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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2013-03-14

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-14

Wortprotokoll

Kernstück dieser Vorlage ist eigentlich ein Kuhhandel zwischen Grossverbrauchern einerseits und Subventionsempfängern andererseits. Die Kommission hat diesen Kuhhandel durch ein Zusammenlegen von zwei parlamentarischen Initiativen eingeleitet.

Im Wesentlichen werden mit dieser Vorlage fünf Ziele verfolgt. Ich äussere mich nachfolgend zu drei dieser Ziele, bei denen wir Vorbehalte haben:

1. Zur Entlastung der Grossverbraucher sowie zur Deblockierung von Projekten zur Förderung der erneuerbaren Energien durch Anhebung des KEV-Zuschlags auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde: Ich bekräftige es hier nochmals - Herr Killer hat das ja bereits ausgeführt -: Wir erachten die vorgesehene rasche Entlastung der Unternehmen von den Kosten der Förderung der erneuerbaren Energien als notwendig und unterstützen dies. Zu bemerken ist aber, dass trotz dieser vorgesehenen Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen der Grossteil der KEV-Kosten trotzdem bei der Wirtschaft - über 60 Prozent des Stroms wird eben von dieser Wirtschaft verbraucht - und insbesondere bei den KMU hängenbleibt. Diese Mehrkosten müssen auch von diesen Unternehmen in einem umkämpften Wettbewerbsumfeld wettgemacht werden. Im Ausland wird der Kreis der Unternehmen, welche von solchen Entlastungen profitieren können, bedeutend weiter gezogen - ja, die Unternehmen sind in den meisten Fällen von den Mehrkosten einer solchen Energiepolitik entlastet. Was für uns aber nicht infrage kommt, ist die Aufstockung der KEV. Wir werden dieses Ansinnen bekämpfen. Die Argumente dazu folgen im Rahmen der Begründung des Minderheitsantrages zu Artikel 15b Absatz 4.

2. Zur Eigenverbrauchsregelung in Artikel 7a Absatz 4bis: Das Recht auf Eigenverbrauch als solches ist unbestritten. Ein Problem bilden aber die Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelung. Sie bewirkt nämlich eine unerwünschte Entsolidarisierung bei der Tragung der Netzkosten. Ein Eigenproduzent, der von dieser Eigenverbrauchsregelung profitiert, muss nämlich nicht mehr seine vollständigen Netzkosten bezahlen. Jetzt ist es ja so, dass die Netze auf die maximal durchzuleitende Leistung ausgelegt werden müssen und die Netzkosten somit weitgehend unabhängig vom Energiebezug anfallen. Dies führt bei Anwendung der vorgesehenen Eigenverbrauchsregelung für alle Nichtproduzenten zu einer zusätzlichen Erhöhung der Strompreise. Dies ist unseres Erachtens störend, umso mehr, als das Verteilnetz allenfalls als Notsystem für ausfallende Eigenproduktion herhalten muss. Aus diesem Grund wäre es eigentlich sachgerecht, wenn für die nicht ins Netz eingespeiste Energie ein verursachergerechtes Netzentgelt für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen und Reserveleistung zu bezahlen wäre. In diesem Sinne unterstützen wir den Einzelantrag Gasche, welcher eine Änderung im Stromversorgungsgesetz anstrebt, indem der Bundesrat bei Anlagen von über [PAGE 290] 10 Kilowatt Leistung einen Tarif für die verursachergerechte Netzkostentragung festsetzt.

3. Zur Gesetzesänderung als indirekter Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative: Die Gesetzesänderung soll als indirekter Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative portiert werden. Wir unterstützen den Einzelantrag Wasserfallen, diesen Passus zu streichen. Bis heute wurden keine der Massnahmen und Ideen, die nicht zuletzt aufgrund des Vorfalls in Japan aufgegleist wurden, dem Volk vorgelegt. Deshalb wäre es endlich an der Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst rasch einbezogen werden. Die Cleantech-Initiative wäre die erste Gelegenheit, einen wegweisenden Grundsatzentscheid des Volks in Bezug auf die Richtung der zukünftigen Energiepolitik zu erhalten. Es ist eine Energiepolitik, welche unter massivstem Einsatz von Fördermitteln und dementsprechend mit einschneidenden Lenkungsabgaben und Vorschriften operieren will.

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