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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-14

Wortprotokoll

Ich danke für die Debatte; sie war spannend. Ich möchte mich auch bei der Kommission bedanken, die hier grosse Arbeit geleistet hat. Ich denke, dieses Vorgehen hat effektiv den Vorteil, dass man Zeit gewinnt. Wenn wir das alles über die Energiestrategie des Bundesrates lösten, die ja im Herbst zu Ihnen in die Räte kommt, hätten wir natürlich die Einführung einer verbesserten Förderung, die Verbesserung der ganzen Einspeiseregelung, die Beurteilung der Grossverbraucherentlastung frühestens 2015 oder 2016.

Es ist der Vorteil dieses Vorgehens, dass man sagt: "Hier haben wir ein Problem, wir können es schneller lösen." Wenn alles gutgeht in den Räten, kann man schon ab dem Jahr 2014 von diesem verbesserten System, von diesen Sofortmassnahmen profitieren. Deshalb begrüsst der Bundesrat dieses Vorgehen und auch die Lösungen, die erarbeitet wurden.

Die Einspeiseregelung hat Kinderkrankheiten; das ist überall anerkannt. Wir wissen, dass wir dieses KEV-Modell anpassen müssen. Es ist aber auch normal, dass man nach ein paar Jahren Erfahrung realisiert, wo ein Fördermodell seine Stärken und wo es seine Schwächen hat. In ganz Europa gibt es ein Einspeisemodell. In vielen Staaten wird es laufend adaptiert. Es wird auch adaptiert, weil sich der Markt für die erneuerbaren Energien laufend verbessert - Gott sei Dank! Je mehr Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie es gibt, umso mehr Wettbewerb, umso mehr Preisdruck gibt es. Davon profitiert am Schluss auch der Kunde, der Konsument, davon profitieren wir alle.

Eine verstärkte Förderung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien ist meines Erachtens unbestritten, ist ein Muss. Die Warteliste ist ein Ärgernis - sie ist auch für den Bundesrat ein Ärgernis -, sie frustriert viele gutwillige Investoren, sie frustriert initiative Private. In diesem Saal wird ja auch immer wieder betont, dass es wichtig sei, Eigenverantwortung, private Initiative zu zeigen, gewisse Risiken einzugehen. Mit einer verstärkten Förderung können wir diejenigen belohnen, die tatsächlich investieren und ihre eigenen Mittel zur Verfügung stellen - in einem Bereich, der noch nicht mit Marktpreisen funktioniert.

Es stellt sich die Frage - das kommt dann in der grossen Debatte -, wie intensiv die Förderung ist und wie lange es sie braucht. Das ist schlussendlich die zentrale Frage. Da können wir tatsächlich von Fehlern in anderen Staaten lernen, die vielleicht zu schnell und zu vieles gefördert haben. Wir können unser System anders konzipieren; wir müssen die Förderhöhe laufend der Marktentwicklung anpassen. Ich höre immer wieder mit Freude von der Solar- und Windseite, dass sie damit völlig einverstanden sind; wenn die Preise sinken, muss die staatliche Förderung entsprechend zurückgefahren und angepasst werden. Dann profitiert die Branche, dann profitiert vor allem auch der Kunde von sinkenden Marktpreisen. In diesem Sinne ist der Netzzuschlag, wenn wir ihn jetzt auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde anheben, in der Kontinuität des bisherigen Systems. Das ermöglicht es, ab 2014 jährlich weitere 300 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen und damit eben die Warteliste abzubauen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir gerade gestern wieder die Kontingente freigeben konnten. Wir konnten die Warteliste um insgesamt 2725 weitere Anlagen verkürzen. Ich hoffe, diese Anlagen werden jetzt auch realisiert. Das geschieht natürlich immer im Rahmen der begrenzten Mittel. Die zusätzlichen Mittel werden es erlauben, weitere Anlagen zur Realisierung freizugeben.

