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Janiak Claude · Ständerat · 2012-03-14

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Der Jahresbericht 2011 der Geschäftsprüfungsdelegation informiert ausführlich über die Nachkontrolle zur Isis-Inspektion, die im Jahre 2010 abgeschlossen worden ist. Unter der Aufsicht des externen Datenschutzbeauftragten - sie ist von der Geschäftsprüfungsdelegation angeregt worden - ist die Zahl der in Isis registrierten Personen inzwischen um zwei Drittel reduziert worden. Aufgrund der Verstärkung der Kapazitäten in der Qualitätssicherung rechnet die Geschäftsprüfungsdelegation damit, dass Ende 2012 keine Daten mehr in Isis gespeichert sein werden, die nicht vorschriftsgemäss kontrolliert worden sind.

Mit den siebzehn Empfehlungen in ihrem Bericht, die bis auf eine vom Bundesrat angenommen worden sind, will die Geschäftsprüfungsdelegation bewirken, dass der Staatsschutz in Zukunft nur noch gesetzeskonforme Daten bearbeitet. Dasselbe Anliegen hat vor zwanzig Jahren, nach der Fichenaffäre, zur Schaffung der Geschäftsprüfungsdelegation geführt. Ich möchte die heutige Berichterstattung dazu nutzen, ein bisschen zurückzublicken.

Zunächst möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass wir uns im letzten Jahr, neben der Nachkontrolle zu Isis und den übrigen Geschäften, auch aktiv in die Gesetzgebungsarbeiten eingemischt haben. Da ist zum einen die parlamentarische Initiative der GPK 10.404, "Präzisierung der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen", mit der Artikel 53 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes neu gefasst worden ist. Das heisst, die Geschäftsprüfungsdelegation ist nicht nur für den Staatsschutz zuständig, sondern für den gesamten Geheimbereich der staatlichen Tätigkeit; uns können also keine Geheimhaltungsinteressen entgegengehalten werden, wir haben Zugang zu allen geheimen Informationen.

Zum anderen haben wir uns bei "BWIS II light" eingemischt. Wir haben dort zwei Anträge eingebracht, und Sie haben diesen Anträgen zugestimmt. Das waren wichtige Anträge, langjährige Anliegen der Geschäftsprüfungsdelegation. Es ging darum, eine gesetzliche Grundlage für die Funkaufklärung und die Unabhängige Kontrollinstanz (UKI) zu schaffen, die es gibt.

Wann ist die Geschäftsprüfungsdelegation entstanden? Ich habe es bereits kurz erwähnt, und der Grund, weshalb ich es heute noch einmal erwähne, ist ihr Geburtstag. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich am 4. März 1992 unter [PAGE 232] dem Präsidium des Luzerner Nationalrates Karl Tschuppert konstituiert. Herr Tschuppert war eines der beiden Mitglieder der GPK des Nationalrates, die mit der Nachkontrolle zur PUK EMD betraut gewesen waren. Der Delegation gehörten überdies zwei ehemalige Mitglieder der PUK EMD an, Werner Carobbio und Bernhard Seiler. Mit dem Zürcher Hans Meier nahm auch ein Mitglied der Grünen Partei in der Delegation Einsitz. Von der Regel, dass auch eine Nichtregierungspartei in der Geschäftsprüfungsdelegation vertreten ist, wurde seither nicht mehr abgewichen.

Um ihre Arbeit aufnehmen zu können, beschloss die Geschäftsprüfungsdelegation, sich ein Leitbild zu geben. Vor der Verabschiedung des Leitbildes am 12. August 1992 hatte die Delegation dieses mit den Vorstehern des EJPD und des damaligen EMD, heute VBS, besprochen. Dieses Leitbild hatte Gültigkeit bis zur Revision Anfang 2006.

Im August 1992 besuchte die Geschäftsprüfungsdelegation das erste Mal die Örtlichkeiten des Staatsschutzes, welcher damals noch bei der Bundesanwaltschaft angesiedelt war. Vor dieser Zeit war das ein Bereich, der der parlamentarischen Oberaufsicht entzogen war. Im sogenannten Fichenraum wurde der Delegation ein Stand von 27 000 Fichen gemeldet; es handelte sich dabei um knapp 1000 Schweizer Personen und Organisationen sowie um rund 19 000 arabische Staatsbürger, die als Folge der Besetzung von Kuwait durch Irak im August 1990 erfasst worden waren. Im Auftrag des EJPD waren diese Personen überwacht worden, um Informationen über Anhänger der irakischen Politik in der Schweiz zu sammeln. Dies hatte allerdings auch zur Sammlung von Informationen über rechtmässig durchgeführte Veranstaltungen und Kundgebungen geführt, die durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt waren. Wie die Geschäftsprüfungsdelegation erfuhr, wurde diese Kartei damals deshalb "ausgemistet".

Ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Geschäftsprüfungsdelegation ihre Arbeit aufnahm, also 1992, sollten noch Jahre vergehen, bis der Staatsschutz mit dem BWIS eine gesetzliche Grundlage erhielt. Für das zentrale Kriterium der Rechtmässigkeit, einer der Grundpfeiler der parlamentarischen Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste, fehlte somit ein richtiger Massstab. Als Übergangslösung setzte das EJPD auf Anfang Oktober 1992 eigene Staatsschutzweisungen in Kraft, um die Tätigkeiten des Staatsschutzes bis zum Inkrafttreten eines formellen Gesetzes zu regeln. Um die Anwendung dieser Weisung überhaupt kontrollieren zu können, musste sich die Geschäftsprüfungsdelegation zuerst das notwendige Wissen und Verständnis erarbeiten und zusammen mit dem EJPD verschiedene Interpretationsschwierigkeiten ausräumen. Im März 1993 veröffentlichte die Delegation einen Bericht darüber, wie sie diese Weisungen inskünftig auszulegen beabsichtige.

