Föhn Peter · Ständerat · 2012-03-14
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-14
Wortprotokoll
Eigentlich wollte ich zuerst nur Fragen betreffs genau dieser Artikel stellen. Jetzt hat Herr Kommissionssprecher Bieri schon einiges geklärt und ausgeführt, dass das Verbot schon in der Verordnung festgeschrieben sei. Ich habe, als ich die Fahne bekommen habe, festgestellt, dass der Nationalrat es sicher nicht richtig gemacht hat, indem er es bei den Grundsätzen eingefügt hat; die ständerätliche Kommission hat das nun korrekterweise abgeändert.
Ich habe aber natürlich schon Bemerkungen anzubringen. Ich bin zutiefst überzeugt, dass der Bundesrat eigentlich viel effizienter handeln und eventuell auch eingreifen kann, wenn es auf Verordnungsstufe verboten ist. Ich frage natürlich schon, was für Erfahrungen man gemacht hat. Wir wissen ja, dass Güterzüge durch die Schweiz fahren und wie zuverlässig sie sind; wir kennen vor allem die zeitliche Zuverlässigkeit und wissen, dass diese Züge irgendwo abgestellt werden, wobei sie bei Hitze oder Kälte dann kaum oder überhaupt nicht kontrolliert werden. Da habe ich dann schon gewisse Bedenken; da frage ich den Bundesrat, welches die Auswirkungen sind.
Jetzt wird auf Gesetzesstufe festgeschrieben, dass man Tiere nur im Bahn- oder Flugverkehr durch die Schweiz führen dürfe. Ich beziehe mich nun auf den Flugverkehr: Da besteht doch keine Chance auf eine Kontrolle, überhaupt keine Chance! Da werden Tiere von A nach B durch die Schweiz transportiert, und wir können nicht eingreifen; der Transport kann dauern, so lange er will, zudem können so viele Tiere eingepfercht werden, wie es beliebt. Meines Erachtens ist das beim Bahnverkehr ähnlich: Das ist auch dort kaum kontrollierbar. Das Gut wird irgendwo verladen und dann im Süden oder im Norden wieder ausgeladen.
Ich meine also schon, eine Kontrolle wäre viel, viel besser. Der Bundesrat ist flexibler. In den Grundsätzen ist ja festgehalten, dass der Bundesrat die Ausnahmebestimmungen erlässt. Zudem heisst es im neuen Artikel 15a: "Der Bundesrat kann festlegen, welche internationalen Normen bei internationalen Tiertransporten zu beachten sind." Da hat also der Bundesrat meines Erachtens die weit bessere Handhabe.
Mit der Fassung der Kommissionsmehrheit wird aber festgeschrieben, dass der Bahntransport möglich sei und dass der Bundesrat diesbezüglich nichts mehr zu sagen hat, sodass die Tiere irgendwo in Z eingeladen und irgendwo bei B ausgeladen werden können oder umgekehrt.
Mir wäre es eigentlich sympathischer, wenn wir es bei dem belassen würden, was der Bundesrat vorgeschlagen und der Ständerat in der ersten Verhandlung beschlossen hat, und das auf Verordnungsstufe festschreiben würden. So kann man auch wieder Anpassungen vornehmen, wenn es notwendig ist. Sonst heisst es dann: "Es steht im Gesetz, wir dürfen das machen, zu Bahn und Flug gibt es nichts zu sagen, wir dürfen das so durchführen."
Wenn Herr Bundesrat Schneider-Ammann mich jetzt nicht noch vom Gegenteil überzeugen kann, bitte ich Sie, am Entwurf des Bundesrates bzw. unserem früheren Beschluss festzuhalten.