Ich möchte die Solareuphorie nicht bremsen; ich bin auch Inhaberin einer Solaranlage. Aber Sie wissen alle, dass auf der Warteliste zu 95 Prozent Fotovoltaikanlagen sind. Wir haben gestern, ich habe es gesagt, ein Kontingent für 2310 Fotovoltaikanlagen freigegeben. Diese 2310 Anlagen werden eine Leistung von rund 57 Megawatt-Peak haben. Ein Vergleich dazu: Wir haben gestern auch ein Kontingent für 166 Windanlagen freigegeben, Herr Girod; diese werden eine Leistung von 479 Megawatt-Peak haben. Es liegen Welten dazwischen. Fotovoltaik ist gut; aber die grossen Mengen an Produktion und Leistung kommen klar vom Wasser, vom Wind, zum Teil auch von der Biomasse. Das ist so, aber das ist ja nicht gut oder schlecht. Wir sind froh um jede Leistung, wir sind schlussendlich froh um jede Kilowattstunde, die produziert wird. Die Frage ist eher: Fördern wir mit dem Förderrappen am richtigen Ort? Stehen der eingesetzte Förderrappen und die Leistung und Produktion, die wir erwarten dürfen, in einem guten Verhältnis?

Im Moment profitiert der Solarbereich im Vergleich zu anderen Bereichen natürlich von grosszügigen Subventionen. Aber auch das ist gut so: Man darf die vielen Kleinanlagen nicht unterschätzen; die Engagements sind da zwar klein, aber für einen Eigentümer, der 40 000, 50 000 oder 60 000 Franken in die Hand nimmt, ist das Engagement jeweils gross. Es ist eine grosse Leistung der einzelnen Haushalte, die sich engagieren. Wir belohnen diese Engagements; das finde ich gut an diesem System.

Gut finde ich es deshalb auch, dass wir für die Kleinanlagen die Einmalvergütung einführen. Ich bin froh, dass die Kommission diesen Antrag des Bundesrates in die Vorlage eingebaut hat. Das ist eine Verbesserung des Systems, denn es gibt tatsächlich viele, die von ihrem Budget her eine Einmalvergütung von 30 Prozent der Investitionskosten gut gebrauchen können. Eine Einmalvergütung hat vielleicht sogar bessere Effekte als eine Förderung über die KEV während 15, 20 oder 25 Jahren. Wir sind sehr gespannt auf die Resultate. Wir können uns auch vorstellen, dass man nochmals am System der Einmalvergütung arbeitet, es ausdehnt oder bei anderen Kleinanlagen anwendet. Das werden wir im Rahmen der grossen Gesetzesberatung mit Ihnen diskutieren.

Dieser Systemwechsel macht Sinn: Er ermöglicht es, weitere Anlagen zu realisieren. Deshalb unterstützt der Bundesrat diese neue Regelung.

Auch die Eigenverbrauchsregelung ist Bestandteil dieser Vorlage, auch sie liegt auf der Linie des Bundesrates. Es war für mich an sich schon bei der Einführung der KEV ein nichtnachvollziehbarer Systementscheid, dass man sagte: "Du produzierst jetzt deine eigene Energie, aber du musst sie dann vom Elektrizitätswerk wieder zurückkaufen, und zwar zu einem höheren Preis als jenem, zu dem du sie selber produzieren kannst." Das ist ein Unsinn. Mittlerweile ist anerkannt, dass man das korrigieren muss.

Die Frage ist auch hier: wie? Wie gilt man das ab? Der Teufel steckt im Detail. Wir haben verschiedene Modelle geprüft. Es sind verschiedene Ideen aufgetaucht, zum Beispiel die Idee, den Zähler rückwärtslaufen zu lassen. Herr Nationalrat Gasche hat dieses Thema mit seinem Antrag natürlich zu Recht aufgegriffen.