Im Juni 1993 besuchte die Geschäftsprüfungsdelegation erstmals eine kantonale Staatsschutzstelle. Der Besuch galt dem sogenannten Spezialdienst des Kantons Luzern, der nach der Fichenaffäre von fünf auf drei Mitarbeiter verkleinert worden war. Die Delegation traf dabei nicht nur den zuständigen Regierungsrat, sondern auch eine siebenköpfige Untergruppe der GPK des Grossen Rates, welche die parlamentarische Aufsicht über den kantonalen Staatsschutz innehatte. Heute sind diese Kontakte zu den Kantonen Realität, sie finden immer wieder statt, und wir kümmern uns auch darum, dass in den Kantonen eine Aufsicht installiert wird.

Im April 1993 wurde den Medien bekannt, dass in den Achtzigerjahren zwischen der Schweiz und Südafrika ein Austausch von Militärpiloten stattgefunden hatte. Da der Austausch der Informationsbeschaffung gedient hatte und über nachrichtendienstliche Kanäle eingeleitet worden war, bejahte die Geschäftsprüfungsdelegation am 27. April 1993 die Frage nach ihrer Zuständigkeit und eröffnete ihre erste formelle Inspektion. Mit dem Untersuchungsbericht publizierte die Geschäftsprüfungsdelegation am 28. September 1993 ihr Erstlingswerk, wie es in der Delegation bezeichnet wurde. Kaum war diese Untersuchung abgeschlossen, musste sich die Geschäftsprüfungsdelegation mit dem Uranfund auf der Autobahnraststätte Kemptthal befassen. Dieses Material war von einem Bekannten des Chefs der Untergruppe Nachrichtendienst, Peter Regli, nach Rücksprache mit diesem dort deponiert worden. Die Beziehungen des Nachrichtendienstes zu Südafrika und die Rolle, die Peter Regli und sein Bekannter darin spielten, sollte die Geschäftsprüfungsdelegation in den Jahren 1999 und 2003 noch in zwei Untersuchungsberichten zu würdigen haben.

Anlässlich ihrer Untersuchung des Pilotenaustausches mit Südafrika musste sich die Geschäftsprüfungsdelegation auch erstmals mit der Anwendbarkeit des Quellenschutzes gegenüber ihrer Aufsichtstätigkeit auseinandersetzen. Seitens des Nachrichtendienstes wurde nämlich geltend gemacht, der Quellenschutz verbiete es, der Delegation und auch dem Bundesrat Auskunft über die Existenz von Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten zu erteilen. Dies erschien der Geschäftsprüfungsdelegation inakzeptabel, und sie verlangte vom zuständigen Departementsvorsteher eine Klärung. Inzwischen ist es in Artikel 169 der Bundesverfassung verbrieft, dass der Geschäftsprüfungsdelegation keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden können. Für die Auslandkontakte gilt ebenfalls das Primat der Politik, seit der Bundesrat die Aufnahme von regelmässigen Kontakten mit ausländischen Nachrichtendiensten zu bewilligen hat.

Es fiel der Geschäftsprüfungsdelegation auch zu, die Nachkontrollen der GPK zur PUK EJPD und zur PUK EMD weiterzuführen. So verlangte die PUK EMD in einem Postulat, dass der Bundesrat prüfe, ob ein strategischer Nachrichtendienst zu schaffen sei, der nicht nur die militärischen, sondern auch die anderen Gesichtspunkte der Sicherheitspolitik bearbeitet.

Eine Arbeitsgruppe unter Dr. Darius Weber schlug am 25. August 1992 dem Bundesrat vor, die verschiedenen Informationslieferanten in den Departementen über ein Koordinationsbüro zu einem Landesnachrichtendienst zu vernetzen. Während ein solches Vorhaben im damaligen EMD kein Interesse fand, schuf der Bundesrat jedoch 1994 einen Sicherheitsausschuss, dem ab 2000 für mehrere Jahre ein Nachrichtenkoordinator unterstellt war. Eine grundlegende Reform der nachrichtendienstlichen Strukturen des Bundes erfolgte aber erst viel später, im Zuge der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hofmann 07.404, mit welcher die Geschäftsprüfungsdelegation die gesetzlichen Grundlagen für einen vereinten zivilen Nachrichtendienst schuf.

Ich habe mir diesen Rückblick erlaubt. Zwanzig Jahre Geschäftsprüfungsdelegation, das ist eine lange Zeit und eine Geschichte, die zeigt, wie sich die parlamentarische Oberaufsicht verstärkt hat. Ich glaube, wir dürfen heute behaupten, dass wir in einer guten Position sind. Wir vergleichen sie jeweils auch bei Kontakten mit anderen Parlamenten in anderen Ländern. Wir haben eine gute Position, wir haben gute Informationsrechte, und wir sind immer auch in der Gesetzgebung aktiv gewesen. Wir haben verlangt, dass die Nachrichtendienste zusammengelegt werden. Wir sind dabei und sorgen dafür, dass dieses Projekt weiterhin gut abläuft. Ich denke, es war richtig und wichtig, einmal zu zeigen, wie lange es diese Delegation schon gibt, was sie alles gemacht hat und wie sie sich hauptsächlich entwickelt hat bis zum heutigen Rechtszustand, wo man eigentlich sagen kann: Die Geschäftsprüfungsdelegation hat die Rechte, die eine PUK hat. Man kann sich also in Zukunft eigentlich immer fragen, ob es noch eine PUK braucht. Die Rechte, die eine PUK gemäss Parlamentsgesetz hat, hat die Geschäftsprüfungsdelegation jedenfalls schon.