Hess Hans · Ständerat · 2012-03-14
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen, dass Sie ausharren und meinem kurzen Bericht zuhören. Ich greife für meine Berichterstattung zwei Themen aus der Tätigkeit unserer GPK auf.
1. Die Untersuchung der GPK zur Finanzkrise und zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA: Die umfangreichen Arbeiten der beiden GPK zur Aufarbeitung der Finanzkrise und zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die [PAGE 233] USA durch die Finma haben im letzten Jahr zu Nachfolgearbeiten geführt. Der Bundesrat hat am 13. Oktober 2010, am 16. Februar 2011 und am 25. Mai 2011 zum Bericht der GPK und deren neunzehn Empfehlungen, den zwei Postulaten und den fünf Motionen Stellung genommen. Am 1. Juli 2011 verabschiedeten die beiden GPK einen Zusatzbericht, in dem sie die Stellungnahmen des Bundesrates eingehend analysierten. Im Rahmen der Untersuchung hat die GPK eine Reihe von Massnahmen zur Behebung von institutionellen Mängeln auf Stufe des Bundesrates als Stabsführungsorgan gefordert. Unter anderem soll eine Pflicht zur durchgehenden Schriftlichkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates gesetzlich verankert werden. Die Protokolle des Bundesrates sollen als Führungsinstrumente dienen und müssen ebenfalls die nachträgliche Nachvollziehbarkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates gewährleisten. Weitere Empfehlungen und Vorstösse hatten eine verstärkte Wahrnehmung der kollektiven Verantwortung des Bundesrates und der Stärkung der Bundeskanzlei als Stabsstelle der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten und des Gesamtbundesrates im Auge.
Die GPK waren von den Antworten des Bundesrates und von seinen Vorschlägen, die er im Rahmen der Zusatzbotschaft zur Staatsleitungsreform unterbreitet hat, teilweise befriedigt - teilweise aber auch enttäuscht. Die GPK haben deshalb ihre Anliegen am 20. Januar 2011 den beiden Staatspolitischen Kommissionen im Rahmen eines Mitberichtes zur Staatsleitungsreform zur Kenntnis gebracht. Die GPK wird diese Vorlage im Auge behalten, sobald sie in den Ständerat, den Zweitrat, kommen wird. Im Übrigen haben die GPK die Arbeiten zur Finanzkrise und zur UBS mit ihrem Zusatzbericht vom 1. Juli 2011 abgeschlossen.
2. Der Beizug von externen Experten in der Bundesverwaltung: Der Bericht der GPK-SR zum Beizug von Experten in der Bundesverwaltung, verabschiedet am 13. Oktober 2006, zeigte, dass der Beizug von externen Experten beim Bund ein erhebliches Ausmass angenommen hat. Nach einer Evaluation der PVK gab die Bundesverwaltung im Jahr 2004 für über 6100 Expertenmandate rund 490 Millionen Franken aus. Die GPK unseres Rates hatte in ihrem Bericht festgestellt, dass allein für Mandate im Bereich der politischen Beratung und Forschung 144 Millionen Franken ausgegeben wurden. Dazu äusserte sie die Ansicht, es könnte problematisch sein, dass Politikberater, die regelmässig massgeblichen Einfluss auf die Politikgestaltung ausüben, keiner parlamentarischen Kontrolle unterstehen und auch keiner medialen Öffentlichkeit unterliegen. Die GPK verlangte deshalb vom Bundesrat in einer Empfehlung, dass er über externe Politikberater, die direkten und massgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen und die Ausrichtung der Departemente und Ämter ausüben, sowie über ihre Mandate Transparenz herstellt. In seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2007 erklärte sich der Bundesrat bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen, und verwies zu deren Umsetzung insbesondere auf das Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, das eine geeignete Plattform zur Förderung der Transparenz bei der öffentlichen Beschaffung darstelle.
Im letzten Jahr hat die GPK in einer Nachkontrolle die Umsetzung ihrer Empfehlung durch den Bundesrat überprüft und dabei festgestellt, dass der Bundesrat in den letzten Jahren einige Anstrengungen unternommen hat, um den Wettbewerb zu stärken, externe Dienstleister gezielt und sparsam einzusetzen sowie Instrumente für das Reporting und die Steuerung des Beschaffungswesens zu schaffen.
Allerdings sind nach Meinung der GPK hauptsächlich in zwei Bereichen weitere Verbesserungen nötig: Erstens weist das Instrument der Statistik der Beschaffungszahlen noch grössere Defizite auf, und zweitens wird das vom Bundesrat geplante Vertragsmanagement, das eine umfassende Transparenz und Vereinfachung bringen soll, nur von einzelnen Departementen eingeführt. Eine Verpflichtung aller Departemente ist nicht vorgesehen, doch ist eine flächendeckende Einführung des Vertragsmanagements die Voraussetzung für die Schaffung umfassender Transparenz. Die GPK äusserte deshalb die Meinung, dass der Bundesrat eine flächendeckende, für alle Departemente verbindliche Einführung ins Auge fassen soll.
Mit diesen Hinweisen an den Bundesrat erachtet die GPK diese erste Nachkontrolle als abgeschlossen. Sie wird jedoch in etwa zwei Jahren in einer zweiten Nachkontrolle den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlung und die Weiterentwicklung des Beschaffungscontrollings sowie des Vertragsmanagements erneut überprüfen.