Gerade bei der Sonnenenergie besteht die Problematik darin, dass wir nicht im Sommer das grosse Produktionsproblem haben, sondern im Winter. Aber genau im Winter produzieren diese Anlagen in der Regel nur beschränkt Strom. Das ist für die Netzstabilität und auch für die Solidarität wirklich ein Problem. Es ist so, dass die saisonalen Effekte im System noch nicht abgebildet sind; auch die Speicherfähigkeit ist derzeit noch nicht darin abgebildet. Die Wasserkraft müsste eigentlich belohnt werden, weil sie auch Speichereffekte hat, die wir im künftigen System brauchen werden. Das ist aber weder bei der Förderung noch beim Netzentgelt, noch sonst wo am Markt abgebildet. Wir sind derzeit daran, diese Problematik intensiv zu studieren.

Der Antrag Gasche ist ein guter Antrag, aber für mich kommt seine Forderung zu früh. Wir sind im Moment mit Swissgrid, mit der Branche daran, die diversen Systeme anzuschauen. [PAGE 295] Wir werden im Herbst in der Lage sein, Ihnen mit der Botschaft einen ausgereiften Entwurf zu unterbreiten. Ich verstehe deshalb, dass man das hier aufgreifen will. Ich bin dankbar, dass man es bereits diskutiert. Ich könnte im Moment aber nicht sagen, dass der Antrag Gasche das Gelbe vom Ei und die richtige Lösung sei. Er geht wahrscheinlich in eine gute Richtung.

Ich empfehle Ihnen aber, jetzt einmal auf der Linie zu bleiben, mit der die Kontinuität des bisherigen Systems gewährleistet wird. Wenn wir auch diesen Teil optimieren, werden wir wissen: Das gilt jetzt für weitere Jahre. Wenn wir das System innerhalb von zwei, drei Jahren zweimal verändern, bewirkt das sehr viel Unsicherheit. Das ist meines Erachtens im Moment das Problematische am Antrag Gasche. Er hat aber den Finger auf den wunden Punkt gelegt. Ich kann hier auch versprechen, dass wir für diese Problematik im Herbst - in Berücksichtigung der Vernehmlassung, in Berücksichtigung der Gespräche mit der Branche, mit Swissgrid insbesondere - eine, denke ich, breitabgestützte Lösung vorschlagen können. Mit der Eigenverbrauchsregelung, so, wie sie jetzt einmal da ist, können wir einen Weg gehen, der für die Zukunft nichts zementiert, der aber diese Problematik ab dem Januar 2014 lösen kann.

Zur Entlastung der Grossverbraucher: Sie haben dazu Motionen in beiden Räten angenommen; diese besagten, für stromintensive Unternehmen sei jeder Rappen einer Erhöhung standortrelevant. Das betrifft die Papierindustrie, die Stahlindustrie, einen Teil der chemischen Industrie; das ist eine Realität. Niemand will gewisse Unternehmen ins Ausland vertreiben; wir haben es selber in der Hand, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat will keine Industriepolitik; Sie sagen das ja auch. Man muss bei staatlicher Förderung immer aufpassen. Mit dem vorgeschlagenen Artikel werden wir die Entlastung gegenüber heute erhöhen. Es sind 300 bis 600 Unternehmen, die stromintensiv produzieren und die von der Entlastung profitieren werden. Das sind Unternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 5 und 7 Terawattstunden. Wir verstehen, dass auch die Arbeitsplatzproblematik ein Thema ist. Wir unterstützen das Vorgehen deshalb auch.

Die Frage ist auch hier, und das wieder mit Blick auf Deutschland: Ist die Definition der zu Entlastenden richtig? Ist die angedachte Entlastung richtig? Und hier kann man sagen: Wir haben schon Erfahrungen mit der CO2-Abgabe, bei der wir auch Unternehmen entlasten, wenn sie mit dem Staat eine Zielvereinbarung eingehen und ihre CO2-Emissionen reduzieren. Dasselbe System wollen wir im Bereich der Energie umsetzen.

