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Wenger Rico · Ständerat · 2001-06-21

Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für seine Stellungnahme, beurteile sie allerdings als nicht zufrieden stellend.

Es kommt klar zum Ausdruck, dass der Bundesrat die anderen Optionen zur schweizerischen Zusammenarbeit mit der EU weiterhin seinem strategischen Ziel des Vollbeitrittes zur EU unterordnet, wie dies auch aus seiner offiziellen Erklärung vom 9. März 2001 zum Abstimmungsergebnis vom 4. März hervorgeht.

Nun klammert er sich im letzten Satz seiner Stellungnahme an seine Interpretation des Abstimmungsergebnisses vom 4. März, die auch jener der Befürworter eines schweizerischen EU-Beitrittes entspricht, wonach aus dem Ergebnis nicht geschlossen werden könne, dass die Mehrheit der Stimmenden jeden weiteren Integrationsschritt ablehne. Ich erinnere dabei an die Tatsache, dass diese Mehrheit nicht nur knapp war, sondern - bei überdurchschnittlicher Stimmbeteiligung - 77 Prozent betragen hat.

Was sind denn "weitere Integrationsschritte"? Das können meines Erachtens nur politische Entscheidungen sein, die einerseits in Teilschritten pauschal und irreversibel schweizerische Souveränitätsrechte an supranationale Institutionen delegieren oder anderseits mit einem EU-Vollbeitritt die wesentlichsten der im europäischen Vergleich einzigartigen schweizerischen Volksrechte grösstenteils inhaltsleer und wirkungslos werden lassen.

Machtzentren in solchen Organisationen sind bekanntlich die Exekutivbehörden. Den nationalen Parlamenten verbleibt dabei alternativlos die formelle Kenntnisnahme der Brüsseler Erlasse und deren Übernahme ins Bundesrecht. Dem Volk verbleibt die Rolle des Publikums.

Indem der Bundesrat explizit an seinem EU-Beitrittsgesuch festhält, ignoriert er das am 4. März vom Volk gegebene [PAGE 463] Signal, der bisherigen Integrationspolitik sei eine neue Richtung zu geben, nämlich die der Fortsetzung und Förderung des bilateralen Weges. Daraus kann abgeleitet werden, dass es bei der bisherigen Denk- und Handlungsweise in der Bundesverwaltung bleibt und man somit auch nach aussen - insbesondere dem Souverän gegenüber - aus Gründen der Glaubwürdigkeit nicht zu einer Neudefinition der Prioritäten bereit ist.

Nach Auffassung breiter Kreise des politischen Spektrums erwartet das Schweizervolk die unvoreingenommene Prüfung sämtlicher Optionen auch jenseits eines EU-Beitritts. Die schweizerische Aussenpolitik muss sich daher mental öffnen und darf sich nicht wie bisher auf das einzige Ziel des EU-Beitritts hin fokussieren. Alle Handlungsvarianten sind im Sinne eines Szenariendenkens gründlich abzuwägen. Unsere APK hat dies bekanntlich mit entsprechenden Hearings in Angriff genommen, nicht zuletzt oder gerade deshalb, um einen Kontrapunkt zum einseitigen Beitrittsdenken des Bundesrates zu schaffen. Dieser parlamentsseitige Schritt ist ein konstruktiver Ansatz. Er sollte nicht durch eine weiterhin unkritische emotional-sympathisierende Haltung des Integrationsbüros und anderer Bundesstellen behindert werden. Parlamentskommissionen müssen sich auf eine glaubwürdige Begleitung durch die Verwaltung verlassen können - glaubwürdig, indem breit gefächerte Abklärungen getroffen und den Anforderungen der Thematik genügende Dokumente geliefert werden. Die Überweisung dieser Empfehlung könnte diesem Prozess nur förderlich sein.

Das Integrationsbüro hat in der Vergangenheit bundesrätlichem Auftrag gemäss - manchmal auch in vorauseilendem Gehorsam - stets als Promotor eines schweizerischen EU-Beitritts agiert. Deshalb muss seine Eignung in Zweifel gezogen werden, in seiner gegenwärtigen Form und mit seinem aktuellen Auftrag auf eingefahrenen Pfaden und ohne neue Doktrin vorurteilslos an allen Optionen zu arbeiten. Aus seinen Publikationen geht klar hervor, dass ihm ein Denken in alternativen Kategorien fremd ist. In seinem regelmässig erscheinenden Bulletin "CH-Euro" wird einerseits sachlich und objektiv über einzelne Bereiche orientiert. Anderseits tauchen dazwischen aber immer wieder Karikaturen oder Glossen auf, in denen EU-Kritiker lächerlich gemacht werden. Wenn zum Beispiel in der Ausgabe III/2000 der Titel "Kurs auf Europa" prangt, wobei mit Europa natürlich die EU gemeint ist, bringt das Integrationsbüro in einer offiziellen Broschüre zum Ausdruck, dass es zwischen der EU und Europa nicht differenzieren will. In der Ausgabe IIa/2000 wird ausgeführt, dass Ängste vor einer Hegemonialmacht Europa völlig verfehlt seien, da die europäische Konstruktion auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten beruhe und einer echten Wertegemeinschaft entspreche.

