Schwaller Urs · Ständerat · 2012-03-14
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-14
Wortprotokoll
Jeder soll nach seiner Fasson selig oder zumindest glücklich werden. Ich respektiere jede Form des Zusammenlebens, soweit dieses Zusammenleben auf dem freien Willen der Beteiligten beruht und die Grenzen der öffentlichen Ordnung und Sitte einhält. Wenn ich die verschiedenen Formen des Zusammenlebens respektiere, so heisst das aber nicht, dass ich diese rechtlich alle völlig gleichstellen will. Es gilt dies auch für die eingetragene Partnerschaft gegenüber der Ehe von Mann und Frau und deren Kindern, die sich gerade auch in ihren Eltern und deren Zusammensetzung aus Mann und Frau erkennen sollen. Das 2005 ins Partnerschaftsgesetz aufgenommene Verbot der Adoption und der medizinisch unterstützten Fortpflanzung hat auch sechs Jahre später seine volle Berechtigung, und dies nicht nur aus demokratiepolitischen Überlegungen und aufgrund der Notwendigkeit einer gewissen Dauer der Anwendung und damit der Rechtssicherheit der auch von uns geschaffenen Regelungen.
Im Mittelpunkt der Überlegungen zur Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare muss allein das Interesse des Kindes und nicht vor allem der Wunsch der gleichgeschlechtlichen Partner sein. Nicht zur Diskussion steht die Frage, ob Schwule und Lesben sich nicht ebenso gut wie Ehepaare um die Erziehung der Kinder kümmern und eine sehr gute Beziehung mit diesen haben können. Das bestreite ich nicht, sondern sehe es im Gegenteil als eine Selbstverständlichkeit an, dass sich auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen beide um das Wohl und die Erziehung der bei ihnen lebenden Kinder kümmern. Letztlich geht es aber darum - und das scheint mir falsch zu sein -, dass mit der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partner mit Ehepaaren auch in Adoptionsfragen das Institut der Ehe zwischen Mann und Frau schleichend ausgehöhlt und dann auch die Zeugung der Kinder völlig vom Geschlecht der Elternpaare abgekoppelt wird. Es ist ja auch bezeichnend, dass man immer mehr von Elternschaft und nicht mehr von Eltern spricht. Wenn man auf diesem Weg weitergeht, spricht eigentlich auch nichts dagegen, langjährigen Konkubinatspartnern dann auch einmal die gemeinschaftliche Adoption zu erlauben.
Es wird nun gesagt, dass bei einer eingetragenen Partnerschaft nur die Adoption das Kind genügend absichern könne. Ich sehe das nicht so. Es braucht keine Adoption, um sich ernsthaft um das Kind zu kümmern, dieses mitzuerziehen und ihm die notwendige Fürsorge zu geben. Es braucht auch keine Adoption, um das Kind des Partners für die Zukunft finanziell abzusichern, sofern man das will; dies ist erbrechtlich und auch mit Versicherungslösungen möglich. Kommt es, auch das habe ich in den letzten Tagen in vielen Mails gelesen, in Einzelfällen zu einem Vorversterben des leiblichen Vaters oder der leiblichen Mutter, so steht dem Partner oder der Partnerin, sofern er oder sie das will, auch die Möglichkeit eines Pflegeverhältnisses oder einer Einzeladoption offen. Gerade in diesen Fällen sind ja praktisch jedes Mal die allgemeinen Voraussetzungen von Artikel 264 ZGB erfüllt.
Ich unterstütze deshalb die Ablehnung der Motion, wie das auch der Bundesrat tut. Ich bin aber auch gegen die in Aussicht gestellte Stiefkindadoption. Wie auch immer, ich hoffe, dass am Schluss das Volk über diese Frage entscheiden kann und wird.