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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-12-09

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-09

Wortprotokoll

Wir wissen es alle: Aktuell steuert und plant die öffentliche Hand das Angebot in der Krankenversicherung. Sie legt die Preise für Medikamente, Laborleistungen sowie Mittel und Gerätschaften fest. Sie entscheidet bei Uneinigkeit unter den Tarifpartnern über Tarife. Obwohl die Kosten im Gesundheitswesen seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes am 1. Januar 1996 unaufhaltsam steigen, funktioniert das System, denn die Krankenversicherung wird über eine Art Mischsystem finanziert. Die Prämien tragen 60 Prozent zur Finanzierung bei, 40 Prozent werden über Steuern finanziert. Rund ein Drittel der Haushalte profitiert von Prämienverbilligungen.

Ein Wechsel zur Einheitskasse, sei sie nun gesamtschweizerisch oder regional organisiert, bedeutet indessen eine klare Absage an ein wettbewerbliches System auf der Finanzierungsseite. Die Prämien der verschiedenen Versicherer wären nicht mehr nur staatlich zu genehmigen, sondern würden direkt vom Staat oder vom einzigen Anbieter festgelegt. Die Finanzierung der Leistungen erfolgte in einem Monopolsystem, womit der Raum für tarifpartnerschaftliche Vereinbarungen noch enger, wenn nicht gar verunmöglicht würde. Einheitskassen untergraben den Wettbewerb und schaffen die Wahlfreiheit der Versicherten schlicht und einfach ab. Bei Unzufriedenheit mit der Prämie oder den Dienstleistungen der Kasse ist ein Kassenwechsel nicht mehr möglich. Innovative Versicherungsmodelle wie Wahlfranchisen und freiwillige Managed-Care-Modelle werden mit einer allfälligen Einheitskasse ebenfalls verschwinden. Dadurch wird, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, die Eigenverantwortlichkeit ganz allgemein geschmälert. Mangelnde Anreize zu ebendieser Eigenverantwortlichkeit der Versicherten treiben Kosten und Tarife erfahrungsgemäss in die Höhe. Sobald die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen von der Bezahlung entkoppelt wird, entfällt fast zwangsläufig auch der Anreiz, sich zurückzuhalten und dadurch Gesundheitskosten zu sparen. Zudem fehlen auch der Kasse als Monopolistin die Anreize zu sparen. Die Versicherten verfügen heute über eine gewisse Marktmacht, an welcher die Versicherungen mit Blick auf den Kostendruck im Wettbewerb nicht vorbeikommen.

Die Volksinitiative ist aber auch aus sozialpolitischen Gründen abzulehnen, denn das heutige, auf Solidarität ausgerichtete System hat sich dahingehend bewährt, dass mittels Prämienverbilligungen ein sozialer Ausgleich geschaffen wurde. Der Wechsel nun zu Prämien, die nach Einkommen und Vermögen der Versicherten abgestuft sind, kommt eigentlich einer neuen Steuer gleich, welche insbesondere den Mittelstand betrifft, welcher durch das heutige System der Prämienverbilligungen eben entlastet wird.

Schliesslich ist die mit der Initiative geforderte Einheitskasse nicht zuletzt auch aus der Sicht eines ländlichen Kleinkantons abzulehnen, denn Kantone wie beispielsweise Appenzell Innerrhoden, die erwiesenermassen niedrige Gesundheitskosten aufweisen, würden mit dem neuen System deutlich benachteiligt. Mit der Einheitskasse müsste der Grossteil unserer Bevölkerung markant höhere Steuern und Prämien bezahlen, ja noch mehr: Der Prämienausgleich zwischen den Kantonen würde sparsame kantonale Gesundheitsversorgungen tatsächlich bestrafen und die Kosten in nicht kleinem Masse in die Höhe treiben. Den Kantonen würde schliesslich jede Motivation genommen, sparsam zu agieren und weiterhin auf die Kosten zu achten.

Das Schweizer Gesundheitssystem war bisher geprägt von dieser Maxime: so viel Wettbewerb wie möglich und nur so viel Regulierung wie absolut nötig. Dieses funktionierende System sollten wir nicht fahrlässig und ohne Not ändern oder gar abschaffen.

Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, bei Artikel 2 der Mehrheit zu folgen und Volk und Ständen klar und deutlich zu empfehlen, die Initiative "für eine öffentliche Krankenkasse" abzulehnen.