Ich frage mich: Handelt es sich um jene Wertegemeinschaft, die sich durch lächerliche Sanktionsmassnahmen gegen den freiheitlichen Rechtsstaat Österreich hervorgetan hat? Kein Wort in offiziellen Broschüren über die Fragwürdigkeit des Demokratieverständnisses in einer Gemeinschaft, die Sanktionen verhängt, sobald in einem Mitgliedstaat demokratische Wahlen ein anderes Resultat zeigen, als die Regierungen es sich gewünscht haben! Und schon gar keine Reflexion darüber, was es für Europa und die Welt bedeutet, wenn allenfalls eine neue Macht entsteht, die zunehmend nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische und militärische Grossmachtambitionen hegt! Hier wäre wieder einmal die Neutralitätsfrage tangiert, die den Bundesrat im Sinne seiner neuerlichen Beteuerungen veranlassen sollte, sich ernsthaft des Zielkonflikts EU-Beitritt und Neutralität anzunehmen.

Die Bemerkung über die Notwendigkeit umfassender und vollständiger, der Thematik gerecht werdender Information zuhanden der Parlamentskommissionen stütze ich auf das unserer APK im Rahmen unserer Europa-Hearings abgegebene Papier vom 8. Mai 2001, in dem die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf die Volksrechte dargestellt werden. Darin stand kurz und spitz, Gesetzesreferendum und Volksinitiative würden nicht beschränkt - was ja nun wirklich nur die halbe Wahrheit ist! Tatsache ist doch, dass sie in entscheidenden Themenbereichen mangels Souveränitätsrecht bzw. Entscheidungsbefugnis des Volkes gar keine Wirkung mehr entfalten können. Mir fällt es schwer, zu glauben, dass solche Aussagen nur auf Flüchtigkeit zurückzuführen sind. Das Ganze hat offensichtlich auch System.

Wenn es darüber hinaus nach dem Abstimmungssonntag vom 4. März 2001 in einem Kommentar aus dem schweizerischen Koordinationsbüro aus Brüssel seitens eines Beamten heisst, der Ständerat sei bezüglich eines den eventuellen Rückzug der EU-Initiative fördernden Gegenvorschlags "leider" nicht dem Nationalrat gefolgt, so ist das eine unzulässige politische Einmischung.

Zum Schluss noch dies: Während für Botschafter Ambühl laut Interview mit der "Basler Zeitung" vom 14. November 2000 feststeht, dass die Schweiz dereinst der EU beitreten werde, weil sie "eines der europäischsten Länder Europas" sei, und hier wiederum Europa als kulturelle, wirtschaftliche und soziale Realität mit der EU als Organisationsform eines Teils von Europa verwechselt wird, hat Staatssekretär von Däniken einige Monate zuvor, am 28. Juni 2000, gegenüber der Arbeitsgemeinschaft für eine offene Schweiz (Agos) rühmend ausgeführt, dass es solche Organisationen brauche und wörtlich angefügt: "Solange es eine Auns gibt, sollte es auch eine Agos geben." Hier ist einmal mehr ein EU-Beitritt mit Offenheit verwechselt worden. Und wahrscheinlich würde der Staatssekretär nicht in der Auns auftreten und dort sagen, solange es eine Agos gebe, sollte es auch eine Auns geben.

Eine solche Einseitigkeit ist unzulässig. Es darf nicht Aufgabe eines Chefbeamten in politisch sensibler Position sein, bestimmte politische Organisationen zu bevorzugen. Die Verwaltung hat vielmehr unvoreingenommen und sachlich Entscheidungsgrundlagen für die Politik, und zwar für alle politischen Richtungen und Meinungen, zu erarbeiten.

Bezogen auf das Anliegen meiner Empfehlung heisst das: Gerade weil der Bundesrat am strategischen Ziel des EU-Beitrittes festhält, muss ihn das Parlament auffordern, in Parallelität dazu auch den Willen des Volkes in die praktische Tagespolitik einzubeziehen und die ihm angegliederte Verwaltung darauf zu verpflichten.

Die Überweisung meiner Empfehlung entspräche nicht zuletzt der grundsätzlichen diesbezüglichen politischen Linie dieses Rates und wäre eine positive flankierende Massnahme zur Arbeit unserer Aussenpolitischen Kommission, bezüglich der Europapolitik wirklich alle Optionen à fond zu prüfen, um letztlich den für unser Land besten Weg in die Zukunft zu beschreiten.