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Gmür Alois · Nationalrat · 2013-12-11

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-11

Wortprotokoll

Vorab möchte ich meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Präsident der parlamentarischen Gruppe Gastrogewerbe und als Bierbrauer und Mitinhaber einer Brauerei und verschiedener Gaststätten eng mit dem Gastgewerbe verbunden.

Das traditionelle Gastgewerbe leidet unter den veränderten Konsumgewohnheiten der Leute. Vermehrt wird die tägliche Verpflegung im Detailhandel oder an Take-away-Betrieben in Bahnhöfen und an Strassen gekauft, und der warme Käsekuchen und die Bratwurst werden auf öffentlichen Plätzen, in Pärken, im Gehen, in Zügen oder im warmen Büro gegessen. Auch viele hier in diesem Saal verpflegen sich oft fliegend, was nicht unbedingt gesund ist, und zahlen für diese Mahlzeit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer. Verpflegt man sich in einem Restaurant, zahlt man für das Mittagessen 8 Prozent Mehrwertsteuer. Gerade jetzt, in dieser kalten Jahreszeit, schätzen es vor allem Arbeiterinnen und Arbeiter, die den ganzen Tag im Freien sind, das Znüni-Sandwich oder das Mittagessen in der warmen Gaststube einzunehmen und sich dabei aufzuwärmen.

Grundsätzlich werden Lebensmittel mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Die tägliche Ernährung will man bewusst nicht höher besteuern. Wird aber die tägliche Ernährung in einem Restaurant eingenommen, so zahlt man dafür 8 Prozent Mehrwertsteuer, d. h. mindestens dreimal mehr Steuern, als wenn man das Essen im Take-away kauft. Dies ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen. Der Maurer oder Landschaftsgärtner wird, wenn er im Restaurant isst, mit einer höheren Mehrwertsteuer abgezockt. Die gesamte Gastrobranche wird gegenüber Take-away-Betrieben und dem Detailhandel diskriminiert. Diese steuerliche Ungerechtigkeit muss beseitigt werden. Die tägliche Verpflegung, ob im Gehen, im Stehen oder im Sitzen, hat für jeden Menschen den gleich hohen Mehrwert und ist gleich zu besteuern.

Ich bitte Sie, heute ein Zeichen für die Gleichbehandlung des Gastgewerbes zu setzen und die steuerliche Diskriminierung eines Gewerbes zu beseitigen und deshalb für die Initiative, d. h. für den Minderheitsantrag Amstutz, zu stimmen.