Eberle Roland · Ständerat · 2013-12-09
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-09
Wortprotokoll
Im Wissen darum, dass vermutlich niemand mehr von einer anderen Haltung zu überzeugen ist, versuche ich es trotzdem. Ich lege zuerst meine Interessen offen: Ich bin Verwaltungsrat der Spital Thurgau AG; das ist der Zusammenschluss aller öffentlichen Spitäler im Kanton Thurgau. Ich bin im Verwaltungsrat der Groupe Mutuel. Ich war sechs Jahre Gesundheits- und Finanzdirektor eines aufstrebenden Kantons. Ich bin Prämienzahler, ich bin Steuerzahler, und ich bin - Gott sei es geklagt - auch ab und zu Patient, hoffentlich nicht lange und nicht immer, aber ich bin es immer wieder. Es gibt bei der Diskussion über das Gesundheitswesen und bei der Art und Weise, wie man damit umgeht, immer eine "stehende" und eine "liegende" Optik. Deshalb habe ich das erwähnt.
Wir kennen in der Schweiz ein Gesundheitswesen, das ein sehr grosses Solidarwerk darstellt, obwohl es im Versicherungsbereich privat organisiert ist. Wir haben eine ausgezeichnete Grundversorgung, wir haben eine sehr gute Qualität, wir haben die Vorteile des Wettbewerbs. Es gibt auch einige kleine Nachteile - das gebe ich zu -, aber die sind für mich nicht matchentscheidend. Wenn wir es genau anschauen, stellen wir fest, dass unser Gesundheitswesen auch sehr kostengünstig ist. Auch wenn wir 11,5 oder 11,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts als viel erachten, liegen die Kosten bei uns weit unter denjenigen vergleichbarer Systeme, die diese Qualität nie erreichen werden.
Ich will damit aber nichts schönreden. Wir sprechen beim Gesundheitsmarkt Schweiz von einem Markt bzw. von einem Wertschöpfungspotenzial von 66 bis 68 Milliarden Franken. Es gibt bekannterweise auch sehr viele Anspruchsgruppen, die sich an diesem Kuchen beteiligen wollen. Selbstverständlich muss es auch bezahlt werden, da gehen dann die Meinungen weit auseinander. Welche sind denn diese Interessengruppen im Gesundheitswesen? Es sind die stationären Leistungserbringer, die Spitäler; es sind die ambulanten Leistungserbringer, die Ärzte - Spezialisten und Allgemeinpraktiker -; es sind die Leistungsbesteller, die Kantone, die die Spitalplanung verantworten müssen; es sind die Hightech-Medizinalunternehmen; es ist die Pharmaindustrie; es sind die Krankenversicherer. Aber es sind auch die Patienten mit ihrer Anspruchshaltung.
Wenn wir von einer Einheitskasse im obligatorischen Bereich sprechen, so sprechen wir gerade einmal von 26 Milliarden von diesen knapp 70 Milliarden Franken. All diejenigen, die behaupten, mit einer Einheitskasse könne man die Gesundheitskosten annähernd in den Griff bekommen, täuschen sich nach meinem Dafürhalten gewaltig. Wir sprechen bei einer Einheitskasse von einem knappen Drittel der Aufwendungen. Unter diesem Aspekt glaube ich schon, dass es sich lohnt zu überlegen, ob das Kernziel, nämlich die Kosten zu reduzieren, überhaupt mit einer solchen Initiative erreichbar ist. Es fragt sich, ob die anderen Gründe, die ins Feld geführt werden, nicht eher Scheinargumente sind. Wir sind uns ja einig: Die Grundversicherung ist für alle garantiert. Der Ausgleich der Kosten, auch auf der prämienzahlenden Seite, ist über die Prämienverbilligung garantiert. Es soll mir niemand kommen und sagen, wir liessen beim Gesundheitswesen Menschen in der Schweiz hängen. Im Gegenteil: Wir schauen mit diesem System, dass alles funktioniert. Es funktioniert nach meinem Dafürhalten gut.
Wenn wir in diesem System der Interessenvertreter schauen, wer wirklich ein Interesse hat, Kosten zu sparen, so finden wir letztlich bald nur noch die Krankenversicherer. Denn sie haben ihre Geschäftsmodelle darauf ausgerichtet, Geld zu verdienen. Sie verdienen Geld, wenn die Leistungen sehr genau kontrolliert werden und die Kosten entsprechend tief gehalten werden können; das immer im Rahmen des Grundleistungskatalogs, im Rahmen der Verpflichtungen, die wir den Krankenversicherern per Gesetz auferlegen. Wenn behauptet wird, die Grundversorgung sei ungleich, wenn behauptet wird, wir hätten eine rationierte Medizin, wenn behauptet wird, das Telefonmarketing sei das Übelste der Welt, dann, denke ich, werden diese Behauptungen oft wider besseres Wissen aufgestellt.
Einen von Frau Egerszegi eingebrachten Aspekt möchte ich noch in den Raum stellen: Es ist die Frage der Kosten der Administration einer solchen Versicherung. Ich bin schon der Meinung, dass der Staat in der Lage wäre, diese Kosten ungefähr im gleichen Mass zu halten und diese Organisation entsprechend zu finanzieren. Aber wir schaffen ein zweites System, das Kosten verursacht, denn die Zusatzversicherungen bleiben ja bestehen. Wir verdoppeln die Kosten, auch wenn wir davon ausgehen, dass die Versicherer für die Verwaltung die gleichen Kosten hätten wie der Staat mit einer Einheitskasse. Aber wir verdoppeln das System. Das System verdoppeln heisst auch eine entsprechende Verdoppelung der Kosten. Und wer bezahlt diese Kosten? Der Steuerzahler oder der Prämienzahler; das sind die beiden potenziellen Möglichkeiten.
Das sind meine Beweggründe. Ein letzter dazu: Ob dann eine Einheitskasse unter staatlicher Organisation tatsächlich in der Lage wäre, funktionsfähig und effizient zu agieren, und zwar im Sinne der Idee der gehörten Befürworter - das wage ich aufgrund der Erfahrung, die wir jetzt seit bald zwanzig Jahren im Zusammenhang mit dem KVG haben, dann noch zu bezweifeln. Nur mit grösster Mühe gelingt es überhaupt, die bestehenden Rechtsnormen durchzusetzen. Die entsprechenden Ämter und kantonalen Stellen haben extrem viel Mühe, die bestehenden Rechtsnormen durchzusetzen. Ich glaube nicht, dass sich an diesem Punkt etwas ändern würde, wenn man eine Einheitskasse in die Verantwortung nehmen würde, um die entsprechende Grundversicherung zu organisieren.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Initiative keine Unterstützung zu geben und sie abzulehnen.