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Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-06-20

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit Brändli und der Antrag Hess Hans bedeuten offenbar keine Unterstützung der SVP-Gold-Initiative, sie richten sich aber gegen das Konzept der Goldverteilung, wie die Mehrheit der Kommission es Ihnen vorschlägt.

Der Antrag der Minderheit Brändli will einfach das geltende Verfassungsrecht weiterführen: zwei Drittel an die Kantone, einen Drittel an den Bund, wobei die Gelder, die an die Kantone fliessen, nach dem Schlüssel verteilt werden sollen, der heute für die Verteilung der Nationalbankgewinne an die Kantone gilt. Dieser Vorschlag wurde schon in der Kommission diskutiert. Aus unserer Sicht sprechen vor allen Dingen zwei wesentliche Gründe gegen diese Lösung:

Zum Ersten und vor allem bietet diese Lösung niemals Gewähr, dass die ganze, nach den Goldverkäufen vorhandene Vermögenssubstanz in ihrem realen Wert erhalten bleibt und der kommenden Generation in 30 Jahren unvermindert und inflationskorrigiert für ihre dannzumaligen Bedürfnisse zur [PAGE 423] Verfügung steht. Natürlich ist es theoretisch denkbar, dass einerseits der Bund und andererseits jeder Kanton für sich dieses Geld auch ohne Verfassungsgrundlage zwecks realer Substanzerhaltung in einem Fonds blockiert und nur die Erträge davon braucht. Die Wahrscheinlichkeit allerdings, dass dies integral passiert, ist doch sehr gering. Denn das Vermögen wird bei der Verteilung aufgesplittert, die einzelnen Teile davon sind dann nicht mehr so eindrücklich, dass 27 verschiedene Eigentümer deren reale Bewahrung organisieren werden, wie es mit dem Konzept der Kommission geschieht, nach dem das Geld an einem einzigen Ort gebündelt und verwaltet und in seiner realen Substanz erhalten wird. Diese Substanzerhaltung für die nächste Generation, weil das eben Volksvermögen ist, ist ein ganz zentrales Anliegen der Kommission, und diesem zentralen Anliegen kann der Antrag der Minderheit Brändli nicht gerecht werden. Das ist von mir aus gesehen der grösste Schwachpunkt.

Zum Zweiten ist festzuhalten, dass der Antrag der Minderheit Brändli an sich zwar nicht verhindert, dass ein humanitäres Werk geschaffen wird; mit Sicherheit aber vermindert er die Ausstrahlung dieses Werkes, welche mittels der Schaffung einer Stiftung erzielt werden kann. Stellen Sie sich vor, dass in jeder Budgetdebatte darüber diskutiert werden soll, wie viel wofür zusätzlich humanitär eingesetzt werden soll - denn auch die Minderheit Brändli will ja zusätzlich etwas tun. Ich muss sagen, dass wir damit vielleicht ein bisschen etwas Humanitäres machen, niemals, niemals aber die Wirkung erzielen können, wie es mit der Stiftung der Fall ist. Denn der grosse Vorteil der Stiftung ist, dass sie sehr selektiv eine Aufgabe auswählen und über eine gewisse, relativ lange Zeit eine relativ grosse Summe gezielt und spezifisch dafür einsetzen kann; damit kann sie Wirkung erzielen. Wenn man es jedes Jahr lediglich über den Budgetweg machen würde, könnte das nie der Fall sein; dann wären es immer wieder andere, eigene Bedürfnisse, die zuerst kämen.

Das sind die zwei zentralen Gründe, die gegen den Minderheitsantrag Brändli sprechen.

Dann sagte Herr Brändli, es sei unsinnig, mit der Stiftung eine Parallelorganisation aufzuziehen. Das tun wir nicht; wir machen keine Parallelorganisation. Lesen Sie die Artikel 4 und 5 des Stiftungsgesetzes! Daraus geht klar hervor, dass die Stiftung keinen eigenen bürokratischen Apparat aufbauen soll und dass sie partnerschaftlich mit anderen Institutionen zusammenarbeitet, Projekte unterstützt, die von Leuten erarbeitet werden, die das entsprechende Know-how haben.

