Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2012-03-14
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-14
Wortprotokoll
Ich bin seit Dezember 2011 neues Mitglied der Kommission für Rechtsfragen und erlaube mir, folgende Bemerkungen zu diesem Geschäft anzubringen: Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft seit einigen Jahren eintragen lassen. Das hat die Mehrheit der Stimmberechtigten 2005 so beschlossen. Ich habe damals das Partnerschaftsgesetz unterstützt, auch weil die Adoption und die künstliche Fortpflanzung ausgeschlossen wurden. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben so klar geregelte Rechte und Pflichten erhalten. Weder beim Adoptionsverbot noch beim Verbot der Fortpflanzungsmedizin liegt aus meiner Sicht eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare vor, sondern es handelt sich hier um eine gewollte Ungleichbehandlung.
Es gilt zu beachten, dass oft drei Möglichkeiten durcheinandergeworfen werden, nämlich das Recht auf Fremdadoption, die Stiefkindadoption und das Sorgerecht. Wenn zum Beispiel der sorgeberechtigte Elternteil eines Kindes stirbt und das Kind eine gute Beziehung zur gleichgeschlechtlichen Partnerin der Mutter oder zum gleichgeschlechtlichen Partner des Vaters hat, wird wohl keine Vormundschaftsbehörde dieses Kind fremdplatzieren. Dies muss hier einfach einmal festgehalten werden. Die elterliche Sorge müssen wir wahrscheinlich einmal anschauen. Dies hat aber nichts mit dem Erbrecht oder dem Namen des Kindes zu tun. Die Stiefkindadoption ist problematisch, da dadurch die Verbindung des Kindes zum anderen Elternteil, also dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter, gekappt wird. Bei der Fremdadoption ist festzuhalten, dass es gemäss der Kinderrechtskonvention ein Recht der Kinder auf Vater und Mutter gibt. Es gibt aber kein Recht der Erwachsenen auf ein Kind. Die Adoption hat dem Kind zu dienen und nicht dem Wunsch der Erwachsenen nach einem Kind. Dass es hier bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine Ungleichheit gegenüber Ehepaaren gibt, das heisst keine Adoption und keine künstliche Befruchtung, ist nicht von der Hand zu weisen.
Dies ist im Partnerschaftsgesetz so festgehalten und wurde von den Organisationen der Schwulen und Lesben auch so mitgetragen. Der Ausschluss der Adoption hat damals sicher sehr viel zur Annahme dieser Vorlage beigetragen. Auch im Fortpflanzungsmedizingesetz ist geregelt, dass gespendete Samenzellen nur bei Ehepaaren verwendet werden dürfen.
Diese Punkte bitte ich Sie in Ihre Entscheidfindung einzubeziehen und die Motion, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, abzulehnen.