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Schwaller Urs · Ständerat · 2013-12-09

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-09

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" verlangt, dass die soziale Krankenversicherung, also die Grundversicherung, von einer einheitlichen nationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung durchgeführt wird. Die Organe der Einheitskasse werden namentlich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Versicherten und der Leistungserbringer gebildet. Die Einheitskasse verfügt über kantonale oder interkantonale Agenturen. Diese legen dann die pro Kanton einheitlichen Prämien fest, besorgen das Inkasso der Prämien, vergüten die Leistungen - so weit kurz zusammengefasst der Initiativtext.

Der künftige schweizerische Verwaltungsrat der Einheitskasse bzw. der Verwaltungsrat der kantonalen Agenturen wird wie gesagt aus Bundes- und Kantonsvertretern, aus Versicherten und Leistungserbringern zusammengesetzt sein. Damit haben in der heutigen Debatte alle als obligatorisch grundversicherte Personen eine Interessenbindung, nebst der speziellen Interessenbindung als Verwaltungsräte, Präsidenten, als Mitglieder von Krankenversicherungen, Spitälern, Spitalverbänden, von Ärzteverbänden, Pflegerinnen-, Krankenschwestern-, Hebammen- und Patientenverbänden usw. Meine Interessenbindung liegt neben der Eigenschaft als Grundversicherter noch darin, dass ich Mitglied des Beirates der Groupe Mutuel und der Abstimmungsallianz gegen die Einheitskasse bin.

Doch zurück zur Behandlung der Initiative: Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative abzulehnen. Wir haben in der Kommission auch die Vertreter der Krankenversicherungen und des Initiativkomitees angehört. Sie stimmten zumindest in dem Punkt überein, dass die vorliegende Frage eines Systemwechsels dringlich zu behandeln sei, was wir heute ja auch tun.

Die Vertreter des Initiativkomitees haben dann insbesondere bemängelt, dass es heute zu viele Versicherungsprodukte in der Grundversicherung gebe. Die Vergleichbarkeit als wesentliches Element des Wettbewerbs sei nicht gegeben und die Aufsicht sei mangelhaft. Der Fokus der Versicherer liege auf der Risikoselektion. Die Versicherten hätten zudem heute je nach Grundversicherung, so wurde es gesagt, Zugang zu unterschiedlichen Leistungen im Bereich der Grundversicherung. In der Einheitskasse - so wurde auf eine entsprechende Frage ausgeführt - bleibe das Franchisenmodell bestehen und der Wettbewerb entstehe dadurch, dass sich die Versicherten im Kanton A fragen würden, warum sie höhere Prämien als die Versicherten im Kanton B zu bezahlen hätten. Die höhere Prämie setze alsdann die Kantone unter Druck, ihr Gesundheitssystem zu optimieren. Der Wettbewerb und Konkurrenzdruck finde dann unter den Kantonen und nicht mehr unter den Versicherungen statt. Schliesslich und endlich wurde auch noch ausgeführt, es brauche nur noch Reserven für die ganze Schweiz. Die Einheitskasse ermögliche weiter auch die Einführung einer effektiven Behandlungskette schwerkranker teurer Patienten, welche ja bekanntlich in der Managed-Care-Abstimmung abgelehnt worden ist. Das Einsparpotenzial betrage 300 bis 350 Millionen Franken und setze sich insbesondere aus Einsparungen im Bereich Marketing und Werbung zusammen. So weit zu den gehörten Argumenten.

Gleich wie die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, welche die Initiative mit 15 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ablehnt, ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass eine staatliche Einheitskasse das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht löst und nicht lösen kann.

Die Grundversicherung hat heute ein Volumen von rund 25 Milliarden Franken. 95 Prozent dieses Betrages betreffen die Abgeltung von bezogenen Leistungen. Daran ändert auch eine staatliche Einheitskasse nichts, eine staatliche Einheitskasse bewirkt hier keinen Franken Einsparungen. Das Gegenteil ist der Fall: Im Hearing wurde ausgeführt, dass das heutige System den Leistungsbezug zu stark einschränke und die Versicherten mit einer Einheitskasse weniger eingeschränkt seien. Mehr Leistungsbezug heisst aber auch höhere Prämien. Mit einer Einheitskasse können einzig, das ist zuzugeben und wird auch nicht bestritten, die Marketing- und Werbekosten, welche vom BAG auf rund 80 Millionen Franken geschätzt werden, sowie ein Teil der Wechselkosten eingespart werden. Auch bei einer Einheitskasse gibt es aber mit jedem Kantonswechsel administrative Wechselkosten, diese Kosten fallen nicht zu 100 Prozent weg.

Die Einsparmöglichkeiten der Einheitskasse stehen zudem in keinem Verhältnis zu den auf 1,5 Milliarden Franken geschätzten Kosten des Systemwechsels von den heute rund 60 Kassen auf eine staatliche Monopolkasse. Nicht klar sind heute die Betriebskosten einer Einheitskasse. Bis jetzt hat zumindest noch niemand behauptet, dass diese tiefer wären als im heutigen System.

Unabhängig von den kleinen Einsparmöglichkeiten spricht nach Auffassung der Kommissionsmehrheit vor allem gegen die staatliche Einheitskasse, dass der Versicherte sein Wahlrecht verliert: Er kann auch bei einer schlechten Dienstleistung durch die Einheitskasse die Kasse nicht wechseln, es gibt ja nur eine Kasse. Mit dem Wegfall jeder Konkurrenz unter den verschiedenen Kassen und weil sich der Verwaltungsrat der Einheitskasse gerade auch und vor allem aus Leistungserbringern und Kantonen in ihrer Mehrfachrolle zusammensetzt, gibt es auch keinen besonderen Druck mehr, möglichst gute Tarife für Leistungen auszuhandeln.

Pro Kanton gibt es nur noch eine Prämie, was in allen Kantonen mit mehreren Prämienregionen für viele Versicherte, insbesondere in den ländlichen Gebieten mit zum Teil schlechterer Versorgung, zu einem Prämienanstieg führen wird.

Es kommt noch hinzu, dass für all jene, und das sind ja nicht wenige, welche irgendeine Zusatzversicherung haben, der ärztliche Leistungserbringer zwei Rechnungen auszustellen hat und der Versicherte im Krankheitsfall nun auf jeden Fall zwei Ansprechpartner hat. Der entsprechende Verwaltungsaufwand in einer Einheitskasse nimmt stark zu.

So weit die wichtigsten Argumente, welche sicher in der folgenden Diskussion noch ergänzt werden. Ich lasse es einleitend dabei bewenden. Ich füge aber aus einer persönlichen Einschätzung, Wahrnehmung noch bei, dass ich es bedauere, dass im Nationalrat eine verbesserte Aufsicht über [PAGE 1080] die Grundversicherung blockiert wurde und auch die Regelung der Frage der seit 1996 zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien auf später verschoben worden ist. Die Regelung beider Fragen würde es erlauben, sich in der bevorstehenden Abstimmungsdebatte vor allem auf die offensichtlichen Schwächen der Initiative zu konzentrieren, deren Umsetzung nach meiner Einschätzung überhaupt nicht klar ist.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen aus den dargelegten Gründen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.