Dann sagte Herr Brändli, die Armutsbekämpfung sei eine staatliche Aufgabe. Das ist sie vielleicht bis zu einem gewissen Grad in unserem Land selbst, wobei man sicher auch hier bessere Voraussetzungen schaffen könnte, um Armut überhaupt zu verhindern. Aber es ist keine prioritäre staatliche Aufgabe, die Armut im Ausland zu bekämpfen. Wenn wir im Ausland, wo es so viel Elend gibt, mit diesem Geld Benachteiligten - über eine Ausbildung zum Beispiel - eine Perspektive für die Zukunft eröffnen können; wenn wir mit diesem Geld Krankheiten bekämpfen können, die Elend und frühes Sterben bedeuten, dann hat diese Stiftung eine Wirkung, wie sie auf dem von Herrn Brändli vorgeschlagenen Weg nicht erreicht werden kann.

Zur Haltung der Kantone hat Herr Wicki gesprochen, dazu möchte ich nichts mehr sagen.

Ich komme damit zum Antrag Hess Hans. Dieser Antrag hat den Vorteil, dass auch er die Substanz erhalten will, das ist ganz klar. Er hat den Nachteil, dass er die Stiftung verhindert; das ist sein erklärtes Ziel. Ich glaube, wir haben viel über die Stiftung gesprochen, man kann sich hier kurz fassen.

Herr Hess hat jetzt einmal mehr das ausgesprochen hat, was offenbar zugegebenermassen viele Menschen in diesem Land noch immer empfinden: Dadurch, dass die Idee der Stiftung vom Bundesrat auf dem Höhepunkt der Holocaust-Debatte lanciert worden ist, wurde sie weitherum als Schuldanerkennung wahrgenommen und als Vorwurf empfunden, die Schweiz sei nicht solidarisch und unsensibel für humanitäre Verpflichtungen. Das stimmt nicht; das ist ganz klar zu betonen! Die Schweiz hat eine grosse humanitäre Tradition, auf die wir stolz sein dürfen. Zudem zeichnet sich unsere Bevölkerung in Notfällen immer wieder durch eine grosszügige Spendenfreudigkeit aus. Aber das soll uns nicht davon abhalten, einen Teil der unerwarteterweise zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel einem weiteren humanitären Werk zufliessen zu lassen. Das ist keine Verpflichtung, Herr Hess, das ist richtig. Das ist ein freier Entscheid eines freien Volkes, wenn diese Vorlage einmal vor das Volk kommen wird. Es ist auch keine Erpressung, und es ist auch kein Kniefall. Denn selbst jene, die es so empfinden, müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Stiftung - wenn sie schon meinen, es habe einmal eine Erpressung vorgelegen - dieser Erpressung überhaupt nicht nachgibt, denn die Begünstigten dieser Stiftung haben nichts, aber auch gar nichts mit dem Zweiten Weltkrieg zu tun.

Die junge Generation, der wir die Stiftung überantworten möchten, ist ebenfalls eine, die mit dem Zweiten Weltkrieg nichts zu tun hat. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass diese Stiftung nicht in der Vergangenheit angesiedelt ist und nichts mit der Vergangenheit zu tun hat - die wir aufgearbeitet haben und die wir jetzt auch einmal wieder abschliessen müssen -, sondern dass sie in die Zukunft weist. Wir bringen zum Ausdruck, dass wir die bewährte humanitäre Tradition unserer Vorfahren, auf die wir stolz sind, und jene unserer eigenen Generation, weiterführen müssen. Das zu diesen beiden Anträgen.

Ich habe noch eine Bemerkung: Wenn entweder der Antrag der Minderheit Brändli oder der Antrag Hess Hans im Parlament eine Mehrheit fänden, dann bin ich mir nicht so sicher, ob die Gewerkschaften nicht die Gold-Initiative unterstützen müssten. Denn den Gewerkschaften und weiten Teilen des Schweizervolkes liegt die AHV wahrscheinlich näher als die Kantone. Vielleicht könnte sich unser Kollege Leuenberger, der in diesem Umfeld ja gewisse Erfahrungen hat - um das Wort zu brauchen, das wir in der Kommission verwendet haben -, darüber äussern, was das bedeuten würde. Wenn wir hier im Rat grossmehrheitlich der Meinung sind, die Gold-Initiative könne wegen ihrer negativen Auswirkungen insbesondere auf die Schweizerische Nationalbank nicht die Lösung sein, dann müssen wir einen Gegenentwurf erarbeiten, der eine Chance gegen die Gold-Initiative hat und nicht einen, der sie noch stützt.