau. Aus staatspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen sahen wir jedoch davon ab. Mit unserem Vorschlag anerkennen wir die legitimen Ansprüche der Kantone, an einer Regelung beteiligt zu werden. Wir erachten es zudem als sinnvoll, dass auch die Kantone während [PAGE 409] 30 Jahren Mittel zugewiesen erhalten, die es ihnen erlauben, entsprechend ihren eigenen Prioritäten zu handeln. Die einen Kantone könnten die Mittel zum Schuldenabbau verwenden, andere in die Bildung oder Familienpolitik investieren. Die Aufteilung unter den Kantonen erfolgt nach dem Verteilschlüssel, der für die Verteilung der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank bereits heute gilt.
3. Dritte Ansprecherin schliesslich ist die Stiftung. Die Kommission hat sich intensiv mit dieser Idee und mit dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates auseinander gesetzt. Sie empfiehlt Ihnen das Stiftungsgesetz in der nun stark modifizierten Form einstimmig - einstimmig! - zur Annahme. Näheres wird Ihnen Frau Spoerry anschliessend erläutern.
An dieser Stelle nur so viel: Wir halten es für eine seltene Chance unseres Landes, einen Teil der Erträge des Sondervermögens, das uns gewissermassen geschenkt worden ist, für ein Werk einzusetzen, das denjenigen hilft, die es am nötigsten haben. Die Stiftung wird im In- und Ausland eine segensreiche Tätigkeit entfalten können und in dieser Weise uns allen dienen. Je länger wir uns in der Kommission mit der Vorlage befasst haben, desto überzeugter wurden wir, dass es sich um eine sinnvolle Sache handelt, dass es sich für unser Land aus verschiedenen Gründen lohnt, zu dieser Stiftung Ja zu sagen.
Die Stiftung erhält gemäss unserem Gegenvorschlag etwas weniger Mittel, als der Bundesrat ursprünglich vorsah. Ein Drittel würde den Erträgen aus 433 statt aus 500 Tonnen Gold entsprechen. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Reduktion im Interesse einer einfachen und klaren Drittelsregelung zu verantworten ist. Auch der Bundesrat hat uns signalisiert, dass er einer solchen Lösung zustimme, sofern es nicht zu weiteren Kürzungen komme.
Abschliessend kann ich namens der Kommission festhalten: Der Gegenvorschlag unter dem Namen "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" stellt einen Kompromiss zwischen verschiedensten Interessen dar. Wir stehen dazu: Das Goldpaket ist ein Kompromiss. Es ist aber ein guter helvetischer Kompromiss. Es hat eine Chance, nächstes Jahr in der Volksabstimmung zu bestehen. Darauf weisen die zahlreichen positiven Reaktionen hin, die der Kommission nach der Veröffentlichung ihrer Vorschläge zugegangen sind.
Auch ist es bisher nicht gelungen, eine andere, ebenso überzeugende Lösung vorzustellen. Es ist kein konsensfähiges anderes Modell in Sicht.
Der Vorschlag unserer Kommission basiert auf wichtigen Werten und Stärken unseres Landes. Ich nenne drei Punkte:
1. Die Substanzsicherung: Die vorgeschlagene Lösung ist nachhaltig. Sie bewahrt uns die Substanz des Sondervermögens für spätere Zeiten. Gerade wem die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge ein Anliegen ist, sollte sich daran erinnern, dass in gut zwanzig bis dreissig Jahren die grössten demographischen Belastungen zu erwarten sind. Vielleicht ist eine künftige Generation für das Sondervermögen dankbar. Es entspricht unserer Tradition, das Tafelsilber nicht zu verscherbeln. An dieser Tradition wollen wir festhalten.
2. Die Lösung ist fair und ausgewogen, denn sie berücksichtigt die verschiedenen Interessen unseres Landes. Die Altersvorsorge ist eine wichtige Aufgabe unserer Gemeinschaft, aber nicht die einzige. Wir berücksichtigen neben der älteren Generation auch die Kantone und schaffen eine zukunftsgerichtete Stiftung, die von der jungen Generation getragen werden soll. Für eine faire Lösung können auch die älteren Menschen in diesem Land gewonnen werden, denn sie wissen aus eigner Erfahrung, wie wichtig gegenseitige Rücksichtnahme für die politische Entwicklung unseres Landes sein wird.
3. Es darf auch gesagt werden, dass die Lösung gerecht ist, weil keine Gruppe über den Tisch gezogen wird, auch die Kantone nicht, die es nicht verstehen würden, wenn ihre Ansprüche missachtet würden. Dass aber auch sie in einen Kompromiss einwilligen müssen, haben sie bereits mit ihrer Zustimmung zu unserem Lösungsvorschlag klar gemacht, der nicht alle Wünsche der Kantone erfüllt, ihnen aber doch weit entgegenkommt. Es entspricht auch dem föderativen Aufbau unseres Landes, dass wir nicht die gesamte Verwendung des Sondervermögens auf eidgenössischer Ebene festlegen, sondern den Kantonen einen gewissen Handlungsspielraum gewähren.
Die Konferenz der Kantonsregierungen und auch die Finanzdirektorenkonferenz haben dem Ihnen heute vorliegenden Vorschlag des Drittelsmodells klar zugestimmt. Hearings und verschiedene Schreiben haben dies bestätigt. Hans Lauri, der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, der sich wegen einer Klausur als Regierungsrat für den heutigen Tag entschuldigen musste, bestätigte mir gestern nochmals ausdrücklich die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Zum Schluss beantrage ich Ihnen namens der Kommission, auf die Vorlage 00.042, Teil 1, Bundesbeschluss über die Verwendung von Goldreserven, aus formellen Gründen nicht einzutreten; auf die Vorlage 01.020 betreffend die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds" einzutreten - dies ist ja obligatorisch - und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, den Gegenentwurf "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" zur Annahme zu empfehlen und auf das Bundesgesetz über die Stiftung Solidarität Schweiz, Teil 2 der Vorlage 00.042, einzutreten und ihm zuzustimmen.