Wir offerieren den Unternehmen: "Ihr könnt mit dem Bundesamt für Energie eine Zielvereinbarung eingehen, euren Verbrauch reduzieren, und dann kann man euch auch von staatlichen Abgaben befreien." Das ist ein Anreizsystem, ein marktwirtschaftliches Instrument, das wir sehr begrüssen. Es ist insofern noch nicht ganz gelöst, als wir, wenn wir etwas rückerstatten, auch den bestmöglichen Output erzielen möchten. Wir möchten also einen Output von bis zu 100 Prozent, indem ein Unternehmen das, was es einspart, auch tatsächlich in Effizienzmassnahmen investiert, die energie- und klimapolitische Vorteile bringen. Aber auch da wird man nochmals schauen, welches die beste Lösung ist und was mit dem Zielvereinbarungsprozess, der von der Wirtschaft nicht bestritten wird, vereinbar ist.

Vielleicht noch ein Wort zur Übergangsregelung: Wir haben hier noch, anders als in der bundesrätlichen Energiestrategie, die Einmalvergütung, die auch für die Erweiterung von Anlagen gewährt werden soll. Hier haben wir schon noch ein Problem: Man kann eine Kleinanlage erweitern, indem man zwei zusätzliche Panels aufs Dach montiert - das wäre im Sinne der jetzigen Vorlage eine Erweiterung. Das ist aber natürlich sehr problematisch und auch sehr verwaltungsintensiv. Wir meinen auch, dass Kleinsterweiterungen nicht dazu führen sollten, dass man erneut vergüten muss. Wir werden dann halt im Rahmen der grossen Debatte nochmals schauen müssen, dass man die Erweiterungen wirklich primär auf neue Anlagen bezieht, damit nicht bei jeder künftigen Erweiterung nochmals vergütet werden muss bzw. ein Vergütungsanspruch besteht.

Wir meinen auch, dass wir mit der Übergangsregelung wissen, was eine neue Anlage ist und wer wählen kann, ob er noch vom heutigen System oder vom System der Einmalvergütung profitieren will. Das muss auch noch geklärt werden, denn es ist besser, wenn das der Gesetzgeber tut, als wenn dies auf Stufe der Verordnung geschieht. Wir möchten ja auch die Mitnahmeeffekte möglichst gering halten.

Wir meinen daher, dass sich der 1. Januar 2013 als Stichdatum anbietet. Für alle, die sich also vor diesem Datum bei der KEV angemeldet haben und zwischen KEV und Einmalvergütung wählen können, würde nicht dieses Datum, sondern die bisherige KEV gelten; für die anderen wäre dann der 1. Januar 2013 massgebend. Sonst hätten wir in diesem Jahr natürlich eine perverse Situation. Aber auch da haben wir keine Differenz zur Kommission.

Ich komme noch auf ein paar Voten von vorhin zu sprechen:

Die Nationalräte Killer und Knecht haben die Entlastung der Unternehmen angesprochen. Natürlich sind gewisse KMU hier nicht begünstigt, sie werden aber auch nicht bestraft. Sie sehen: Niemand wird in dem Sinne mit dem heutigen System bestraft. Es geht ja schlussendlich nicht um die Grösse des Unternehmens, sondern um die stromintensive Ausrichtung eines Betriebs. Ich glaube daher, dass das gewählte System das richtige ist. Wir haben analoge Regelungen bei der CO2-Abgabe, wir haben bei der Mineralölsteuer Befreiungen für die Land- und Forstwirtschaft, wir haben im ganzen System der Mehrwertsteuer unterschiedliche Ausstattungen - eben immer im Hinblick auf die Standortrelevanz und die Verletzlichkeit gewisser Branchen. Ich glaube deshalb, dass es keine bessere Alternative gibt; man muss aber sicher sensibel und subtil sein und darf nicht zu stark befreien, weil das natürlich jemand bezahlt, nämlich der Konsument - unabhängig davon, ob er viel oder wenig konsumiert. Der Endkundenpreis ist nämlich am Schluss massgebend.

