Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2013-11-27
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-27
Wortprotokoll
Es ist absehbar: Ein flächendeckender, staatlich festgelegter, in allen Regionen und für alle Branchen gleicher Mindestlohn wird zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bzw. zu einer Verschlechterung der Konkurrenzfähigkeit der in der Schweiz domizilierten Unternehmen führen. Dies bedeutet in letzter Konsequenz Verlust von Arbeitsplätzen und Zunahme der Arbeitslosigkeit. Die Mindestlohn-Initiative ist deshalb abzulehnen.
Was besonders wehtut: Ein einheitlicher Mindestlohn wird, wie es einzelne Vorredner bereits dargelegt haben, vor allem für die am meisten Betroffenen, für die ungelernten Beschäftigten im Niedriglohnsektor, negative Folgen haben, er wird diese treffen. Es ist voraussehbar, dass das Gegenteil der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund anvisierten Ziele eintreffen wird: Es wird keine neuen Arbeitsplätze geben, sondern einen Abbau und eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, weil gesetzlich erhöhte Lohn- und Produktionskosten zu überhöhten Produktepreisen führen, die auf dem internationalen Markt kaum realisiert bzw. nicht durch entsprechend bessere Produkterlöse kompensiert werden können. Die Wettbewerbsfähigkeit vor allem der exportorientierten Industrieunternehmen und KMU würde spürbar geschwächt und die Wirtschaft sicher nicht angekurbelt, sondern zum Stottern gebracht. Schliesslich werden gesetzlich festgelegte Mindestlöhne die Kaufkraft der Bevölkerung nicht steigern, weil planwirtschaftliche Massnahmen in der Wirtschaft noch nie positive Wirkungen erzielt haben.
Was ist also zu tun? Der Markt soll in der Schweiz weiterhin die Lohngestaltung bestimmen. Das gegenwärtige, dezentrale und differenzierte Lohnfestsetzungssystem ist eine Stärke des Schweizer Arbeitsmarktes. Unsere Wirtschaft steht im internationalen Vergleich in Bezug auf Beschäftigungsgrad, Höhe und Kaufkraft der Löhne sowie in Bezug auf den Wohlstand sehr gut da. Dazu ist Sorge zu tragen. Die Löhne sind denn auch weiterhin entsprechend dem heutigen Erfolgsrezept durch die Unternehmen oder, wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, durch die Branchen, zwischen Arbeitgebern und ihren Angestellten bzw. zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften, festzulegen. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner und nicht des Staates, angemessene Löhne festzulegen. [PAGE 1856]
Gesetzlich festgelegte Mindestlöhne werden allen Branchen schaden, besonders auch der Landwirtschaft und dabei meiner Branche, der Obstwirtschaft. Ein Stundenlohn von 22 Franken, zum Beispiel für Erntehelfer im arbeitsintensiven Obst- und Beerenbau oder für Arbeitende in Obstverarbeitungsbetrieben - das wären rund 40 bis 60 Prozent mehr als die heutigen Stundenlöhne -, würde die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Branche erheblich schwächen und deren Benachteiligung gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland erhöhen. Dort werden Erntehelfer oder Arbeitende im Niedriglohnbereich vielerorts mit einem Stundenlohn zwischen 5 und 8 Euro entlöhnt. Die Folgen in der Schweiz wären vermehrte Schwarzarbeit, Importe und unnötige umweltschädigende Mehrtransporte.
Aus all diesen Gründen ist die Mindestlohn-Initiative, analog zur 1:12-Initiative, als wirtschafts- und arbeitsplatzschädigend zu beurteilen. Ich empfehle Ihnen, die Initiative abzulehnen.