Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2013-03-14
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Artikel 15b Absatz 4 der Mehrheit zu folgen.
Das Gesetz sieht vor, dass man verschiedenste Technologien wie Sonnenenergie, Kleinwasserkraft, Biomasse oder Geothermie gleichwertig weiterentwickeln kann. Wenn ein Investitionsprojekt ansteht, wird die Einspeisevergütung also für solche Projekte reserviert. Die Herausforderung bei diesem System ist, dass wir bei solchen Projekten verschiedene Realisierungsphasen haben. Eine Solarenergieanlage kann sehr schnell realisiert werden, ein grösseres Projekt kommt erst später ans Netz. Schlussendlich wird die kostendeckende Einspeisevergütung erst bezahlt, wenn eine solche Anlage Strom produziert.
Wenn wir die Kostenumlage auf 1,5 Rappen erhöhen, können diese Projekte schrittweise weiterentwickelt werden, und eines Tages werden sie Strom produzieren. Wer die Kostenumlage nicht erhöhen will, will die erneuerbaren Energien nicht voranbringen, sondern blockieren. Für 1,5 Rappen pro Kilowattstunde zu stimmen heisst, die realisierbaren Projekte zu ermöglichen.
Nun zur Frage, ob es eine Subvention ist: Es ist selbstverständlich keine Subvention. Es sind hier keinerlei Staatsmittel im Spiel; es gibt einen im Gesetz regulierten Preis, und die Energieversorger und Netzbetreiber werden verpflichtet, diesen Strom zum regulierten Preis abzunehmen. Es wird kein Gesuch gestellt, es wird keine Subvention beantragt, sondern es gibt einen regulierten Preis. Die Produzenten werden für eine Leistung entschädigt, mit der sie etwas zu einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung beitragen.
Der regulierte Preis ist nicht konstant. Ich sage das, damit Sie nicht etwa meinen, da werde alles vergoldet. Bei der Sonnenenergie zum Beispiel ist der regulierte Preis seit der Schaffung dieses Gesetzes um 60 Prozent gesunken. Der Gesetzgeber hat verlangt, dass der regulierte Preis immer weiter gesenkt wird.
Der zweite Punkt, der auch in der heutigen Debatte immer wieder erwähnt wurde: Diese Anlagen müssten gefördert werden, weil sie nicht marktpreisfähig seien. Schauen Sie, im Zusammenhang mit der Marktpreisfähigkeit sind zwei Alternativen im Raum: Entweder machen Sie Strom mit CO2-Ausstoss, oder Sie machen Strom mit atomaren Abfällen. Das sind die zwei grossen Alternativen.
Überlegen Sie sich einmal, wie die Marktpreisfähigkeit bei diesen zwei Technologien erreicht wird. Bei der Nuklearenergie haben wir Gesetzesbestimmungen, die sagen: Wenn ihr es nicht mehr bezahlen könnt, dann zahlen wir es, die Öffentlichkeit, sei es bei einem Unfall oder sei es bei der Stilllegung und Entsorgung. Das ist eine marktpreisfähige Technologie. Man hat im Gesetz geregelt und festgehalten: Wenn ihr es nicht mehr selber zahlen könnt, zahlen wir es. Beim CO2-Ausstoss ist die grosse Debatte, was es kostet, klimaschädigende Gase auszustossen; da sind wir auch in einer grossen Debatte miteinander. Es ist also ein bisschen mutig zu sagen, diese Anlagen seien nicht marktpreisfähig und darum müssten wir sie fördern.
Noch einmal: Keine Erhöhung vorzunehmen heisst, Projekte zu blockieren, weil die Netzbetreiber dann die Kostenumlage nicht vollziehen dürfen. Die massvolle Kostenumlage zu genehmigen heisst, schrittweise die Projekte umzusetzen, schrittweise die Energiewende zu gestalten. Die Kosten fallen nur an, wenn diese Anlagen eines Tages auch Strom produzieren.