Ich möchte aber auch daran erinnern - wenn jetzt viele von Milliardensubventionen sprechen -, dass Deutschland mit 21 Milliarden Euro fördert. Wir sind hier also in ganz anderen Gefilden; wir kommen, wenn das so weitergeht, auf 900 Millionen Franken im Jahr. Das sind ganz andere Welten; das kann man nicht vergleichen. In Deutschland hat man das grosse Problem, dass sich die Vergütung zu wenig am Markt ausrichtet. Das Problem ist, dass dort die Endkunden im Moment trotz massiv sinkender Strompreise die Zeche bezahlen. Das Schweizer System hat diese Mängel meines Erachtens nicht; vielmehr nehmen wir da noch einmal eine Optimierung vor. Es ist aber wichtig, dass man hier auch subtil vorgeht.

Ja, Herr Nationalrat Leutenegger, eine Abgabebefreiung ist weniger bürokratisch. Ihre Idee, dass man Abgabebefreiungen statt direkte Subventionen vorsieht, wird natürlich auch Bürokratie brauchen. Bei jedem Unternehmen, das von der Abgabe befreit werden soll - zum Beispiel von der CO2-Abgabe, wie Sie das für die Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen möchten -, muss nämlich eine staatliche Behörde prüfen, ob ein Unternehmen das, was es versprochen hat, auch tatsächlich eingegangen ist und realisiert hat. Für uns ist der Aufwand mit diesem Entlastungsmodell fast noch höher als mit der direkten Förderung. Aber es macht Sinn, auch hier marktwirtschaftliche Anreize zu setzen, sofern man auch damit einverstanden ist, dass diese dann auch regressiv ausgestaltet sind.

Zum Schluss noch ein Wort zum Strompreis: Herr Nationalrat Jans hat zu Recht gesagt, dass sich der Endkundenpreis in den letzten zehn, zwanzig Jahren verringert hat. Das ist logisch, denn viele alte Anlagen sind amortisiert. Entsprechend sind der nominale und der reale Strompreis zurückgegangen. Das ändert nichts daran, dass die Preise heute wieder steigen und dass sie in Zukunft steigen werden, da auch die Produktionskosten und die Netzkosten steigen. Der Anteil staatlicher Abgaben am Endkundenpreis liegt nach wie vor zwischen 8 und 9 Prozent. Ich möchte auch daran erinnern, dass in diesen 8 bis 9 Prozent die [PAGE 296] Wasserkonzessionen eingerechnet sind. Es sind auch sehr viele kommunale Abgaben und Förderungen eingerechnet - ich habe Frau Rytz im Auge, die Stadt Bern ist da "top of the top". Das ist politisch gewollt und beschlossen und somit unseres Erachtens, wenn man den gesamten Endkundenpreis anschaut, nach wie vor unproblematisch.

Zusammenfassend bitte ich Sie, dieser Vorlage zuzustimmen, wenn möglich so, wie sie aus der Kommission gekommen ist. Wenn Sie diese Vorlage der Cleantech-Initiative gegenüberstellen, ist das Ihr Entscheid. Ich finde das grundsätzlich politisch richtig. Wenn jene Initiative zurückgezogen wird, bedeutet das für den Bundesrat erstens, dass es einen Abstimmungskampf weniger gibt, und zweitens, dass einige Millionen Franken gespart werden. Die Werbebranche und die Zeitungen wären zwar vielleicht froh um dieses Geld, aber man kann es sinnvoller investieren. Wenn sich ein politischer Konsens ergibt, bedeutet das, dass in diesem Land eine Kultur vorhanden ist; es zeichnet dieses Land aus, wenn man das schafft.