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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2013-03-14

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-14

Wortprotokoll

Die SPK hat diese Vorlage am 17. Januar 2013 beraten und ihr zugestimmt. Es gab innerhalb der Kommission auch durchaus kritische Stimmen, die aber darauf verzichteten, einen Antrag auf Ablehnung zu stellen. Deshalb erlaube ich mir als Sprecher Ihrer Kommission, die kritischen Einwände und Fragen ebenfalls noch zu erwähnen.

Zunächst einmal geht es um eine sehr technische Angelegenheit, nämlich um die Resolution Nr. 997 des Rates der Internationalen Organisation für Migrationen (IOM), die sich mit den Regeln der Zusammenarbeit innerhalb des Rates befasst. Die verschiedenen Änderungen fasse ich gemäss der bundesrätlichen Botschaft wie folgt zusammen: Sie präzisieren, wie neue Mitgliedstaaten ihre Mitgliedschaft bestätigen; sie regeln die Folgen und Verfahren bei Nichteinhalten von finanziellen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten; sie klären die Rolle des Leitungsorgans; sie schaffen den Exekutivausschuss ab, da er weitgehend die gleichen Aufgaben hat wie der Mitgliederrat; sie geben dem Rat die Kompetenz zur Schaffung von Nebenorganen, wenn sie nötig werden; sie begrenzen die Amtszeit des Generaldirektors und des Stellvertreters auf acht Jahre; und sie ändern die Regeln des Verfahrens für Änderungen, die wesentliche Satzungsänderungen zur Folge haben.

Dieser letzte Punkt ist derjenige, der für die Schweiz der wichtigste ist. Bisher traten wesentliche Änderungen der Satzung für einen Mitgliedstaat erst dann in Kraft, wenn das Mitglied selbst diese Änderungen förmlich angenommen hatte. Von jetzt an werden Änderungen automatisch für alle Mitglieder in Kraft treten, sobald sie von zwei Dritteln der Mitglieder angenommen worden sind.

Diese Änderung allein rechtfertigt natürlich auch den Einbezug des Parlamentes. Denn es ist dadurch möglich, dass auch Entscheide gefällt werden, die für die Schweiz ohne deren Einverständnis in Kraft treten würden. Dass der Bundesrat in der Botschaft transparent auf diese wesentliche Änderung in der Resolution hinweist, ist ihm anzurechnen. Relativiert wird dieses Faktum, diese Änderung, übrigens dadurch, dass ein Austritt der Schweiz jährlich möglich ist, dass also hier keine fortlaufende Übernahme von Entscheiden ohne Reaktionsmöglichkeit seitens der Schweiz stattfände.

Zu den kritischen Bemerkungen innerhalb der Kommission: Sie drehten sich vor allem um die Frage, ob die IOM überhaupt eine für die Schweizer Migrationspolitik relevante Organisation sei. Wenn man Relevanz auch geografisch sieht, ist darauf hinzuweisen, dass der Sitz dieser Organisation in Genf ist. Wenn man Relevanz politisch versteht, wurde seitens des Bundesrates zu Recht darauf verwiesen, dass die IOM auch bei Rückführungen unterstützend wirkt. So sind in den Neunzigerjahren über 40 000 Personen mithilfe der grossen IOM-Rückführungsprogramme dauerhaft in ihre Heimatstaaten Bosnien und Kosovo zurückgekehrt. Diese grossen Rückführungsprogramme sind derzeit nicht mehr da, aber es gibt gegenwärtig immer noch Programme mit Rückführungen nach Nordirak oder Programme im Zusammenhang mit den Migrationspartnerschaften mit Nigeria und Tunesien. Der Inhalt dieser Rückführungsprogramme ist, dass diese Staaten auch bei einer zwangsweisen Rückführung kooperieren. Zudem ist es für den Bundesrat und auch für die Kommission wichtig, in Form der IOM über ein internationales Netzwerk in Migrationsfragen zu verfügen, wie es anders nicht möglich ist.

Das sind kurz gesagt die Überlegungen, die in der Kommission gemacht wurden und die dazu führten, dass die Kommission diese Vorlage einstimmig genehmigt hat. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.

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